München - Die Vertragsverhandlungen zu Haus- und Facharztverträgen sollen zukünftig unter der Beteiligung von Patientenvertretern stattfinden. So lautet die Forderung mehrerer Patientenvertreter. Eine von ihnen ist Heike Ruck, die Geschäftsführerin der Deutschen Gefäßliga e.V., die die Vorteile dieser Beteiligung im Interview erläutert.
Wie könnte Ihrer Meinung nach die Einbindung von Patientenvertretern in die Vertragsgestaltung umgesetzt werden?
Heike Ruck: Patientenvertreter sollten bei den Verhandlungen mit diskutieren und ggf. sogar mit beschließen dürfen. Sie könnten zu Beginn der Verhandlungen ihre Erfahrungen mit dem Krankheitsbild und der tatsächlich in der Praxis stattfindenden Behandlung schildern. Im besten Falle sollte ein Patientenvertreter bei den Sitzungen anwesend sein oder zumindest durch ein Protokoll kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informiert werden.
Welche Vorteile sehen Sie in der Forderung Patientenorganisationen in die Vertragsgestaltung von Haus- und Facharztverträgen einzubeziehen?
Ruck: Durch die Teilnahme von Patientenvertretern kann die Sichtweise der Vertragspartner und damit das Einfühlungsvermögen für die Betroffenen erweitert werden. Selbsthilfegruppen oder -verbände haben Kontakt zu zahlreichen Betroffenen. Sie erhalten bei ihrer Tätigkeit einen umfassenden Einblick in den Alltag der Patienten und erfahren von deren Problemen, Bedürfnissen und Wünschen. Patientenvertreter sind also in der Lage nicht nur die einseitige Aussage eines Einzelnen, sondern eine Zusammenfassung der unterschiedlichsten Erfahrungen zu vermitteln. Da chronisch Kranke in der Regel ständig zwischen Haus- und Facharztpraxis pendeln, können diese sehr gut einschätzen, welche Untersuchungen und Therapien bei welchen Ärzten besser durchgeführt werden können. Dadurch ergeben sich möglicherweise auch Einsparpotentiale für das Gesundheitssystem.
Wer könnte auf Patientenseite diese Aufgabe der Beteiligung übernehmen?
Ruck: Meiner Meinung nach sollten die Selbsthilfevertreter einbezogen werden, die mit ihrem Krankheitsbild zu den entsprechenden Fachärzten gehören. Nur die Betroffenen selbst können von Ihren Erfahrungen berichten. Wichtig ist auch dass die Patientenvertreter kompetent und durchsetzungsstark sind, um ihre Vorstellungen und Forderungen in die Verhandlungen einbringen zu können.
Wo bestehen Probleme, diese Forderung durchzusetzen?
Ruck: Probleme bestehen bei der Auswahl der Patientenvertreter, da die Veranstalter hier im Selbsthilfebereich Recherchen anstellen müssen, um geeignete Gruppen zu finden. Es bringt nichts, große, übergeordnete Verbände in die Diskussion einzubeziehen, es sollten nur die echten indikationsbezogenen Selbsthilfegruppen oder deren Vertreter berufen werden.
Bestehen bereits erste Modellversuche?
Ruck: Mir sind leider keine Modellversuche bekannt. Ein solcher Modellversuch ist aus meiner Sicht auch gesundheitspolitisch dringend erforderlich. Wir erleben häufig, dass die Betroffenen das Gefühl haben, die Politik entscheidet über die Köpfe der Patienten hinweg. Wenn solche Formen der Gesundheitsversorgung, wie Haus- und Facharztverträge, mit Patientenvertretern erarbeitet werden, wächst vielleicht auch wieder das Vertrauen in die Politik.