Berlin - Das Palliativ-Portal soll Betroffene, Angehörige und Freunde in kritischen Phasen des Lebens online mit Informationen unterstützen. Auch in die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur besseren palliativmedizinischen Versorgung ist Bewegung gekommen.
Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) dient die Palliativmedizin der aktiven, ganzheitlichen Behandlung von Menschen mit einer fortschreitenden oder fortgeschrittenen lebensverkürzenden Erkrankung, formuliert Dr. Jörg Cuno. Der Oberarzt und Leiter des Zentrums für Palliativ- und Hospizversorgung der Sozialstiftung Bamberg betreut das Internet-Portal inhaltlich. Dabei sei nicht die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis das oberste Ziel. Vielmehr sollen Patienten in der Zeit, die bleibt, die höchstmögliche Lebensqualität bekommen. Dafür stehe das Motto des Portals: Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben – gemäß Cicely Saunders, Gründerin der Hospizbewegung.
Praktische Hilfe für Ratsuchende
Um dies zu erleichtern, werden online vielfältige Informationen geboten. So helfen beispielsweise Adressen und Links, um Palliativstationen in der Nähe sowie Ärzte und Pflegedienste mit Kompetenzen in der Palliativmedizin zu finden. Neu sind Texte zur Ernährung in palliativer Situation. Das Portal bietet auch die Möglichkeit, sich interaktiv auszutauschen. Dafür gibt es Blogs und ein Forum. Verwiesen wird auch auf nützliche Literatur, Bildungsangebote, Veranstaltungen, wichtige Definitionen sowie Gesetze, die die palliativmedizinische Versorgung betreffen. So wird auf dem Portal über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) schwerst kranker Menschen (§§ 37b, 132d Sozialgesetzbuch V) informiert, für die die Bundesregierung zum 1. April 2007 den Weg geebnet hat. Experten schätzen, dass etwa 10 Prozent aller sterbenden Menschen eine solche besonders aufwändige hochspezialisierte Versorgung benötigen, um bis zu ihrem Lebensende in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben zu können.
SAPV kommt langsam voran
Die Umsetzung des individuellen Leistungsanspruchs auf SAPV ist in den vergangenen zwei Jahren äußerst schleppend vorangekommen. Ganz vereinzelt wurden Verträge abgeschlossen – allerdings nur an wenigen Standorten und nur mit einzelnen Krankenkassen, wie Dr. Thomas Schindler, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, konstatiert. Deren Vorteile, dass SAPV endlich angeboten und auch honoriert werden konnte, ging u.a. mit dem Nachteil einher, dass die Leistung nur für Patienten bestimmter Krankenkassen möglich wurde, so Schindler. Vor diesem Hintergrund begrüßte er den Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung der Ersatzkassen (vdek). Laut Aussage von Thomas Ballast, vdek-Vorstandsvorsitzender, wurde dieser Vertrag bereits in Hessen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt. In weiteren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Niedersachsen und Saarland sei man aktuell in Verhandlungen.
Mustervertrag als Orientierung
Der vdek geht davon aus, dass pro 250.000 Einwohner etwa ein SAPV-Team benötigt wird. Ballast: „Ein besonderes Anliegen ist es, auch die Versorgung in den ländlichen Regionen sicherzustellen.“ Um dies zu realisieren, gelte es, flexibel auf den Bedarf in den Ländern zu reagieren. Deshalb sei der Mustervertrag nur als Orientierung gedacht. „Die Feinsteuerung muss in den Ländern regional vorgenommen werden.“ Der Vorstandsvorsitzende betonte, dass die palliativmedizinische Versorgung kein Wettbewerbsfeld sei. Ziel der Ersatzkassen sei es daher, in den Ländern gemeinsame Verträge mit den anderen Kassenarten umzusetzen.
Spezialisierte Ambulante Pallativversorgung
Bei der SAPV handelt es sich um eine interdisziplinäre Versorgung durch so genannte Palliativ-Care-Teams aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften, wie Palliativärzten, Palliativpflegediensten und Physiotherapeuten. Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Apotheke sowie Sanitätshäusern. Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem Bedarf der Versicherten und reicht von der Beratung des Versicherten und seinen Angehörigen bis hin zur medizinischen und pflegerischen Vollversorgung. Die Teams müssen ein Versorgungskonzept vorlegen. Nachgewiesen werden müssen u. a. Mitarbeiterkapazitäten, Qualifikationen der Ärzte und des Pflegepersonals, sächliche Ausstattung und ein 24-Stunden-Rufbereitschaftsdienst an sieben Wochentagen. Die SAPV wird auf Antrag des Versicherten vom Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet. Die Krankenkasse genehmigt die endgültige Verordnung.
Das Palliativ-Portal ist zu finden unter: www.palliativ-portal.de
Informationen zum Mustervertrag der Ersatzkassen und zur SAPV unter: www.vdek.com