Patientenbrief

STATISTIK
Kassen zahlen mehr für Selbsthilfe

Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben die Selbsthilfe im vergangenen Jahr mit 38,5 Millionen Euro unterstützt. Das entspricht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) 0,56 Euro je Versicherten und einer Ausschöpfungsquote von 98,2 Prozent.

Im Vergleich zu 2007 mit einer Förderhöhe von 28,9 Millionen Euro ergibt sich eine deutliche Steigerung um knapp ein Drittel. Betrachtet man die Entwicklung ab dem Jahr 2000 (9,5 Millionen Euro, 0,13 Euro pro Versicherten), so haben sich die Ausgaben der GKV sogar vervierfacht.

Neue Förderregeln durch das GKV-WSG
Zur Erinnerung: Im Jahr 2000 wurde die Selbsthilfeförderung in Paragraph 20 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Diese „Kann-Regelung“ hat der Gesetzgeber 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in eine „Soll-Bestimmung“ geändert. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird der bisherige Paragraph 20 Abs. 4 SGB V durch den neuen § 20c SGB V abgelöst, anstelle der Soll-Bestimmung wird nun eine Förderverpflichtung eingeführt. Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind verpflichtet, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zu fördern. Im Jahr 2008 betrug die gesetzlich vorgegebene Förderhöhe pro Versicherten einer Krankenkasse 0,56 €.

„Überlauftopf“ garantiert vollständige Ausschöpfung
Eine weitere Neuerung durch das GKV-WSG: Es wird zwischen einer kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (mindestens 50 Prozent der Mittel) und der kassenindividuellen Förderung unterschieden. Bei letzterer können die Kassen weiterhin eigene Schwerpunkte setzen. Sie unterstützen dabei besondere Vorhaben oder Aktivitäten der Selbsthilfe, die Projektcharakter haben und zeitlich begrenzt sind. Die Gemeinschaftsförderung zeichnet sich durch die Unterstützung von routinemäßigen Aufgaben, wie beispielsweise die Bereitstellung von Räumlichkeiten aus. Die gesetzlich vorgeschriebene Fördersumme muss innerhalb eines Jahres an die Selbsthilfegruppen, die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und der Landesebene sowie an die Selbsthilfekontaktstellen gegangen sein. Nicht eingesetzte kassenindividuelle Mittel kommen in einen so genannten Überlauftopf und fließen im Folgejahr der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zu. Damit ist eine 100-prozentige Ausschöpfung der Fördermittel garantiert. Gerade angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit die im SGB V gesetzlich vorgeschriebene Förderung der Selbsthilfe von den gesetzlichen Krankenkassen nur unvollständig umgesetzt wurde, ist dies eine wichtige Neuerung. Ebenfalls neu ist die im GKV-WSG vorgeschriebene Beteiligung von Selbsthilfevertretern bei der Verteilung von Fördergeldern. Sie haben ein Mitberatungsrecht.

Unterschiede zwischen den Kassenarten
Zur Förderstatistik des vergangenen Jahres: Zwar haben alle Kassenarten 2008 mehr Mittel als im Vorjahr für die Selbsthilfe ausgegeben, allerdings unterscheiden sich diese Ausgaben zum Teil erheblich. Spitzenreiter ist der BMG-Statistik zufolge der BKK Bundesverband mit 0,58 Euro je Versicherten, es folgen die Arbeiter-Ersatzkassen, die Angestellten-Ersatzkassen und die Landwirtschaftliche Krankenkasse mit jeweils 0,56 Euro je Versicherten. Schlusslicht in punkto Förderhöhe sind die Innungskrankenkassen mit einem Betrag von 0,45 Euro je Versicherten. Im Mittelfeld liegen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (0,54 Euro je Versicherten) und die Knappschaft-Bahn-See (0,52 Euro je Versicherten).

GKV-Selbsthilfeförderung pro Versicherten nach Kassenarten in 2008Zoom (66KB)

Grafik: GKV-Selbsthilfeförderung pro Versicherten nach Kassenarten in 2008

Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit
www.bmg.bund.de

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