Berlin - Erste Ergebnisse einer Studie lassen darauf schließen, dass Rabattverträge bei Patienten Compliance-Probleme und schlechtere Therapieerfolge zur Folge haben.
Die Studie gab der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) in Auftrag. Ziel der vom Marktforschungsinstitut IMS Health durchgeführten Untersuchung ist es, den Einfluss von Rabattverträgen für Arzneimittel nach Paragraph 130a Sozialgesetzbuch V auf die Versorgung der Versicherten zu analysieren. Konkret geht es um die Auswirkungen wechselnder Medikationen auf die Compliance sowie Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Therapie. Im Fokus stehen: Arzneimittel, die Blutfette senken (Lipidsenker), Antidepressiva und Insuline. Den Studienkoordinatoren zufolge hat man die drei Therapiegebiete aufgrund des Verordnungsvolumens und der starken ökonomischen Bedeutung ausgewählt.
Einige Ergebnisse im Überblick: 12,3 Prozent der Patienten, die Lipidsenker benötigen, scheinen Probleme aufgrund des Wechsels zu haben und werden wieder auf das ursprüngliche Produkt umgestellt. Unabhängig von der Compliance ist die Cholesterin-Senkung bei Patienten mit einem Medikationswechsel aufgrund eines Rabattvertrages weniger deutlich als bei Patienten, die weiter mit den vertrauten Produkten behandelt werden.
Diabetes-Patienten: Blutzucker steigt nach Medikationswechsel
Laut Studie haben 6 bis 7 Prozent der insulinpflichtigen Patienten Probleme mit dem Wechsel und werden auf das ursprüngliche Produkt zurückgestellt. In der Gruppe der Insulin-Patienten, die auf das rabattierte Produkt umgestellt werden, steigt der Nüchtern-Blutzucker bereits innerhalb von drei Monaten „drastisch“ an, wie es in einer Zusammenfassung der Untersuchung heißt.
Bei der Antidepressiva-Therapie zeigt die Studie: 5,2 Prozent der Patienten scheinen Probleme mit dem Wechsel zu haben; sie werden auf das ursprüngliche Produkt zurückgestellt. Fast die Hälfte der Betroffenen bekommt innerhalb des ganzen Jahres nach dem Produktwechsel keine Folgeverordnung der gleichen Substanz. Dies kann als Indiz für Probleme mit dem Produktwechsel und eventuell mit der Umstellung auf andere nicht rabattgeregelte Substanzen gewertet werden. Bei circa 12 Prozent der Antidepressiva-Patienten unterbindet der Arzt den Produktwechsel, der durch den Rabattvertrag möglich wäre.
Probleme bei Osteoporose und Funktionsstörungen der Schilddrüse
Unterdessen hat der BAH auf Untersuchungen zu zwei weiteren Krankheiten – Osteoporose und Funktionsstörungen der Schilddrüse – verwiesen. Auch bei diesen Therapiegebieten seien Hinweise auf eine Verschlechterung der Compliance nach einem rabattvertragsbedingten Verordnungswechsel zu beobachten. Beispielsweise seien 10,5 Prozent der Patienten mit einer Funktionsstörung der Schilddrüse nach einem rabattvertragsbedingten Medikationswechsel beim nächsten Arztbesuch auf ihr ursprüngliches Produkt zurückgestellt worden.
Compliance-Probleme und schlechtere Therapieerfolge
Fazit: Erste Ergebnisse der Studie lassen auf Compliance-Probleme und schlechtere Therapieerfolge als Folge von Rabattverträgen schließen. Diese Resultate hat der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann dem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) vorgestellt. Der Verband betont: „Diese alarmierenden Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die Rabattverträge nicht nur aus ökonomischer Sicht, sondern auch aus medizinischer Sicht bedenkliche Nebenwirkungen haben.“ Für die Studie werteten die Autoren repräsentative Daten von mehr als 12 Millionen Patienten sowie Rezeptabrechnungen aus. Zusätzlich zu den therapeutischen Folgen durch einen Arzneiwechsel sollen demnächst auch die ökonomischen untersucht werden, die etwa durch vermehrte Arztbesuche, Krankschreibungen oder gar Krankenhauseinweisungen der Solidargemeinschaft entstehen. „Diese Daten können uns wichtige Argumente liefern beim Vergleich von Einsparungen zu Folgekosten durch Rabattverträge“, so Studienkoordinator Uwe May in einem Zeitungsinterview.
Medikamentenumstellung bei Epileptikern problematisch
Vor einem Präparatewechsel bei Epilepsie-Patienten warnte kürzlich Prof. Dr. Werner Weitschies von der Universität Greifswald bei der Pharmacon, einer internationalen Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer. Die Betroffenen sollten genau das Präparat erhalten, das der Arzt für sie vorgesehen hat. Die Umstellung auf ein anderes Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Dosierung könne problematisch sein. Einer der Gründe dafür ist, dass verschiedene Präparate durch unterschiedliche Hilfsstoffe in ihrer Wirkung verzögert (retardiert) sind. Das führt dazu, dass die Wirkung unterschiedlich schnell einsetzt oder nicht gleich lang anhält. Auch die Wechselwirkungen mit Nahrungsbestandteilen können sich unterscheiden. „Die Umstellung auf ein anderes retardiertes Präparat kann zu Anfällen führen“, so der Experte. Ob es sich um ein Originalpräparat oder ein Generikum handele, sei nicht entscheidend. „Wichtig ist, bei einem gut eingestellten Epileptiker nicht mutwillig zwischen verschiedenen Präparaten zu wechseln“, sagt Weitschies. Erleidet ein seit langem anfallsfreier Epileptiker durch einen Präparatewechsel einen Anfall, kann das schwerwiegende Folgen wie den Entzug des Führerscheins haben.
Die Studie der BAH ist auf der Website des Verbandes nachzulesen:
www.bah-bonn.de