Patientenbrief

Januar 2009

PSYCHOTHERAPEUTENGESETZ
Ein Meilenstein für psychisch Kranke

Berlin - "Das Psychotherapeutengesetz ist ein Meilenstein in der Versorgung psychisch kranker Menschen." Dieses Fazit zieht Prof. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zehn Jahre nach Inkrafttreten.

Das Gesetz erhält von Richter nach zehn Jahren in der Praxis gute Noten: Es habe Patientenrechte gestärkt und in einem bis dahin undurchschaubaren Psychodschungel verlässlich Transparenz geschaffen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes könnten sich Patienten direkt an einen Therapeuten wenden. „Es ist seit 1999 nicht mehr notwendig, seine Beschwerden und seelischen Nöte zuerst einem Arzt zu schildern, bevor man Patient eines Psychotherapeuten werden kann“, betont der BPtK-Präsident. Dies sei ein großer gesundheitspolitischer Fortschritt. Es gäbe kein europäisches Land, das auch nur annähernd eine vergleichbar gute psychotherapeutische Versorgung biete.
Das Gesetz habe ferner dazu geführt, dass es heute ein flächendeckendes Netz an psychotherapeutischen Praxen in ganz Deutschland gebe. Die ambulante Versorgung sei überall sichergestellt, Richter weist jedoch auf erhebliche regionale Unterschiede hin. In den Städten sei die Versorgung deutlich besser als auf dem Land. „Es gibt keine Evidenz dafür, dass Menschen in städtischen Bereichen neun Mal häufiger krank sind als in ländlichen Gebieten“, so Richter. Damit also auch keinen objektiven Grund dafür, dass das psychotherapeutische Angebot in Städten größer sein müsse als auf dem Land.

Licht und Schatten in der Versorgung
Richter benennt Defizite in der Versorgung bei Kindern mit ADHS – die Abkürzung steht für Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung. Dem BPtK-Chef zufolge erhielten ein Drittel der Kinder, bei denen ADHS diagnostiziert wird, keine spezifische Behandlung, über 40 Prozent bekämen eine Monotherapie mit Psychostimulanzien. Laut Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sind nur 3,7 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen in psychotherapeutischer Behandlung. Nur 2,8 Prozent werden mit einer Kombination aus Psycho- und Pharmakotherapie behandelt – „und das, obwohl Psychotherapie die Behandlung der Wahl ist, entweder als alleinige oder zusätzliche“, unterstreicht Richter. Daten der KVB legen zudem den Schluss nahe, dass auch in der ambulanten Behandlung depressiver Störungen die Psychotherapie zu kurz kommt.
Weiteren Verbesserungsbedarf sieht Richter bei Kriseninterventionen und einer längerfristigen Psychotherapie für chronisch kranke Menschen. „Diese Patienten sollten nach der Akutbehandlung eine weniger intensive, stützende Psychotherapie erhalten können, um Rückfällen vorzubeugen“, fordert der Kammerpräsident. Auch gehöre nicht zum Allgemeinwissen, wie wirksam die Psychotherapie wirklich ist. Je nach Schweregrad der Depression könnten bei 50 bis 80 Prozent der Patienten deutliche Verbesserungen erzielt werden. „Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, wie erfolgreich psychotherapeutische Behandlungen sind und warum Patienten einen gesicherten und direkten Zugang zur Psychotherapie brauchen.“



Das Gesetz
Das Psychotherapeutengesetz trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Es schuf den approbierten Heilberuf des „Psychologischen Psychotherapeuten“ und des „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“. Damit stellte das Gesetz die Therapeuten den Ärzten gleich. Patienten können sich seitdem direkt an einen Psychotherapeuten wenden und sich über dessen Qualifikation sicher sein. Das Psychotherapeutengesetz legt die Grundlagen für ein Berufsrecht mit hohen Ausbildungsstandards, Fortbildungsverpflichtung und Berufsrecht.
Weitere Informationen für Patienten unter www.bptk.de

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