Patientenbrief

ORGANMANGEL
Pro und Contra zur Widerspruchslösung

Berlin - Wie sieht es aktuell mit Spenderorganen aus und könnte der chronische Mangel durch die so genannte Widerspruchslösung beseitigt werden? Erfahren Sie mehr.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat kürzlich Bilanz zur Organspende in Deutschland gezogen. Bewährte Strukturen, aber zu wenig Spenderorgane – so lautet das Fazit anlässlich des zehnten Jahrestags der Beauftragung der DSO als bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende.

Zu viele Unverbindlichkeiten
Einerseits sei die Organspende in Deutschland aufgrund eines etablierten und funktionierenden Gesundheits- und Transplantationssystems gut und sicher aufgestellt. „Der Einsatz der Koordinierungsstelle nach § 11 des Transplantationsgesetzes vor zehn Jahren hat sich bewährt“, sagt der Medizinische Vorstand der DSO, Prof. Günter Kirste. Andererseits gebe es immer noch zu viele Unverbindlichkeiten in der Zusammenarbeit der Partner innerhalb dieses Systems. Diese Ambivalenz spiegele sich auch in den Zahlen wider, so der Mediziner. In den vergangenen zehn Jahren wurden rund 12.200 Organspenden von der Koordinierungsstelle begleitet. Die Anzahl der Spenden ist um über 20 Prozent gestiegen. „Für rund 38.000 Patientinnen und Patienten wurde damit die Voraussetzung für eine lebensrettende Transplantation geschaffen.“ Dabei dürfe aber keinesfalls vergessen werden, dass 10.000 Menschen auf der Warteliste gestorben sind, weil für sie kein Organ zur Verfügung stand.
Im Interesse der gegenwärtig rund 12.000 Menschen auf der Warteliste werde sich die DSO auch in Zukunft mit aller Kraft dafür einsetzen, möglichst allen Patienten mit einer Transplantation zu helfen, verspricht Kirste.

Bereitschaft und Umsetzung klaffen eklatant auseinander
Wenn nach einer Umfrage die Organspende von 88 Prozent der Bevölkerung akzeptiert wird und 61 Prozent selbst dazu bereit sind, dass nach dem eigenen Tod die eigenen Organe Leben retten, warum gibt es dann immer noch viel zu wenig Organspenden in Deutschland? Diese Frage stellen sich viele und befürworten die so genannte Widerspruchslösung. Diese soll festlegen, dass grundsätzlich jeder Verstorbene als Organspender in Frage kommt, sofern er sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat.
Die Einführung einer solchen Regelung ist auch Thema einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestags. Details dazu sind in dem Jahresbericht für 2009 des Ausschusses nachzulesen. Die Petenten verweisen unter anderem darauf, dass in Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gelte, die Organentnahmen deutlich höher seien, als in Staaten, welche die Zustimmungsregelung praktizierten. Nach Ansicht der Petenten wurde mit der im Jahr 1997 verabschiedeten Zustimmungsregelung die falsche Entscheidung getroffen. Außerdem kritisieren sie den mangelhaften Vollzug des Transplantationsgesetzes (TPG).

Pro und contra zur Widerspruchslösung
Die vorgebrachten Argumente sind überzeugend – aber auch die Gründe für die Zustimmungslösung wiegen nach wie vor schwer. Da geht es um die Angst, als potenzieller Organspender medizinisch nicht optimal behandelt zu werden. Da ist die Furcht vor Missbrauch und Organhandel. Und da ist nicht zuletzt die Überforderung von Angehörigen, wenn diese über die Organspende entscheiden müssen. In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet: Man kann die Zustimmung zur Organspende zu Lebzeiten zum Beispiel in einem Organspendeausweis dokumentieren. Liegt bei einem Verstorbenen keine dokumentierte Entscheidung zur Organspende vor, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.

