Berlin - Anfang dieses Jahres ist es in Kraft getreten: das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, kurz AMNOG. Was die Politik mit diesem Gesetz bezweckt.
Auf den Weg gebracht hat das AMNOG Dr. Philipp Rösler, Vorgänger des amtierenden Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr. Röslers Ziel war es, damit die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen. Diese seien in den vergangenen Jahrzehnten stark angewachsen und hätten sich zu einem „Dauerproblem für die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt“, heißt es begründend auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). So waren im Jahr 2009 die GKV-Arzneimittelausgaben um 5,3 Prozent je Versicherten gestiegen – dies entspricht einem Zuwachs von rund 1,5 Milliarden Euro.
Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit
Als problematisch sieht das Ministerium insbesondere den Ausgabenanstieg bei der Markteinführung neuer Arzneimittel an. Sowohl bei der Preisbildung für innovative Medikamente als auch bei deren Zusatznutzenbewertung gebe es einen grundlegenden Korrekturbedarf, heißt es. Ein zentrales Element des AMNOG ist daher die frühe Nutzenbewertung für frisch auf den Markt gekommene Präparate. Die Hersteller müssen seit Jahresbeginn für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Nachweise über deren Zusatznutzen für die Patienten vorlegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet, ob und welchen Zusatznutzen ein neues Arzneimittel hat und unter welchen Voraussetzungen es verordnet werden darf (mehr dazu in dem Artikel „Was alles im Gesetz steht“). Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr zeigt sich Rösler überzeugt: „Wir schaffen eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten.“ Zusatznutzen und Wettbewerb bestimmen künftig den Preis.
AMNOG ist mehr als frühe Nutzenbewertung
Allerdings sollte das AMNOG nicht allein auf die frühe Nutzenbewertung reduziert werden. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Fülle weiterer Bestimmungen, die überblicksartig in den folgenden Artikeln dargestellt werden. Rösler hebt beispielsweise hervor, dass das AMNOG Ärzte von bürokratischen Pflichten entlaste und weiterhin für mehr Information der Bürger sorge, indem die Unabhängige Patientenbeteiligung in die Regelversorgung übernommen wurde.
Das Arzneimittel-Sparpaket
Die jüngsten Reformen des Arzneimittelsektors gehen nicht allein auf das AMNOG zurück. Während dieses vor allem strukturelle Veränderungen initiiert, zielt das GKV-Änderungsgesetz, das bereits am 1. August 2010 in Kraft getreten ist, eher auf schnelle Einsparungen. So wurde der Rabatt, den pharmazeutische Unternehmen für Arzneimittel ohne Festbetrag den Krankenkassen einräumen müssen, von 6 auf 16 Prozent des Abgabepreises erhöht. Außerdem ist im Gesetz ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel festgelegt. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis Ende 2013.
Quelle:
www.bmg.bund.de