Patientenbrief

ORIENTIERUNG
Basiswissen für Patienten

Berlin - Was ändert sich für Patienten durch die neue Versichertenkarte, welche Funktionen bietet diese? Ein Überblick.

Die neue elektronische Gesundheitskarte steht kurz vor der Einführung. 80 Millionen Versicherte, 123.000 niedergelassene Ärzte, 60.000 Zahnärzte, 21.000 Apotheken, 2.200 Krankenhäuser und rund 260 Krankenkassen sollen mit der Karte vernetzt werden. Verschiedenste Interessen sind dabei unter einen Hut zu bringen. Für die Patienten ändert sich anfangs nicht viel, denn nach der Einführung bietet die neue Karte zunächst fast dieselben Funktionen wie der alte Versicherungsausweis. Doch die e-Card hat es in sich. Im Folgenden werden ihre Ausbaustufen und Funktionen kurz vorgestellt.

Pflichtanwendungen
Administrative Daten
Zur ersten Ausbaustufe der neuen Karte gehören genau wie bisher Daten wie Patientenname, Versicherungsstatus, Krankenkasse und Geburtsdatum zur Grundausstattung. Die e-Card ist somit in gleicher Weise ein Versicherungsnachweis wie ihre Vorgängerin. Neu ist, dass die Daten nicht wie bisher auf der Karte gespeichert werden, sondern auf einem zentralen Server. Aktualisierungen wie Adressänderungen können bei jedem Arztbesuch abgeglichen und ergänzt werden.

Europäische Krankenversicherungskarte
Ebenfalls zur Pflicht wird die so genannte European Health Insurance Card (EHIC). Wie bisher werden für medizinische Notfälle im europäischen Ausland Daten wie Namen, Versicherungsnummer und Geburtsdatum gespeichert. Diese sind auf der Rückseite der Karte aufgedruckt. Bisher war die EHIC eine freiwillige Option.

Elektronisches Rezept
Wenn der Arzt in Zukunft ein Arzneimittel verschreibt, speichert er die Verordnung mittels e-Card als elektronisches Rezept. Dies soll die 800 Millionen Papierrezepte ersetzen, die in Deutschland jährlich im Umlauf sind. In der Apotheke wird das Rezept eingelesen und gelöscht, sobald der Patient seine Medikamente erhalten hat. Die Unterschrift des Arztes, die einem Rezept seine Gültigkeit verleiht, wird durch eine Signatur mit Hilfe des elektronischen Heilberufeausweises ersetzt. Das elektronische Rezept gehört zur zweiten Ausbaustufe und wird nicht von Anfang an Bestandteil der e-Card sein.

Freiwillige Anwendungen
Medizinische Basisdaten
In Stufe 3 können die klinischen Basisdaten für die Notfallversorgung auf der Karte hinterlegt werden. So ist der Arzt in der Lage schnell einzusehen, ob ein Patient beispielsweise chronisch erkrankt ist oder ob eine Allergie vorliegt. Auch verordnete Medikamente sollen verzeichnet werden, um schädliche Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen zu vermeiden.

Patientenquittung, Arztbrief und Patientenakte
In der vierten und bisher letzten vorgesehenen Ausbaustufe wird die e-Card zum Schlüssel für eine komplette elektronische Patientenakte. Diese kann beispielsweise Röntgenbilder, OP-Berichte und wichtige Laborbefunde enthalten. Mit Einverständnis des Patienten kann ein Arzt somit schnell und direkt auf sämtliche Daten zugreifen, die behandlungsrelevant sind. Ziel der elektronischen Akte ist es, den Ärzten ein möglichst umfassendes Basismaterial für die Behandlung zu bieten und Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Die e-Card sieht ferner vor, dass Arztbriefe beispielsweise vom Facharzt an den Hausarzt mit Hilfe der Karte übertragen werden können.

Zwei Schlüssel für die Karte
Alle Daten der elektronischen Gesundheitskarte werden zentral gespeichert. Dabei sollen Verschlüsselungen auf dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz kommen. Um auf die Daten zuzugreifen, gibt es zwei Schlüssel. Der Schlüssel des Arztes reicht bei den Pflichtanwendungen aus. Für alle freiwilligen Daten setzt der Patient seinen Schlüssel, die elektronische Karte, ein. Dazu ist die Eingabe einer PIN, vergleichbar mit einer EC-Karte, notwendig.



Umfangreiche Informationen zur e-Card gibt es beispielsweise auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums: www.bmg.bund.de

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