Berlin - Neue Spielregeln gelten für den Markt der Hilfsmittel. Die Konsequenzen aus der Gesetzesänderung kommen jetzt bei den Versicherten an. Doch eine schlechtere Versorgung müssen sie nicht widerspruchslos hinnehmen.
Ausschreibung – von der Pflicht zur Option
Eine wichtige Baustelle auf dem Hilfsmittelmarkt: Ausschreibungen durch Krankenkassen. Bis zum Anfang dieses Jahres waren die Kassen aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, Verträge mit Hilfsmittelanbietern öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungssieger – in der Regel der günstigste Anbieter – sind dann exklusiver Vertragspartner der Krankenkasse. Da bei Qualität und Service oft massiv gespart wurde, häufen sich bei zahlreichen Krankenkassen Beschwerden, teilt das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ mit. Mittlerweile ist die Pflicht zur Ausschreibung vom Gesetzgeber in eine Option umgewandelt worden. Seit Jahresbeginn gilt eine Gesetzesnovelle, die es den Krankenkassen wieder erlaubt, auf die Ausschreibung zu verzichten und mehrere Sanitätshäuser und Händler zuzulassen.
Inkontinenz-Patienten befürchten schlechtere Versorgung
Wie problematisch und folgenreich Entscheidungen über Vertragspartner sein können, hatten erste Erfahrungen von Inkontinenzpatienten gezeigt, die bei der AOK Berlin und Sachsen-Anhalt versichert sind. Sie dürfen nicht mehr selbst entscheiden, wer sie mit medizinischen Hilfsmitteln für Dauerkatheterismus oder für intermittierenden (Selbst-)Katheterismus versorgt, teilt das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ mit. Laut Ausschreibungsunterlagen der AOKs Berlin und Sachsen-Anhalt sind von diesen dramatischen Veränderungen über 8.700 Versicherte betroffen. Diese sollen künftig vom jeweiligen Ausschreibungsgewinner, der den niedrigsten Preis geboten hat, auf Basis einer Monatspauschale versorgt werden. Akzeptieren die Betroffenen dies nicht, kommen hohe Mehrkosten auf sie zu. Spricht sich die Krankenkasse gegen den Wechsel des Leistungserbringers aus, müssen Versicherte ihre Hilfsmittelversorgung komplett aus eigener Tasche bezahlen. Viele Patienten befürchten auch den Verlust des vertrauten Ansprechpartners und eine schlechtere Versorgung.
Versicherte haben nach Protest freie Wahl
Von der AOK Berlin bzw. der AOK Sachsen-Anhalt informierte Patienten sollten zusätzlich genau prüfen, ob sie tatsächlich auf den Ausschreibungsgewinner wechseln müssen oder ob sie gegebenenfalls irrtümlicher Weise angeschrieben wurden, rät das Bündnis. Nicht alle Produkte der ableitenden Inkontinenz seien von dieser Ausschreibung betroffen gewesen. In Hessen hatten massive Beschwerden von Versicherten zur Kündigung eines Ausschreibungsgewinners durch die AOK geführt. Geregelt ist die Versorgung der betroffenen Inkontinenz-Patienten nun über Verträge, denen alle qualifizierten Leistungserbringer beitreten können. Die Versicherten haben die freie Wahl zwischen den Vertragspartnern.
Krankenkasse stoppt Ausschreibungsverfahren
Inzwischen haben auch Betriebskrankenkassen vom seit Januar geltenden Optionsrecht Gebrauch gemacht. Beschwerden von Hilfsmittelnutzern und pflegenden Angehörigen haben Wirkung gezeigt. Der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen und spectrum|K – das bundesweite BKK Gemeinschaftsunternehmen – hoben das europaweite Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen auf. „Die hohen Qualitätsziele, die wir an unsere Vertragspartner stellen, können wir nur umfassend und flächendeckend sicherstellen, indem wir die Ausschreibung aufheben und nun Verträge mit geeigneten Vertragspartnern schließen, die nah am Versicherten sind“, so Hans-Hermann Runge, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes. Versorgungsprobleme wie Lieferengpässe, mangelnde Qualität von Produkten und fehlende Beratung wolle man den Versicherten ersparen. BKK-versicherte Inkontinenzbetroffene können weiterhin selbst entscheiden, welches Homecare-Unternehmen oder Sanitätshaus sie mit Kathetern versorgt und wer sie bei der Auswahl und im Umgang mit ihren Hilfsmitteln schult und berät.
Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit dabei, gemeinsam mit Leistungserbringern und Krankenkassen Kriterien zu erarbeiten, wann eine Ausschreibung zweckmäßig ist und wann sie im Interesse der Versicherten unterbleiben sollte.
Hilfsmittel
Unter Hilfsmitteln werden sächliche medizinische Leistungen verstanden, dazu gehören Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel und Inhalationsgeräte. Die Qualitätsstandards werden im so genannten Hilfsmittelverzeichnis veröffentlicht. Millionen Patienten sind in Deutschland auf solche Produkte angewiesen. Beispielsweise benötigen nach Schätzungen vier Millionen Menschen eine moderne Wund-, fünf Millionen Menschen eine Inkontinenzversorgung, 140.000 enterale und parenterale Ernährung sowie 90.000 Patienten eine Stomaversorgung.
Im Aktionsbündnis „meine Wahl!“ haben sich bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner zusammengeschlossen. Mehr Informationen unter www.buendnis-meine-wahl.de