Berlin - Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem lang angekündigten Patientenrechtegesetz lässt auf sich warten. Unterdessen einigten sich die Gesundheitsminister von zehn Bundesländern auf gemeinsame Eckpunkte.
Die Vertreter von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhöhen damit den Druck auf Wolfgang Zöller (CSU), den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, der seit der Vorstellung seiner Eckpunkte im März einen Gesetzentwurf vorlegen will.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) lobt zwar, dass das von der Bundesregierung erarbeitete Grundlagenpapier richtige Vorschläge enthält. Sie kritisiert jedoch, dass es in vielen Punkten vage bleibe und wichtige Probleme völlig auslasse. Ein Grund mit, warum sich die Bundesländer auf ein umfassenderes Papier verständigt hätten. „Wir haben nun den Maßstab formuliert, den wir an ein Patientenrechtegesetz anlegen. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, kann aus den Eckpunkten auch eine Gesetzesinitiative werden“, sagt Prüfer-Storcks.
Patientenrechte und -sicherheit stärken
Oberstes Ziel der Landespolitiker ist es, mit einem Gesetz die Patientenrechte und -sicherheit zu stärken und die Situation von Geschädigten bei Behandlungsfehlern zu verbessern. Patienten sollen demnach künftig einen Rechtsanspruch auf Einsicht in Patientenakten, auf Beratung durch neutrale Institutionen, eine Zweitmeinung, umfassende Aufklärung sowie einen Patientenbrief mit Therapieinformationen erhalten. Informationen über Behandlungsqualität sind verständlich aufzubereiten und zu veröffentlichen. Medizinische Einrichtungen, vor allem Krankenhäuser, sollen ein Risikomanagement einschließlich eines Meldesystems für kritische Ereignisse (CIRS) einführen beziehungsweise sich daran beteiligen. Beschäftigte, die Fehler melden, werden vor negativen Folgen geschützt. Kranken- und Pflegekassen müssen ihre Versicherten bei Schadensfällen unterstützen, dazu gehört auch ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes. Darüber hinaus soll mit einem Härtefallfonds Opfern von Behandlungsfehlern unbürokratisch geholfen werden, denen die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nicht oder erst nach sehr langwierigen Verfahren gelingt. Kontrollmechanismen sollen sicherstellen, dass Ärzte ausreichend haftpflichtversichert sind. Medizinische Behandlung muss in angemessener Frist gewährleistet sein, so sollen Wartezeiten verkürzt werden. Bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist geplant, die Aufklärung und den Schutz vor überhöhten Honoraren zu verstärken. Eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von 24 Stunden vor einer IGeL-Leistung halten Prüfer-Storcks und auch NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90 / Die Grünen) für angemessen. Das soll Ärzten „mehr Rechtssicherheit und einen klaren Rahmen für ihr Handeln bringen, ohne sie unnötiger Bürokratie auszusetzen“, heißt es.
G-BA: Patientenvertreter sollen Stimmrecht in Verfahrensfragen erhalten
Mit den Vorschlägen gehen die Länder zum Teil deutlich über die Planungen der Bundesregierung hinaus. Das gilt auch für den Vorschlag, die kollektiven Patientenrechte, also die Beteiligung von Patientenvertretern in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und Landesebene und somit auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), auszubauen. Patientenvertreter sollen „ein Stimmrecht in Verfahrensfragen“ erhalten. Auf Länderebene „sollte die bisher nur vereinzelt geregelte Beteiligung in Planungsverfahren verbindlich für den stationären und ambulanten Bereich analog der Patientenbeteiligung auf Bundesebene geregelt werden“. Nicht einigen konnten sich die Länder auf eine Beweislastumkehr auch bei nicht groben Behandlungsfehlern. Auch die Länder-Eckpunkte seien ein Kompromisspapier, bei dem alle hätten Abstriche machen müssen, betont die NRW-Gesundheitsministerin. Wenn die Maßnahmen nicht reichen sollten, „werden wir irgendwann wieder über das Thema reden müssen“, sagt sie. Zöller hat wiederholt verlautbart, „innerhalb der nächsten Wochen“ einen Referentenentwurf vorzulegen. Anfang 2012 solle das parlamentarische Verfahren beginnen, so der Patientenbeauftragte zuletzt am 21. November auf einem Symposium der Bundespsychotherapeutenkammer in Berlin.
Das Eckpunktepapier „Patientenrechte in Deutschland“ der Gesundheitsminister und -senatoren der Länder vom 16. November 2011 ist zu finden unter
www.hamburg.de (PDF)
Das Grundlagenpapier „Patientenrechte in Deutschland“ des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums der Justiz vom 22. März 2011 ist zu finden unter
www.patientenbeauftragter.de