Berlin/Göttingen - Das AQUA-Institut hat eine erste Fassung der „allgemeinen Methoden für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Am 25. Januar endete die Frist für das Stellungnahmeverfahren.
Das Institut wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, ein Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln, das nicht – wie bisher – an den Sektorengrenzen Halt macht, sondern sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich betrachtet. Das Ziel: aussagefähige, faire und nützliche Vergleiche zwischen Leistungserbringern beziehungsweise Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das über 100-seitige Methodenpapier dient dem Institut als verbindliche Arbeitsgrundlage. Vorgesehen ist, dass das AQUA-Institut alle zwei Jahre eine weiterentwickelte Fassung veröffentlicht.
Pionieraufgabe für das AQUA-Institut
Seinen Auftrag begreift das Institut als Pionieraufgabe. Zwar wird auf nationaler und internationaler Ebene bereits eine Vielzahl von Qualitätsindikatorensystemen eingesetzt. Eine sektorübergreifende Qualitätsmessung sei bisher jedoch auch international die Ausnahme, betonen die Autoren der Methodik. Außerdem stehe im Fokus der bestehenden Systeme zumeist die medizinisch/technische Qualität, die Patientenperspektive werde nur selten einbezogen. Das Institut will die Datenbasis erweitern: Die bisher verwendeten Qualitätsindikatoren basierten allein auf einer fallbezogenen Dokumentation in den Einrichtungen, die zukünftig durch eine fallbezogene Dokumentation in den Arztpraxen ergänzt werde. Notwendig sei darüber hinaus der Einsatz von Patientenbefragungen, um deren Sicht darstellen zu können. Die zusätzliche Einbeziehung von Routinedaten soll den Dokumentationsaufwand verringern und es dem Institut schon vor der Auswahl eines Themas ermöglichen, aktuell Relevanz und mögliche Qualitätsdefizite in einem Versorgungsbereich einzuschätzen. Als Routinedaten bezeichnet man Daten, die zu anderen Zwecken als der Qualitätssicherung erhoben worden sind. Im deutschen Gesundheitssystem sind dies zumeist Daten, die für die Abrechnung notwendig sind. Stichwort Patientenbefragungen: Da der flächendeckende Einsatz solcher Instrumente nach Ansicht des AQUA-Instituts unverhältnismäßig teuer und die Zuordnung der Ergebnisse auf einzelne Leistungserbringer kaum möglich sei, wollen sich die Qualitätsprüfer auf Stichprobenerhebungen beschränken.
Das Gebot der Datensparsamkeit
Weitere Grundlagen für die Verfahrensentwicklung sind laut Methodenpapier:
Gesetzgeber will Qualitätssicherung aus einem Guss
Mit dem vom AQUA-Institut entwickelten Verfahren wird erstmalig in Deutschland der Versuch unternommen, die Qualität medizinischer Versorgung nicht isoliert, sondern übergreifend für den ambulanten und stationären Sektor zu betrachten. Die Gründe dafür sind einleuchtend: Stationäre Aufenthalte werden immer kürzer, Patienten häufig ambulant und stationär sowie zum Teil auch in verschiedenen Bundesländern behandelt. Behandlungsverläufe sind in der bisherigen gesetzlichen Qualitätssicherung kaum sichtbar und die Ergebnisse daher schwer interpretierbar. Informationsbrüche und Kommunikationsprobleme zwischen den Sektoren führen zu Qualitäts- und Sicherheitsmängeln. Diese Problematik hatte auch der Gesetzgeber erkannt. Zur Erinnerung: Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz schreibt dem G-BA vor, im Rahmen eines Vergabeverfahrens „eine fachlich unabhängige Institution“ zu beauftragen, um „Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ zu entwickeln (§ 137a Sozialgesetzbuch V).
Das Methodenpapier im Internet: www.aqua-institut.de (PDF)