Berlin - Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) hat begeisterte Befürworter und entschiedene Gegner. Kein Wunder also, dass die Umsetzung der Verträge sehr unterschiedlich läuft.
Eine einheitliche Position zu Hausarztverträgen gibt es im Lager der Krankenkassen nicht. Prominentester Befürworter ist die AOK Baden-Württemberg, die bereits im Mai 2008 einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Partner sind der Hausärzteverband sowie die Ärzteorganisation Medi. Nach Auffassung der Beteiligten handelt es sich bei dem Abschluss um einen „Eisbrechervertrag“, der einen Einstieg in eine „neue und zukunftsweisende Versorgungswelt“ markiere. Der 73b-Vertrag ersetzt für die eingeschriebenen Versicherten die üblicherweise durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) organisierte Versorgung.
Schiedsverfahren „en masse“
Andere Kassen, vor allem die Ersatzkassen, waren jedoch bei weitem nicht so euphorisch und wurden mit dem Deutschen Hausärzteverband nicht handelseinig. Folglich kamen sie ihrer gesetzlich verankerten Pflicht, bis Ende Juni 2009 einen solchen Vertrag abzuschließen, nicht nach. Der Hausärzteverband nutzte daraufhin die Möglichkeit, Schiedsverfahren einzuleiten. Der Hintergrund: In Paragraph 73b ist festgelegt, dass ein Schiedsverfahren eröffnet werden kann, wenn eine Kasse es versäumt, ihren Versicherten einen Hausarzttarif anzubieten (mehr zu den gesetzlichen Grundlagen lesen Sie im Artikel „Einführung“). Rund 1.600 Schiedsverfahren im vergangenen Jahr sind das Ergebnis dieser Konstellation. In 2010 wurden bereits knapp 400 Hausarztverträge über einen Schiedsspruch abgeschlossen. Außergerichtliche Einigungen wie bei der Techniker Krankenkasse (TK) im folgenden Beispiel stellen eher die Ausnahme dar.
TK stellt Eckpunkte für Hausarztvertrag vor
Im April 2010 haben die TK und der Deutsche Hausärzteverband die vereinbarten Eckpunkte für einen bundesweiten Hausarzttarif vorgestellt. TK-Chef, Prof. Norbert Klusen, betonte auf der Pressekonferenz, dass er durch diese außergerichtliche Einigung ein Schiedsverfahren vermeiden wolle. Nur so könne man das Beste für die Versicherten aushandeln. Da die TK die erste Ersatzkasse ist, die sich auf einen Hausarztvertrag einlässt, glauben Beobachter, dass die Front dieser Kassenart gegen die HzV langsam aber sicher zu bröckeln beginnt.
Die Position des Hausärzteverbandes
Wie sieht die Interessenkonstellation auf der Ärzteseite aus? Dominiert wird das Vertragsgeschehen vom Deutschen Hausärzteverband. Seine Gesamtstrategie zielt darauf ab, die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung als Vollversorgungsverträge bundesweit durchzusetzen. Konkret bedeutet das eine Versorgung an der KV vorbei. Auch die Honorierung der Ärzte erfolgt im Rahmen der HzV nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern über eine eigene Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), eine eingetragene Genossenschaft des Hausärzteverbandes. Zwingend erforderlich ist bei Vollversorgungsverträgen eine Bereinigung, das heißt Kürzung, der ärztlichen Gesamtvergütung, die von den Krankenkassen an die KV fließt. Anders sieht es bei so genannten Add-on-Verträgen aus: In diesem Fall ist eine Honorarbereinigung nicht erforderlich, die vereinbarten Zusatzhonorare werden den Ärzten über die KV ausgezahlt. Ein Beispiel für eine solche Vertragsform ist Niedersachsen. Dort haben die AOK Niedersachsen, die KV Niedersachsen sowie die Landesverbände Niedersachsen und Braunschweig des Hausärzteverbandes einen Hausarztvertrag abgeschlossen, der im April 2010 in Kraft getreten ist. Ähnliche Add-on-Verträge gibt es in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Add-on versus Vollversorgung
Dass der Deutsche Hausärzteverband darüber nicht besonders glücklich ist, liegt auf der Hand. Viele Krankenkassen präferieren dagegen Add-on-Vereinbarungen. Dasselbe gilt generell für die KVen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die das kollektivvertragliche System und die flächendeckende ambulante Versorgung durch Vollversorgungsverträge des Hausärzteverbandes und der HÄVG gefährdet sehen. Die Gegner der voll versorgenden HzV haben vergeblich darauf spekuliert, die neue Bundesregierung werde den 73b-Verträgen die rote Karte zeigen. Die FDP konnte sich mit der Forderung einer HzV-Reform jedoch nicht gegen die Union, insbesondere die CSU, durchsetzen. Nun bleibt § 73b vorerst unverändert. Nach drei Jahren sollen aber die Ergebnisse der hausarztzentrierten Versorgung auf den Prüfstand kommen, haben die Koalitionsparteien vereinbart.