München – Einen umfassenden Überblick darüber, was ihnen zusteht und was nicht, dürften nur die wenigsten Patienten haben. Das für das kommende Jahr angekündigte Patientenrechtegesetz könnte das ändern. Es soll die „verstreuten“ Ansprüche Betroffener zusammenfassen. Transparenz statt Paragraphenwirrwarr. Ein wichtiger Schritt, mit dem die Politik demonstrieren kann, dass es ihr mit dem oft propagierten „mündigen Patienten“ ernst ist. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie im Zweifelsfall auch durchsetzen.
Eine anregende Lektüre wünscht
Ihre Ilka Einfeldt
Senior Manager Patient Relations
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