Patientenbrief

Januar 2010

PATIENTENRECHTE
EU-Gesundheitsminister lassen Richtlinie durchfallen

Berlin/Brüssel - Im April 2009 hatte das Europäische Parlament einen Entwurf für eine neue Patientenrechte-Richtlinie gebilligt. Jetzt haben die Gesundheitsminister einiger EU-Staaten die Neuregelung gestoppt. Wie es weiter geht, ist offen.

Die Richtlinie sollte einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Behandlungen im EU-Ausland schaffen. Will ein Patient eine Operation oder eine Notfallbehandlung nicht im Heimatland durchführen lassen, sollte ihm damit beispielsweise die Kostenerstattung durch seine Krankenkasse garantiert werden. Der Entwurf der EU-Kommission, der im vergangenen April nach langen Diskussionen das EU-Parlament passiert hatte, ist nun vorerst vom Tisch. Der so genannte Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO-Rat) der EU hat der Richtlinie am 1. Dezember 2009 nicht zugestimmt. Bedenken hatten vor allem die Gesundheitsminister ärmerer EU-Staaten wie Portugal, Polen, Litauen oder Rumänien. Aber auch der spanische Gesundheitsminister stimmte gegen den Richtlinienentwurf. Dies macht deutlich, dass die Differenzen über die finanziellen Auswirkungen der Patientenmobilität noch lange nicht ausgeräumt sind.

Kostenerstattung steht weiter in der Kritik
Die Gegner der Richtlinie befürchten, dass einkommensschwache Länder unter dem Zustrom von Patienten aus dem Ausland leiden könnten. Vorgesehen war nämlich, dass Ärzte jenen Geldbetrag für die Operation erhalten, der im Herkunftsland des Patienten anfallen würde. Die Behandlung ausländischer Versicherter ist damit lukrativer als die Versorgung der einheimischen Bevölkerung, nationale Wartelisten wären für diese Staaten die Folge. Zugleich könnten Patienten aus Litauen oder der Slowakei kaum von der neuen Mobilität profitieren, denn für den geringen Preis eines Eingriffs in ihrem Heimatland dürfte nur selten ein Arzt beispielsweise in Deutschland oder Frankreich tätig werden.
Von deutscher Seite wurde die Ratsentscheidung mit Bedauern aufgenommen. Die Richtlinie sei „alternativlos“, so Gesundheitsminister Rösler. Die SPD-Abgeordnete im Europaparlament Dagmar Roth-Behrendt erklärte: „Das Ergebnis trifft alle Patienten in der EU und ist eine Schande für die Gesundheitsminister.“

Erst in der zweiten Jahreshälfte 2010 neuer Anlauf?
Da das Parlament dem Entwurf bereits zugestimmt hat, liegt der Ball nun weiterhin beim Europäischen Rat. Dieser muss sich erneut der Richtlinie annehmen und mit den Gesundheitsministern der Mitgliedsstaaten diskutieren. In Brüssel wird daher nicht damit gerechnet, dass in der ersten Jahreshälfte 2010 ein neuer Vorstoß unternommen wird. Kritikerland Spanien hat dann den Ratsvorsitz inne und wird den Entwurf wahrscheinlich nicht erneut zur Diskussion stellen. Erst mit dem Vorsitz Belgiens ab Juli 2010 könnte wieder Bewegung in den Abstimmungsprozess kommen, denn dieser Staat hatte gemeinsam mit Tschechien, Österreich, Großbritannien, Frankreich und Deutschland für die Richtlinie geworben. Zwischenzeitlich ließ die Kommission verlauten, dass sie ihren Entwurf eventuell vollständig zurückziehen könnte. In diesem Fall müsste sie einen neuen Vorschlag erarbeiten, der dann erneut im Parlament zur Abstimmung gestellt würde. Frühestens in einem Jahr könnte also ein neuer Anlauf für die Patientenmobilität in Europa beginnen.



Die abgelehnte Richtlinie im Detail
Auslöser für eine EU-weite Richtlinie für die Patientenmobilität war 1998 der Europäische Gerichtshof. Er entschied, dass alle Patienten innerhalb der EU das Recht haben, sich in anderen Mitgliedsstaaten behandeln zu lassen und die jeweiligen Kosten bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen. Der nun abgelehnte Entwurf der Kommission sah folgende Regeln vor, um dies zu ermöglichen: Die Patienten können über die Behandlung frei entscheiden, bekommen die Kosten allerdings erst nach dem Eingriff erstattet und müssen daher in Vorkasse gehen. Sie bekommen zudem höchstens jenen Betrag, der im Heimatland für die Behandlung angefallen wäre. Die Richtlinie lässt den EU-Mitgliedsstaaten aber die Freiheit, ein Gutscheinsystem zu entwickeln. Ebenfalls selbst entscheiden können die Staaten, ob Krankenhausbesuche im Ausland vorab von der Kasse genehmigt werden müssen. Besondere Rechte hätten Menschen mit seltenen Erkrankungen. Sie können in jedem Falle die Kosten erstattet bekommen, auch wenn die Therapie im Heimatland nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen steht. Organtransplantationen und Langzeitpflege sind von der Richtlinie ausgenommen, ebenfalls nicht berücksichtigt wurden einheitliche Qualitätsstandards für die Behandlungen.

Die Mitteilung des Europäischen Parlaments zur Abstimmung über die Richtlinie ist im Internet unter folgender Adresse zu finden: www.europarl.europa.eu

Das Statement des Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler können Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: www.bmg.bund.de (PDF)

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