München – Gerade jetzt nach der Wahl, zum Zeitpunkt eines möglichen Umbruchs, lohnt es sich über den deutschen Tellerrand zu schauen und den Blick z.B. auf das britische Gesundheitssystem zu richten: Was macht man dort besser oder welche Fehler können wir vermeiden? Gerade in punkto Wartezeiten scheint das englische System ein abschreckendes Beispiel zu sein. Aber gilt das auch für andere Aspekte der Gesundheitsversorgung auf der Insel? Was bringt beispielsweise „pay for performance“? Ein Konzept, das in Deutschland – im Gegensatz zu Großbritannien – noch ganz am Anfang steht. Und eine weitere Frage: Wie gestaltet sich dort die Patientenbeteiligung? Die Folgerungen, was vorbildhaft und was weniger nachahmenswert ist, überlassen wir gerne Ihrer eigenen Urteilsfindung.
Eine anregende Lektüre wünscht
Roger Jaeckel
Leiter Gesundheitspolitik
Berlin - Wartelisten und Nationaler Gesundheitsdienst – daran denken die meisten, wenn es um das Gesundheitssystem der Briten geht. Aber wie ist dort die Versorgung genau organisiert?
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mehr…Berlin - Was bringt „pay for performance“? In Deutschland steckt das Konzept noch in den Kinderschuhen, in Großbritannien liegen dagegen schon erste Ergebnisse vor.
mehr…Berlin - „Nach der Reform ist vor der Reform“. Diese Weisheit gilt nicht nur für das deutsche, sondern auch für das britische Gesundheitswesen. Ein kurzer Überblick.
mehr…Berlin - Wie kann Patientenorientierung im Gesundheitswesen gestärkt werden? Diese Frage stand im Zentrum einer Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe Bayern und Vertretern der Ärzteschaft in München.
mehr…Berlin - Die Zahl der Neuinfizierungen mit HIV sind seit 2006 stabil, konstatierten die Veranstalter von „HIV im Dialog 2009“. Neben der guten Präventionsarbeit der Selbsthilfe sei das auch ein Resultat des Schöneberger Modells, das die ambulante Patientenversorgung in HIV-Schwerpunktpraxen sichert.
mehr…Berlin - Seit dem 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen.
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