Patientenbrief

SACHVERSTÄNDIGENRAT
Defizit bei Leitlinien für ältere chronisch Kranke

Berlin - Ein Versorgungsdefizit benennt der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem neuesten Gutachten: Es gibt in Deutschland bislang nur sehr wenige Leitlinien, die sich auf ältere und chronisch kranke Patienten beziehen.

Es fehlt an Evidenz
Im höheren und hohen Lebensalter treten Krankheitszustände auf, die zu altersspezifischen Versorgungsanforderungen führen, konstatieren die Sachverständigen in ihrem Sondergutachten 2009. Hierzu gehörten das Phänomen der Multimorbidität und die Polypharmazie alter mehrfach erkrankter Menschen sowie die Pflegebedürftigkeit. „Die Zahl älterer und alter Patienten mit Mehrfacherkrankungen nimmt in allen Versorgungsbereichen zu“, sagte der Ratsvorsitzende Prof. Eberhard Wille bei der Präsentation. Multimorbidität ist mehr als die Summe einzelner Erkrankungen und geht im höheren Lebensalter häufig mit Inkontinenz, kognitiven Defiziten, Immobilität, Sturzgefährdung und Schmerzen einher, stellen die Wissenschaftler im Gutachten fest.

„Trotz der steigenden Bedeutung der Mehrfacherkrankungen – ca. zwei Drittel der über 65-Jährigen weisen mindestens zwei chronische Erkrankungen auf – gibt es nur sehr wenige Leitlinien, die sich auf ältere Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen beziehen“, beschreibt Wille die jetzige Situation. Die Hauptursache für das bestehende Defizit sei fehlende Evidenz. Leitlinien für Patienten mit Mehrfacherkrankungen sollen dabei helfen, Behandlungsprioritäten zu setzen, an den Gesamtzustand des Patienten sowie an seine Ressourcen und Fähigkeiten adaptiert sein und seine Lebenserwartung und individuelle Situation berücksichtigen, betonen die Experten. Zudem bedürfe es einer Fokussierung auf die Betreuungsstruktur, den Versorgungsprozess und konkreter Vereinbarungen an Schnittstellen.

Implementierung bleibt Herausforderung
Das Gremium macht auf ein weiteres Defizit aufmerksam: Trotz einer weitgehenden Akzeptanz der Leitlinien bei den einzelnen Erkrankungen bleibe ihre Implementierung bis heute eine große Herausforderung. Sie setze Studien voraus, „die eine Evidenz für häufige Krankheitskombinationen sowie für die Priorisierung von Hauptrisiken und Gesundheitsproblemen liefern und sektorübergreifende Versorgungsverläufe, Schnittstellen sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe beschreiben.“ Die Implementierung der Leitlinien erfordere eine Einbindung in Aus-, Weiter- und Fortbildung und in die Qualitätssicherung sowie finanzielle Anreize. Eine Evaluation, wie Leitlinien umgesetzt werden, erscheine ebenfalls geboten.

Nachholbedarf haben die Gesundheitsweisen auch in der medizinischen Versorgung chronisch kranker junger Menschen ausgemacht. Beim Übergang vom Jugend- in das Erwachsenenalter komme es häufig zu Therapiebrüchen, da die Kompetenz des Kinderarztes mit Erreichen des 18. Lebensjahrs des Patienten ende. Als Lösung des Problems schlägt der Rat „Transitionssprechstunden“ vor. In diesen könnte der Pädiater gemeinsam mit künftig betreuenden Ärzten und dem Patienten weitere, individuelle Therapieschritte verabreden. Auch hier fehle es bislang an Leitlinien und Evaluationen, so Wille.



Fehlende Leitlinien für seltene Erkrankungen
Eine aktuelle Studie kommt zu dem Schluss, dass bei vielen seltenen Erkrankungen gesicherte Diagnoseverfahren und Kenntnisse über die Erkrankung fehlen. Patienten müssten daher teilweise unverhältnismäßig lange auf eine zutreffende Diagnose warten. Es stünden ebenfalls nur wenige Spezialisten für eine mögliche Therapie zur Verfügung. Die Autoren gehen davon aus, dass die Entwicklung und Einhaltung von Therapieleitlinien bzw. Patientenpfaden ein großes Potenzial für eine höhere Behandlungsqualität aufweist. Es sei jedoch zweifelhaft, ob bei seltenen Erkrankungen Therapieleitlinien erstellt werden könnten. Auf Grund geringer Fallzahlen ist es schwer, Krankheitsverläufe und Therapiemaßnahmen zu erfassen; die Evidenz über die Wirksamkeit vieler Maßnahmen ist äußerst gering. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die wenigen spezialisierten Ärzte bereits über großes Wissen und große Erfahrung verfügen und ein Austausch mit anderen Spezialisten besteht. Daher sei fraglich, ob Leitlinien in der Praxis angewendet werden würden. Einige Experten plädieren auch dafür, dass im Vordergrund nicht die Definition genauer Handlungsrichtlinien stehen solle, sondern Maßnahmen, die den Patienten möglichst schnell in geeignete Einrichtungen überführten.

Das Gutachten des Sachverständigenrates (SVR) zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen „Koordination und Integration − Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ ist zu finden auf der SVR-Homepage unter:
www.svr-gesundheit.de (PDF)

Die Studie zur Verbesserung der Situation von Menschen mit seltenen Erkrankungen ist zu finden unter: www.bmg.bund.de

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