Patientenbrief

TRANSPARENZ
GKV-Leitfaden aktualisiert

Berlin - Die GKV-Selbsthilfeförderung in Deutschland soll transparenter werden, um die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und -einrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken. Das ist das Ziel des überarbeiteten GKV-Leitfadens zur Selbsthilfeförderung.

„Wir wollen das Vertrauen aller Beteiligten in die Fördergerechtigkeit und die effiziente Verwendung der Fördermittel stärken“, betont K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der Veröffentlichung des überarbeiteten Leitfadens. Die Forderung nach mehr Transparenz – sowohl im Hinblick auf die Förderpraxis der Krankenkassen als auch auf die gebotene Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe – stehe seit langem im Fokus. Mit der aktuellen Überarbeitung existiere nun ein Maßstab, der für die Förderung Orientierung gebe und an dem sich die Förderpraxis messen lasse, so Voß.

Transparenz über Höhe der Fördermittel
Mit den Neuregelungen werden die Krankenkassen verpflichtet, für das Förderjahr 2010 die Höhe bereitstehender Fördermittel und die aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung pauschal geförderten Antragssteller an geeigneter Stelle, also zum Beispiel im Internet oder in den Mitgliederzeitschriften, zu veröffentlichen. Im diesjährigen Herbstrundschreiben veröffentlichen die Verbände der Krankenkassen die Höhe der auf Bundesebene zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Pauschalförderung in 2010 – aufgegliedert nach Kassenarten. Hinsichtlich der ausgeschütteten Mittel ist eine Veröffentlichung der Fördersumme und des Zuwendungsempfängers zum 31. Januar des Folgejahres, beispielsweise im Internet, festgelegt. Zum anderen sollen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zukünftig bereits in den Antragsunterlagen bekannt geben, welche Zuwendungen sie seitens anderer Fördermittelgeber wie zum Beispiel der Pharmaindustrie erhalten. Wörtlich heißt es auf Seite 17 des Leitfadens: „In den Antragsformularen sind Einnahmequellen transparent zu machen, die Aufschluss über die gesamte Einnahmesituation geben. Hierzu zählen u.a. öffentliche Zuwendungen, Zuschüsse von Sozialversicherungsträgern, Spenden, Sponsorengelder sowie Mitgliedsbeiträge von ordentlichen und Fördermitgliedern. Ebenso zählen hierzu geldwerte Dienstleistungen von Kooperationspartnern (z. B. kostenlose Bereitstellung von Räumen).“

Falsche Angaben: Kassen können Geld zurückverlangen
Außerdem werden in den neuen Grundsätzen rechtliche Folgen falscher Angaben benannt: „Die Krankenkassen/-verbände können die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel prüfen. Bei vorsätzlich falschen oder fehlenden Angaben, die eine unsachgemäße Auszahlung von Fördermitteln der Krankenkassen/-verbände zur Folge haben können, sind die Krankenkassen/-verbände berechtigt, die finanziellen Zuwendungen zurückzufordern.“ (S. 17)

Die Differenzierung der Förderung von kassenindividuellen Aktivitäten auf Bundes-, Länder- und Ortsebene ist ein weiteres wichtiges Plus der Überarbeitung“, so Voß. „Wir freuen uns besonders, dass es gelungen ist, die Überarbeitung Dank der konstruktiven Zusammenarbeit von Krankenkassen und Selbsthilfe sehr zügig umzusetzen. Die Neuregelungen gelten ab sofort, damit die Transparenzanforderung für das Förderjahr 2010 auf den Weg gebracht ist.“

Die Autoren des Leitfadens
Der seit dem 1. Juli 2008 zuständige GKV-Spitzenverband erfüllt den Auftrag des Gesetzgebers, Inhalte und Verfahrensweisen der Selbsthilfeförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V verbindlich zu regeln. An der Erstellung des Leitfadens waren beteiligt: Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sowie die für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE), Der PARITÄTISCHE – Gesamtverband e.V., Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).



Wer darf von Kassen gefördert werden?
Zu den generellen Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen und -organisationen zählen u.a. folgende Anforderungen:

  1. Interessenwahrnehmung durch Betroffene
  2. Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der Arbeit
  3. Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des Selbsthilfeangebotes
  4. Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen. Viele Selbsthilfeorganisationen haben bereits eigene Leitlinien zu ihrer Neutralität und Unabhängigkeit entwickelt bzw. sich den Leitlinien der BAG SELBSTHILFE e.V. und des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes e.V. angeschlossen
  5. Herstellung von Transparenz über die Finanzsituation (auch Einnahmequellen) und Mittelverwendung gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden in den Antragsunterlagen
  6. Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe


Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 6. Oktober 2009 kann im Internet herunter geladen werden: www.gkv-spitzenverband.de (PDF)

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