Berlin - Die Zuzahlungen im Gesundheitswesen sind ein Thema, das auch die Verbraucherschutzzentralen beschäftigt. Im Interview mit Dr. Stefan Etgeton, dem Leiter des Bereiches Gesundheit beim Verbraucherschutz Bundesverband e.V. (vzbv), berichtet dieser über die Einstellung der Bürger zu den Zuzahlungen im Gesundheitswesen, die Standpunkte des vzbv und die Rolle der Patientenverbände.
Welche Position vertritt der vzbv gegenüber den Zuzahlungen im Gesundheitswesen?
Stefan Etgeton: Bei den Zuzahlungen ist es so, dass man sich 2004 bei der Einführung davon eine steuernde Wirkung versprochen hatte. Beispielsweise sollte die Praxisgebühr dafür sorgen, dass unnötige Arztbesuche vermieden werden. Da kann man heute schon sagen, dass diese Erwartung nicht erfüllt worden ist, denn die Deutschen sind weiterhin Weltmeister im Bezug auf die Anzahl ihrer Arztbesuche. Direkt am Anfang gab es zwar einen kleinen Einbruch aber im Endeffekt haben sich die Bürger ganz schnell an die Praxisgebühr gewöhnt. Das einzige, was vielleicht bewirkt wurde, ist dass die Bürger eher zu ihrem Hausarzt gehen bevor sie einen Facharzt aufsuchen.
Bei den Arzneimittelzuzahlungen ist es so, dass diese für viele als lästig und als zusätzliche Belastung empfunden werden. Aber für die Zuzahlungen gilt die Härtefallregelung, so dass man ab einer bestimmten Höhe befreit ist. Für diejenigen der chronisch Kranken, die finanziell besser gestellt sind und bei denen 1 % des Einkommens einen hohen Betrag bedeutet, ist aber auch diese Regelung sehr unbefriedigend. Die Härtefallregelung gilt jedoch nicht für Aufzahlungen oder für Medikamente, die ganz aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Dort entstehen die eigentlichen wirtschaftlichen Härten. Und Menschen mit einem sehr geringen Einkommen, die spüren das natürlich sehr stark.
Welche Möglichkeiten der Verbesserung könnten Sie sich vorstellen?
Etgeton: Wenn man schon Zuzahlungen macht, dann sollten sie auch wirklich eine steuernde Wirkung haben. Die Praxisgebühr beispielsweise hat zwar keine mengensteuernde Wirkung, aber sie hat möglicherweise die steuernde Wirkung, dass die Patienten erst ihren Hausarzt aufsuchen. Um dazu genaue Aussagen treffen zu können, bedarf es jedoch einer besseren Datengrundlage.
Bei den Arzneimittelzuzahlungen gibt es im Moment gar keine steuernde Wirkung. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass man künftig rabattierte Arzneimittel generell von der Zuzahlung befreit oder zumindest den Krankenkassen die Möglichkeit gibt, dies zu tun. Und deswegen wäre es sinnvoll diese Medikamente von der Zuzahlung frei zustellen, zumal durch die Anpassung der Festbeträge und die entsprechende Absenkung der Festbeträge ja auch die Zahl der von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel gesunken ist in den letzten Jahren.
Sind Sie mit Politik und Krankenkassen bezüglich dieses Themas im Gespräch?
Etgeton: Nein, wir haben diesbezüglich derzeit keinen direkten Kontakt, aber durch unsere Stellungnahme haben wir diese politische Forderung bereits platziert.
Wie sehen Sie die Rolle der Patientenverbände im Zusammenhang mit den Zuzahlungen im Gesundheitswesen?
Etgeton: Da würde ich gern das Beispiel der Härtefallregelung anführen. Im Jahr 2004, als wir ganz neu im Gemeinsamen Bundesausschuss beteiligt wurden, war es bei der Härtefallregelung für die chronisch Kranken unser Anliegen, dass eine Regelung entwickelt wird, die tatsächlich auch diejenigen entlastet, die entlastet werden müssen. Und das ist uns erfreulicherweise auch gelungen. Meiner Meinung nach haben wir dort eine wichtige Rolle gespielt und das ist einer der ersten wirklich großen Erfolge der Patientenbeteiligung gewesen. Ansonsten denke ich, hat sich das mit den Arzneimittelzuzahlungen bei den meisten Bürgern eingespielt. Mein Eindruck ist, dass man sich damit arrangiert hat. Und wie gesagt, durch die Härtefallregelung kommt es eben auch nicht zu Belastungen, die nun überhaupt nicht mehr tragbar sind. Das Thema der Medikamente, die frei verkäuflich sind, ist natürlich von ganz anderer Relevanz. Diesbezüglich sind speziell die Verbände, die sich für chronisch Kranke einsetzen, sehr engagiert.
Durch die direkte Beratung aber auch mit Hilfe des Internets richten sich die Verbraucherzentralen vor Ort an die Bürger. Über die Homepages der einzelnen Verbraucherzentralen lassen sich Informationen zu den Themen finden, die mit Zuzahlungen im Gesundheitswesen in Zusammenhang stehen. Besonders hilfreich für die Bürger sind die kompakten Informationen des Verbraucherschutzes, die auch praktische Empfehlungen und Tipps beinhalten. Unter folgendem Link können Sie sich selbst ein Bild machen:
www.verbraucherzentrale-bayern.de (PDF)
Neben den Verbraucherzentralen berät auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zu den Auswirkungen rund um die Zuzahlungen im Gesundheitswesen. Ihr kostenloses Angebot kann durch die direkte Beratung vor Ort, über das bundesweite Beratungstelefon oder per Online-Anfrage in Anspruch genommen werden.
www.unabhaengige-patientenberatung.de