Berlin - Derzeit sind hierzulande rund 12.000 Patienten auf ein neues Organ angewiesen. Um ihnen zu helfen, müssen viele Akteure eng miteinander kooperieren. Eine Übersicht.
Die Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die auf die enge Zusammenarbeit vieler Partner angewiesen ist. Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. Es sieht die Einrichtung einer Institution vor, die für die Vorbereitung und Durchführung der postmortalen Organspende bundesweit Verantwortung trägt. Diese Funktion hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) im Juni 2000 übernommen. Ihre Aufgaben wurden gemäß dem TPG durch einen Vertrag mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) festgelegt.
Krankenhäuser haben eine Schlüsselstellung
Die Krankenhäuser nehmen eine Schlüsselstellung bei der Organspende ein. Diese beginnt mit dem Erkennen und Melden eines möglichen Organspenders in der Klinik. Die rechtliche Verpflichtung aller Krankenhäuser zur Meldung und deren Umsetzung sind eine entscheidende Voraussetzung zur Minderung des Spenderorganmangels in Deutschland. Potenzielle Organspender sind Verstorbene, bei denen der vollständige, irreversible Ausfall der gesamten Gehirntätigkeit (Hirntod) nach den Richtlinien der BÄK festgestellt wurde und keine medizinischen Gründe gegen eine Organspende sprechen.
Eurotransplant vermittelt die Organe
Die DSO organisiert alle Schritte des Organspendenprozesses. Rund um die Uhr unterstützt sie die Krankenhäuser mit einer Vielzahl von Dienstleistungen einschließlich des Transports der Organe zu den Transplantationszentren, so dass eine Organspende in jedem Krankenhaus realisierbar ist.
Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant (ET) in Leiden ist gesetzlich für die Vermittlung aller Organe beauftragt, die in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Slowenien verstorbenen Menschen zum Zwecke der Transplantation entnommen werden. ET registriert alle Patienten der Mitgliedsländer, die auf ein Organ warten. Die BÄK hat gemäß dem Transplantationsgesetz Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland erlassen.
Die Übertragung der gespendeten Organe erfolgt in den bundesweit etwa 50 Transplantationszentren. Jeden Tag werden in Deutschland durchschnittlich elf Organe übertragen.
Wer ist DSO?
Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende. Ihre Aufgabe ist die umfassende Förderung der Organspende und -transplantation in Deutschland. Sie wurde am 7. Oktober 1984 vom Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. (KfH) in Neu-Isenburg gegründet. Um die Organspende in Deutschland flächendeckend sicherzustellen und schnell in jedem Krankenhaus helfen zu können, hat die DSO sieben Organspenderegionen gebildet. Die Regionen umfassen ein oder mehrere Bundesländer. Jede Region wird von einem Geschäftsführendem Arzt der DSO geleitet und verfügt über eine Organisationszentrale, von der aus alle Organspendeaktivitäten organisiert und gesteuert werden. Die Finanzierung der DSO ist durch ein Budget, welches die DSO mit den Krankenkassen prospektiv für ein Jahr verhandelt, sicher gestellt. Dieses richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe. Den Krankenhäusern, die bei einer Organspende eingebunden waren, vergütet die DSO eine entsprechende Aufwandserstattung in Form von Pauschalen.
Quellen:
Organspende und Transplantation in Deutschland. Jahresbericht 2009 der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Weblinks:
Weiterführende Informationen gibt es bei www.dso.de.
Auch auf www.organspende-info.de, ein von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betriebenes Portal, werden viele Fragen rund um das Thema beantwortet.