Berlin - Nicht die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit soll künftig ausschlaggebend sein bei der Beantwortung der Frage: Wie viel Pflege braucht eine Person? Das soll vor allem helfen, den Pflegebedarf Demenzkranker abzubilden.
Möglich wird dies durch eine neue Definition des Pflegebegriffs. Große Hoffnungen setzt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in die Bewertung nach Selbstständigkeit. „Der neue Begriff wird den tatsächlichen Hilfebedarf des Einzelnen besser abbilden“, so die Ministerin. Sie hatte zuvor den von ihr in Auftrag gegebenen Bericht entgegen genommen, der sich auf 230 Seiten mit dem Pflegebedürftigkeitsbegriff befasst. Die oft kritisierte „Minutenpflege“ müsse laut Schmidt der Vergangenheit angehören.
Grad der Selbstständigkeit entscheidend
Der Beiratsvorsitzende Dr. Jürgen Gohde hebt hervor, dass der Bericht von den Mitgliedern des Gremiums einstimmig beschlossen wurde. Im Unterschied zum jetzigen Begutachtungsverfahren soll der Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit künftig nicht die erforderliche Pflegezeit sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Die Beiratsmitglieder einigten sich unter anderem darauf, dass statt der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf Bedarfsgrade erhoben werden. „Dies führt zu mehr Gerechtigkeit in der Berücksichtigung der Beeinträchtigungen von Menschen und hilft zudem Ungleichbehandlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie körperlich und geistig Behinderten zu vermeiden“, sagt Gohde.
Neue Bereiche werden berücksichtigt
Anlässlich der Übergabe des Berichtes gab es überwiegend positive Reaktionen aus der Politik, von Verbänden und Organisationen. Der richtige Weg sei eingeschlagen, erwartet wird nun eine schnelle Umsetzung. Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, begrüßt die Definition und das neue Begutachtungsinstrument. „Wir erhoffen uns eine bessere Berücksichtigung von Demenzkranken in der Pflegeversicherung.“ Denn das neue Begutachtungsinstrument beziehe auch Bereiche ein, die vorher keine Beachtung fanden. Gemeint sind kognitive (wahrnehmen, erinnern) und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen in psychischen Problemlagen. Die Erprobung der neuen Pflegeeinstufung habe gezeigt, dass die Bedarfe von Menschen mit einer Demenz nach den neuen Regeln sehr gut erfasst werden.
Wie geht es weiter?
Nach Aussage des Beiratsvorsitzenden Gohde folgt jetzt eine Umsetzungsstudie. Darin soll erläutert werden, wie sich die Vorschläge auf das Leistungsgeschehen und die Finanzen der Pflegeversicherung auswirken. Außerdem werden Vorschläge unterbreitet für Bestandsschutzregelungen. Denn kein Pflegebedürftiger möchte sich wegen der neuen Regeln in seinen Ansprüchen verschlechtern. Gohde: „Der Beirat wird konkrete Szenarien durchrechnen und vorlegen.” Das Ergebnis wird bis Mai erwartet. „Nach einer Diskussion des Berichtes möchte ich zumindest noch zu einem Entschließungsantrag im Parlament kommen“, beschreibt Schmidt ihr Ziel in dieser Legislaturperiode. „Ich möchte nicht, dass das versandet, sondern einer neuen Regierung als Arbeitsaufgabe mitgeben“, stellt die SPD-Ministerin klar.
Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warnt vor allzu großer Euphorie: „Der Bericht des Beirats ist gerade einmal der allererste Schritt auf einem langen Reformweg. Wir sollten zudem nicht davon ausgehen, dass die Empfehlungen hundertprozentig umgesetzt werden.“
Weitere Informationen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff / Begutachtungsverfahren unter www.bmg.bund.de