Das Thema im Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss weist in seiner Antwort zunächst darauf hin, dass die in der Eingabe geforderte Widerspruchslösung in der Vergangenheit im Bundestag keine Mehrheit gefunden hat. Ein entsprechender Gesetzesentwurf scheiterte bereits 1978. Als 1997 die Thematik zuletzt auf der Tagesordnung stand, wurde die Widerspruchslösung von keinem Abgeordneten in einem konkreten Antrag vorgeschlagen. Zudem hatten sich im Rahmen der Anhörungen im Gesundheitsausschuss die meisten Sachverständigen und die Mehrheit der Länder für die so genannte Zustimmungslösung ausgesprochen, so der Ausschuss.

Die Argumentation der Abgeordneten
Das Gremium betont insbesondere, dass die im Bundestag beschlossene Zustimmungslösung auf der Gewissensentscheidung der großen Mehrheit der Abgeordneten beruhe. Der Ausschuss geht daher nicht davon aus, dass sich in absehbarer Zeit eine Mehrheit für die Widerspruchslösung findet. Die in der Petition gewünschte Änderung des TPG kann er somit nicht in Aussicht stellen. Gleichwohl ist es dem Ausschuss ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuwirken, dass die in der Bevölkerung bestehende, hohe Organspendebereitschaft auch zu einer Erhöhung der tatsächlichen Organspenden führt. Das eklatante Auseinanderklaffen von Bereitschaft und tatsächlicher Umsetzung ist seiner Ansicht nach vor allem auf die Überforderung und Unsicherheit von Angehörigen der potenziellen Organspender zurückzuführen.

Enquete-Kommission mahnt bessere Aufklärung an
Ebenfalls mit der Widerspruchslösung beschäftigt hat sich in der 15. Legislaturperiode die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“. Sie kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Widerspruchslösung überwiegend nicht als taugliches Mittel anzusehen ist, um die Organspendezahlen zu erhöhen. Unabhängig davon, ob eine Zustimmungs- oder Widerspruchsregelung besteht, komme es in der Praxis eher darauf an, einen Konsens mit den Familien der potenziellen Organspender anzustreben. Die Diskussion um Widerspruchs- oder Zustimmungslösung treffe daher nicht den Kern des Problems. Nach Ansicht der Kommission sollten zunächst die genauen Ablehnungsgründe der Angehörigen weiter erforscht werden. Hier sei aber in erster Linie mehr und bessere Aufklärung erforderlich.

Quelle zum Thema Widerspruchslösung:
Jahresbericht des Petitionsausschusses, Ausgabe 2010
Im Web existieren zwei Varianten des Berichts:
www.bundestag.de (PDF)
www.bundestag.de (PDF)



Wichtige Informationen zum Organspendeausweis

  • Den Ausweis bei den Personalpapieren tragen.
  • Es findet keine Registrierung statt.
  • Vor dem Ausstellen des Ausweises ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Es gibt kein Höchstalter für Organspende (bis über 80 Jahre). Der biologische Zustand der Organe ist entscheidend.
  • Kontraindikationen gibt es wenige: akute Blutvergiftung, aktuell metastasierende Krebserkrankung
  • Viele Menschen, die nicht Blut spenden dürfen, können aber nach dem Tode Organe spenden.
  • Organe kann nur spenden, dessen Hirntod auf einer Intensivstation diagnostiziert wird.
  • Der Ausweis kann jederzeit vernichtet und / oder mit anderem Inhalt neu ausgestellt werden.
  • Ab 16 Jahren kann eine rechtsgültige Entscheidung für oder gegen Organspende getroffen werden.
  • Auch Transplantierte können Organe / Gewebe nach dem Tode spenden.
  • Man sollte über die persönliche Entscheidung mit den Angehörigen / dem Lebenspartner sprechen.
  • Es kann die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme mit Hilfe des Organspendeausweises dokumentiert werden.
  • Noch Fragen? Kostenlose Experten-Hotline und Versand von Ausweisen und Informationsmaterial: 0800 – 90 40 400 (kostenlose Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organtransplantation)

Wenn Sie den Organspendeausweis bestellen oder herunterladen möchten, folgen Sie dem angegebenen Link: www.dso.de

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