Berlin - Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) neue Leitlinien für ihre Zusammenarbeit beschlossen. Beide gehen mehr Verpflichtungen ein, um das Spendenaufkommen zu erhöhen.
Dass die Zahl der gespendeten Organe für die Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation bei weitem nicht ausreicht, ist seit Jahren ein unveränderter Fakt. Da der Bedarf an Organen jedoch eher ansteigt, ist eine Erhöhung des Spendenaufkommens notwendig. Diesem Ziel dient eine neue Leitlinie zwischen den Krankenhäusern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Sie soll die Gemeinschaftsaufgabe in den Mittelpunkt stellen und dort ansetzen, wo Potenziale verschenkt werden: Bei der Meldung, der Durchführung der Untersuchungen eines möglichen Spenders und der Koordination und Organisation der Entnahme. Besonders die Kliniken gehen neue Verpflichtungen ein.
Krankenhäuser müssen potenzielle Spender melden
Bereits im Transplantationsgesetz ist festgeschrieben, dass die Kliniken mögliche Spender melden müssen, nachdem der Hirntod festgestellt wurde. Die internen Prozesse in den Krankenhäusern sind jedoch nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, noch optimierungswürdig. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Leitungsebenen über interne Qualitätssicherungsprozesse direkt in die Abläufe eingebunden werden.“ Hier setzt die neue Leitlinie an. Mittels einer Software-Lösung, die alle Daten zu Organspende-Kandidaten in der Klinik bündelt, verpflichten sich die Krankenhäuser dazu, ihre Aktivitäten regelmäßig zu überprüfen. In jeder Intensivstation soll zudem ein Transplantationsbeauftragter angestellt werden, der alle Fäden in der Organisation und im Ablauf in der Hand hat.
Fachgesellschaft will sich stärker einbringen
Damit die Kompetenz der Fachgesellschaft besser genutzt wird, sehen die Leitlinien vor, dass die DSO stärker als bisher die Krankenhäuser unterstützt. Angehörige können so zum Beispiel zum Gespräch mit dem Arzt einen Mitarbeiter der Stiftung hinzuziehen. Auch Ärzte sollen häufiger den Kontakt mit der DSO suchen. Weitreichender ist das Vorhaben, als Pilotprojekt eine so genannte Inhouse-Koordinierungsstelle in den Kliniken einzurichten. Diese Stelle ist Bestandteil des Krankenhauses, sie berichtet aber regelmäßig an die DSO, die das Projekt mitfinanziert. Dadurch soll die Zusammenarbeit besser verzahnt werden. Zusätzlich verpflichtet sich die Stiftung, Fortbildungen anzubieten und beispielsweise das „Curriculum Organspende“ der Bundesärztekammer zu fördern.
Die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, begrüßte die Einigung der beiden Partner: „Mein Wunsch ist, dass die Leitlinien nun schnell und effektiv durch Maßnahmen in den einzelnen Krankenhäusern und bei der DSO umgesetzt werden, damit deutlich mehr Patienten mit einer Transplantation geholfen werden kann.“
Angebot und Nachfrage bei Organspende weit auseinander
Der Bedarf an Spenderorganen ist in Deutschland unvermindert hoch. Rund 12.000 Menschen warten auf ein Organ. Am häufigsten wird eine Niere gebraucht, hier stehen rund 8.000 Patienten auf der Warteliste. Das sind rund dreimal so viele, wie transplantierbare Organe pro Jahr vermittelt werden können. Im Durchschnitt wartet ein Dialysepatient fünf bis sechs Jahre auf eine neue Niere. Immer wieder sterben Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Ersatzorgan erhalten können. Die Zahl der Menschen, die auf die Wartelisten kommen, steigt in fast allen Bereichen stark an. Die Zahl potenzieller Spender stagniert hingegen. Im Jahr 2008 waren es knapp 1.200 Menschen, die ihre Organe nach dem Hirntod spendeten. Damit konnten 4.675 Transplantationen vorgenommen werden.
Die Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation zur Steigerung der postmortalen Organspende sind zu finden unter: www.dso.de (PDF)