Patientenbrief

INTERVIEW
BAG Selbsthilfe: verbesserte Mittelausschüttung

Berlin - Welche Erfahrungen hat die Selbsthilfe mit den Förderregeln der letzten Gesundheitsreform gesammelt? Wo gibt es Verbesserungsbedarf und was klappt besser als vorher? Andreas Renner von der BAG Selbsthilfe gibt Antworten auf diese Fragen.

Im Interview mit dem Patientenbrief betont der Referent für Selbsthilfeförderung, dass in der Vergangenheit die im SGB V gesetzlich vorgeschriebene Förderung der Selbsthilfe von den gesetzlichen Krankenkassen nur unvollständig umgesetzt worden war. Auch sei das Förderverfahren intransparent und überbürokratisch strukturiert gewesen und habe der Strukturvielfalt in der Gesundheitsselbsthilfe nicht hinreichend Rechnung getragen. Die BAG SELBSTHILFE habe darauf immer wieder hingewiesen, so Renner. Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auf diese unbefriedigende Situation reagiert und die Regelungen zur Selbsthilfeförderung in § 20 c SGB V neu gefasst.

Welche Erfahrungen hat die Selbsthilfe inzwischen mit den Förderregeln der letzten Gesundheitsreform gesammelt?
Renner: Die BAG SELBSTHILFE sieht einerseits die Umsetzung der Beteiligung von Selbsthilfevertretern bei der Vergabe von Mitteln aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung insgesamt als geglückt an. Allerdings besteht auf Landes- und Ortsebene offenkundig noch Verbesserungsbedarf. Im Hinblick auf die kassenindividuelle Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe sind von den Krankenkassen und ihren Verbänden auf der Bundesebene immerhin Gesamtsummen mitgeteilt worden. Darüber hinaus gibt es auf der Landes- und auf der Ortsebene eine Vielfalt von Förderkonzepten, -summen und -verfahren. Die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung ist vor diesem Hintergrund struktureller Gegebenheiten als nicht transparent zu bezeichnen und es ist davon auszugehen, dass sich hier Ungleichgewichte ergeben haben, die den Grundsatz der „Fördergerechtigkeit“ beeinträchtigen.

Wo gibt es Ihrer Einschätzung nach Verbesserungsbedarf? Was klappt besser als vorher?
Renner: Aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE sind folgende Veränderungen vorzunehmen:

  1. Die Krankenkassen und ihre Verbände müssen zu Beginn der Förderperiode (Feststellung des Stichtages) klar stellen, in welchem Umfang sie Fördermittel in den kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsfond geben und welche Fördermittel für die kassenindividuelle Förderung in ihre Haushalte eingestellt sind.
  2. Es sind für alle Ebenen die Personen zu benennen, die für die kassenindividuelle Förderung bei den verschiedenen Krankenkassen und Verbänden zuständig sind und deren Kontaktadressen zu veröffentlichen.
  3. Falls für die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung inhaltliche Schwerpunktbereiche vorgesehen sind, sind diese vor Beginn des Förderverfahrens zu veröffentlichen.
  4. Alle Krankenkassen und Krankenkassenverbände sollen zu einem festgelegten Zeitpunkt einmal jährlich im Internet Auskunft geben über die Verausgabung der in den Haushalt eingestellten Mittel – getrennt nach Förderebenen und Fördersträngen.
  5. Die maßgeblichen Organisationen der Selbsthilfe sind auch bei der Vergabe der kassenindividuellen Selbsthilfeförderung zu beteiligen.
  6. Zur Sicherstellung der genannten Transparenzanforderungen ist es unabdingbar, dass Krankenkassen und Krankenkassenverbände zu einer differenzierten Kontoführung übergehen. Gegebenenfalls müssen entsprechende gesetzliche Regelungen zur Kontoführung präzisiert bzw. geändert werden.

Renners Fazit:
Die gesetzliche Neuregelung hat eine deutliche Verbesserung der Ausschüttung der Mittel der Selbsthilfeförderung zur Folge gehabt. Hinsichtlich der Transparenz der Förderung gibt es erhebliche Defizite auf der Landes- und auf der Ortsebene.

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