Patientenbrief

BEISPIELE
Hausarztverträge im Praxistest

Berlin - Hausarztverträge sind ein gesundheitspolitisches Reizthema, was hat das für Konsequenzen für den Versorgungsalltag? Zwei Beispiele aus Bayern und Baden-Württemberg.

Hausarztverträge sind in der Gesundheitspolitik ein alter Zankapfel. Woran liegt das? Bei den Verträgen sollte natürlich die Versorgung im Mittelpunkt stehen, tatsächlich geht es dabei aber auch um viel Geld und Macht. Deshalb ist beispielsweise die Frage so wichtig, wer auf Ärzteseite überhaupt Partner der Kassen bei einem Hausarztvertrag sein darf. Bei einem Abschluss nach § 73b Sozialgesetzbuch (SGB) V (lesen Sie hierzu auch den Artikel „Das ABC der Selektivverträge“) sind das in erster Linie „Gemeinschaften ..., die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks einer Kassenärztlichen Vereinigung vertreten.“ In aller Regel handelt es sich dabei um den Deutschen Hausärzteverband. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kommen nur zum Zug, wenn die Kasse keinen anderen Vertragspartner findet und die KVen außerdem von einer Gemeinschaft hausärztlicher Leistungserbringer dazu ermächtigt wurden. Schließt die Kasse einen selektiven Hausarztvertrag mit einem Verband ab, bekommt die KV von der Kasse weniger Geld im Rahmen der Gesamtvergütung.
Auf Seiten der Kassen hat insbesondere die gesetzliche Verpflichtung für Ärger gesorgt, den Versicherten einen Hausarztvertrag nach § 73b SGB V anbieten zu müssen. Auch wenn die Frist des Gesetzgebers dafür schon längst abgelaufen ist, so gibt es immer noch Kassen, die noch keinen Vertrag abgeschlossen haben. Diese Angelegenheit beschäftigt mittlerweile bereits die Schiedsämter.

Mustervertrag aus dem Ländle
Der Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg gilt allgemein als Erfolgsmodell. Auf einer Veranstaltung in Berlin zogen die Verantwortlichen im Frühjahr eine positive Zwischenbilanz ihres seit drei Jahren geltenden Vertrages. Über eine Million AOK-Versicherte und 3.500 Hausärzte haben das Angebot bisher angenommen. „Eine aktuelle Befragung bestätigt, dass die medizinische Versorgungsqualität und die individuelle Patienten- und Arztzufriedenheit deutlich höher als in der so genannten Regelversorgung sind“, so der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Außerdem sei etwa die Teilnahmequote für wichtige Vorsorgeuntersuchungen fast doppelt so hoch wie in der Regelversorgung, 93 Prozent der Versicherten würden die Teilnahme weiterempfehlen. Die Vertragspartner forderten deshalb, Selektivverträge nach dem Vorbild Baden-Württembergs im geplanten Versorgungsgesetz nachdrücklich zu verankern und bundesweit auszubauen. Partner der AOK sind der Deutsche Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg.

In Bayern liegen die Nerven blank
Während im Ländle offenbar alles harmonisch ist, diskutierten seit Jahresanfang Bayerns Hausärzte mit der AOK über die Bedingungen eines neuen Hausarztvertrages. Mittlerweile sind die Verhandlungen endgültig gescheitert. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) will daher ein Schiedsverfahren einleiten, um so den gesetzlich vorgeschriebenen Hausarztvertrag doch noch durchzusetzen. Als Grund für das Scheitern gab der BHÄV an, die AOK habe entgegen früherer Zusagen erneut einen Add-on-Vertrag vorgelegt, der für die Hausärzte von Grund auf inakzeptabel sei. Add-on-Verträge sind Abschlüsse, die zusätzlich zum Kollektivvertrag geschlossen werden, anstatt diesen partiell zu ersetzen (siehe auch Artikel „Selektiv- und Kollektivvertrag – was bedeutet das?“). Einen vom BHÄV vorgelegten modifizierten Vertragsvorschlag auf der Grundlage des kürzlich mit der Techniker Krankenkasse vereinbarten Hausarztvertrages habe die AOK nicht angenommen.
Die AOK vertritt hingegen die Position, die Forderung des BHÄV nach einem Vollversorgungsvertrag hätte zu „unvermeidbaren Mehrfachhonorierungen“ geführt sowie komplizierte Bereinigungsverfahren erforderlich gemacht. Demgegenüber biete ein Add-on-Vertrag, der nur die Honorarsteigerungen aus dem Hausarztvertrag abwickelt, eine hohe Transparenz und Eindeutigkeit bei der Abrechnung. Ein weiterer Streitpunkt ist auch weiterhin die Honorarhöhe.
Während sich Kasse und Ärzte weiterhin streiten, haben die Patienten das Nachsehen: Für die Versicherten der bayerischen AOK wird es wohl in absehbarer Zeit keinen Hausarztvertrag geben.

Quelle:
AOK Baden-Württemberg

TOP