Berlin - Das Bundeskabinett hat im August den Entwurf des Versorgungsgesetzes beschlossen. Vorher hatten sich Patientenvertreter kritisch zur darin vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung geäußert.
Das geplante „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV“ enthält mehrere Maßnahmen, welche die wohnortnahe Versorgung sicherstellen sollen. Die Regierung will beispielsweise die Bedarfsplanung der Ärzte reformieren. Sie soll flexibler werden, indem man die demographische Entwicklung mit einbezieht und Krankenhaus und Niedergelassene besser miteinander verzahnt. Mit Vergütungsanreizen will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mehr Mediziner in unterversorgte Regionen locken.
Gesetz sieht neuen Versorgungssektor vor
Ein weiterer Reformansatz: Zwischen ambulanter und stationärer Versorgung soll ein neuer Sektor geschaffen werden, die so genannte ambulante spezialärztliche Versorgung. Im Rahmen dieser werden in erster Linie Erkrankungen behandelt, die selten auftreten oder einen besonders schweren Verlauf haben. Der neue Sektor soll nach eigenen Regeln gestaltet und auf Dauer eine eigene Gebührenordnung erhalten. Wichtig zu wissen: Die Behandlung wird immer ambulant erbracht, entweder am Krankenhaus oder in einer Arztpraxis. Der Patient wird also nicht stationär aufgenommen. Für die Zulassung der Praxen und Kliniken zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung sind die Länder zuständig. Details zur Qualifikation etc. regelt vorab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie. Das sieht der Anfang August beschlossene Kabinettsentwurf des Gesetzes vor.
Bedenken der Patientenvertreter
Zuvor hatte es um den neuen Versorgungssektor bereits viel Ärger gegeben. Die im G-BA vertretenen Patientenorganisationen warnten davor, ihn dem Verantwortungsbereich des G-BA zu entziehen und innerhalb von dreiseitigen Verträgen (Kassen – niedergelassene Ärzte – Kliniken) regeln zu wollen. „Alles was so erreicht würde wäre, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten würden. Alle übrigen Akteure blieben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt. Schneller und vor allem besser wird das so nicht“, mahnte Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer G-BA Sitzung im Sommer. Anlass für diese Kritik waren entsprechende, in den Medien kolportierte, Pläne des Bundesgesundheitsministers, die jedoch im Kabinettsentwurf nicht umgesetzt wurden. Ganz aufatmen können die Patientenvertreter allerdings noch nicht, denn der Gesetzesentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Experten wissen, dass kein Gesetz aus dem Bundestag wieder so heraus kommt, wie es hineingelangt ist. Insofern gilt es insbesondere die Änderungsanträge der Fraktionen genau zu studieren. Die öffentliche Anhörung im Bundestag findet am 19. Oktober statt.
Spezialärztliche Versorgung – die Position des vzbv
Die neue ambulante spezialärztliche Versorgung soll anstelle der bisherigen ambulanten Behandlungen im Krankenhaus innerhalb von Spezialambulanzen treten (§ 116 B Sozialgesetzbuch V: ambulante Behandlung im Krankenhaus, der Katalog zur ambulanten Behandlung umfasst hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen). Im Rahmen des neuen Sektors sollen mehr Behandlungen möglich sein. Der vzbv schreibt in einem Positionspapier zum Versorgungsgesetz: „Derzeit sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband keine Verbesserungen für Patientinnen und Patienten durch die geplante ambulante spezialärztliche Versorgung.“ Profitieren würden in erster Linie die Krankenhäuser, denen ein erleichterter Zugang zu Einnahmequellen aus dem ambulanten Honorartopf ermöglicht werde. Um tatsächlich Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen, schlägt der Verband folgende Maßnahmen vor: Die alte Regelung beibehalten, die Zulassungsvoraussetzungen kontinuierlich und konsequent überprüfen, die erlebte Versorgungsqualität durch regelmäßige Patientenbefragungen ermitteln sowie bei Qualitätsdefiziten Sanktionen verhängen.