Berlin - Auch bei Krankenkassen hat sich in Sachen Transparenz in den vergangenen Jahren einiges getan. Verschiedene Instrumente wurden 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV-Modernisierungsgesetz) eingeführt.
Verwaltungskosten, Vorstandsbezüge alles nachlesbar
So müssen die Krankenkassen seit dieser Gesetzgebung auch die Höhe ihrer Verwaltungskosten angeben. Die hohen Steigerungsraten haben in der Vergangenheit immer wieder für heftige Kritik gesorgt. Deshalb hat der Gesetzgeber diese Kosten gesetzlich budgetiert (§ 4 Abs. 4 Sozialgesetzbuch SGB V). Die Verwaltungskosten der Krankenkassen und ihrer Verbände wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) begrenzt, indem sie bis Ende 2007 an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt wurden. Das bedeutet, die Verwaltungsausgaben je Versicherten dürfen sich im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr höchstens in dem Maße verändern, wie sich auch die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen entwickeln. Wenn die Verwaltungsausgaben einer Krankenkasse überdurchschnittlich hoch sind (wenn sie je Versicherten um mehr als zehn Prozent über den durchschnittlichen Verwaltungsausgaben je Versicherten aller Krankenkassen liegen), werden sie eingefroren. In der Gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt hatten die Netto-Verwaltungskosten im Jahr 2008 einen Anteil von 5,16 Prozent an den Gesamtausgaben.
Die Verwaltungskosten sind in den Geschäftsberichten der Krankenkassen veröffentlicht und auf jeweiligen Internetseiten als Download abrufbar. Beispiel: Barmer, mit ca. 6,8 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Der Barmer Geschäftsbericht gibt einen Überblick über Beitragseinnahmen, Leistungsausgaben sowie Verwaltungskosten. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr 2007. Die Leistungsausgaben sind in verschiedene Blöcke wie Ärztliche Leistungen, Schutzimpfungen, Heil- und Hilfsmittel untergliedert und ins Verhältnis zu den Vorjahresausgaben gesetzt. Ein interessierter Versicherter kann zumindest Relationen und Trends verfolgen.
Ministerin: Auch Fonds Beitrag zur Transparenz
Seit einigen Jahren gehören auch die Angaben über die Bezüge der Vorstände zu den Pflichtveröffentlichungen einer Krankenkasse – sowohl im Bundesanzeiger als auch in der Mitgliederzeitschrift der Kasse. Proteste gegen diese Bestimmung halfen nichts. Zur Offenlegung wurden die Kassen durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, da die Transparenzregel in den Augen der Richter dem Informationsbedürfnis der Versicherten an der Verwendung ihrer Beiträge Rechnung trägt, heißt es in der Entscheidung (Az: 1 BvR 3255/07 - Beschluss vom 25. Februar 2008).
Die Bundesgesundheitsministerin sieht auch in der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 eine Steigerung der Transparenz. Denn mit dem Fonds werde mehr Vergleichbarkeit unter den Kassen bezüglich des Service hergestellt. Die Einnahmen würden fairer verteilt und bei ähnlichen Finanzmitteln ließe sich besser vergleichen, wie eine Krankenkasse die Versorgung ihrer Versicherten gestalte, so Ulla Schmidt.
Offene Fragen bei Arbeitsgemeinschaft Datentransparenz
Um die Transparenz im Leistungsgeschehen zu erhöhen, wurde vor etwa drei Jahren eine Arbeitsgemeinschaft für Datentransparenz gegründet – beteiligt waren die Spitzenorganisation der Krankenkassen und Ärzte. Gesetzlicher Auftrag der Arbeitsgemeinschaft: Voraussetzungen schaffen, die Leistungs- und Abrechnungsdaten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pseudonymisiert, kassenarten- und sektorenübergreifend zusammen zu führen. Daten, die bislang nur bei einzelnen Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen abrufbar sind, sollen dazu beitragen, Fragen zum Versorgungsgeschehen zu beantworten. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes gibt es noch offene Fragen bezüglich der Finanzierung und vor allem in der Frage, wo die Daten zusammengeführt werden sollen. Daran werde gearbeitet.
Das Projekt GKV-HIS
Ein anderes Beispiel für Transparenz ist das GKV-Heilmittel-Informationssystem (GKV-HIS). Träger ist seit dem 1. Juli vergangenen Jahres der GKV-Spitzenverband. Über dieses System werden Quartalsberichte zur Ausgaben- und Verordnungsentwicklung im Heilmittelbereich – zum Beispiel Sprachtherapie und Ergotherapie – veröffentlicht. Grundlage hierfür sind die Abrechnungsdaten aller gesetzlichen Krankenkassen. Damit sollen die Verordnungsstrukturen in den Kassenärztlichen Vereinigungen offengelegt und Trendinformationen zur Ausgabenentwicklung gegeben werden. Anhand von Kennzahlen bestehen regionale Vergleichsmöglichkeiten.
Informationen zum GKV-Heilmittel-Informationssystem (GKV-HIS) unter www.gkv-his.de
Geschäftsberichte von Krankenkassen finden sich auf den Websites der Krankenkasse, hier zum Beispiel die Barmer Ersatzkasse: www.barmer.de