Patientenbrief

GESUNDHEITSPOLITIK
Liegt die Zukunft in Europa?

Berlin - Die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung deutet es an: Immer mehr gesundheitspolitische Entscheidungen könnten künftig in Brüssel und Straßburg fallen. Wie weit könnte das gehen?

In fast jedem Bereich der nationalstaatlichen Politik der EU-Mitglieder wehren sich die Landespolitiker an einem bestimmten Punkt gegen zu große Einflussnahme aus Brüssel. Eine Beschneidung von Macht und Kompetenz wird befürchtet, und dass die eigenen Handlungsspielräume durch Entscheidungen von oben eingeengt werden. Die Gesundheitspolitik ist davon bisher wenig betroffen, denn im Grundsatz hat die Europäische Union keine Legitimationsgrundlage für ein eigenes Engagement. Lediglich der Artikel 152 des EG-Vertrages ermächtigt die Union zu Maßnahmen, die eine allgemein hohe öffentliche Gesundheit für alle EU-Bürger sicherstellt. Bei Festlegung und Durchführung aller politischen Maßnahmen muss demnach auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau geachtet werden. Allgemeine Aktionen zur Prävention, zu übertragbaren Krankheiten oder zur Gesundheitserziehung sind dadurch abgedeckt.

Kommission und Gerichtshof greifen immer weiter ein
Trotz dieses beschränkten Aktionsradius werden gesundheitspolitische Entscheidungen immer häufiger auf europäischer Ebene entschieden. Zum einen gibt es dringende Bedrohungen wie Grippe-Epidemien, BSE-Seuchen oder die SARS-Abwehr, die ein koordiniertes Handeln erforderlich machen. Zum anderen überschneidet sich der Gesundheitsbereich immer stärker mit europäisch geregeltem Wettbewerbs- und Arbeitsrecht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied beispielsweise über die Zulassung von Apothekerketten in Deutschland oder über das Recht des Patienten, sich im Ausland behandeln zu lassen. Mittlerweile startet die Europäische Kommission in Person der Kommissarin für Gesundheit, Androulla Vassiliou, immer häufiger Kampagnen mit dem Ziel, die gesundheitlichen Unterschiede in Europa auszugleichen. Das jüngste Maßnahmenbündel „Europa für Patienten“ soll mehr Sicherheit bei Krankenhausbehandlungen im Ausland, eine erleichterte europaweite Organspende und neue Ansätze gegen Volkskrankheiten wie Krebs oder Infektionen bringen.

Konkrete Regelungen werden immer häufiger
Die Beispiele für europaweite Regelungen werden zahlreicher. Bereits lange in Kraft sind Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für Ärzte, Pflegekräfte und Hebammen. Ebenfalls eine Harmonisierung des Arbeitsmarkts stellt die Entscheidung des EuGH dar, die Arbeitszeit in Krankenhäusern einheitlich auf 48 Wochenstunden zu begrenzen. In der Ausbildung der Fachkräfte, also dem Medizinstudium, kommt es im Zuge des Bolognaprozesses ebenfalls zu Angleichungen. Widerstrebend führen auch deutsche Universitäten die Bachelor- und Master-Studiengänge für Medizin ein. Im Zuge der grenzüberschreitenden Versorgung sind aktuell einheitliche Qualitätsstandards für Krankenhäuser im Gespräch. Der Widerstand ist jedoch heftig. „Wir sehen darin einen unzulässigen Eingriff in das deutsche Gesundheitswesen und lehnen eine solche Regelung ganz klar ab“, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Carl-Heinz Müller. Da er mit dieser Einschätzung nicht alleine ist, bleiben in naher und mittlerer Zukunft die europäischen Richtlinien und Regelungen wohl auf Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsrecht beschränkt.

„Eine EU-Gesundheitspolitik wäre der kleinste gemeinsame Nenner“
Ob eine Ausweitung der EU-Kompetenzen auf die Kerngebiete der nationalen Gesundheitspolitik, also Finanzierung, Bedarfsplanung und Versorgung, wünschenswert wäre, ist höchst umstritten. Der stellvertretende Direktor der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung, Günter Danner, erteilt einem EU-Gesundheitssystem eine Absage. „Die sozialen Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind viel zu groß. Das Niveau eines gemeinsamen Systems wäre der kleinste gemeinsame Nenner“, gibt er zu bedenken. Politiker der deutschen Parteien betonen ebenfalls nur Teilbereiche, in denen europäische Regelungen die nationalen Systeme sinnvoll ergänzen können. Dagmar Roth-Behrendt (SPD) nennt dafür die Sicherheit von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln oder die Organspende. Es müssten dafür aber strenge Regeln zum Schutz der Patienten gelten. Hiltrud Breyer von Bündnis 90/Die Grünen betont, dass Gesundheit und Verbraucherschutz eng verknüpft sind. Holger Krahmer (FDP) wünscht sich einheitliche Qualitätsstandards und Rechtssicherheit für Behandlungen im Ausland. Gabi Zimmer von der Linken sieht die EU in der Pflicht, einen europäischen Gesundheitsmarkt zu verhindern. Praktisch und sinnvoll ist für sie die Europäische Krankenversicherungskarte.

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