Berlin - Das Wort „Ärztemangel“ ist nicht erst seit kurzem in aller Munde. Doch einige Stimmen behaupten, dass nicht der Mangel an Ärzten das Problem sei, sondern die ungleiche Verteilung.
Die Schlagzeilen der letzten Jahre sprechen eine deutliche Sprache. Qualifizierte Ärzte wandern ins Ausland ab, viele Mediziner gehen in den Ruhestand und die humanmedizinischen Studiengänge haben weniger Absolventen als Ärzte benötigt werden. Doch wie dramatisch die Lage wirklich ist, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. „Wir laufen in einen eklatanten Ärztemangel hinein“, betonte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, bei der Vorstellung der Arztzahlstudie 2007. „Das betrifft nicht nur den seit Jahren öffentlich beklagten Mangel an hausärztlichem Nachwuchs in den neuen Bundesländern.“ Fast zeitgleich konstatierte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO): „Es gibt in Deutschland nicht zu wenig Ärzte, sondern eher zu viele, aber sie sind schlecht verteilt.“
Wie werden Ärzte zugewiesen?
Für zugelassene Ärzte, die eine Niederlassung in einer Praxis anstreben, gelten strenge Verfahrensregeln. Der Arzt wird in ein Register eingetragen und auf die Warteliste einer bestimmten Fachrichtung gesetzt. Darüber hinaus muss er für die Praxis einen Zulassungsantrag einreichen. Dann kann er sich auf einen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) der jeweiligen Region ausgeschriebenen Vertragsarztsitz bewerben. Der Zulassungsausschuss bei der KV reguliert somit über die Ausschreibung die Anzahl und die Verteilung der Arztsitze. Sind in einer Region zu viele Ärzte einer Fachrichtung aktiv, werden keine neuen Zulassungen mehr ausgesprochen. Von einer festen Bedarfsplanung ausgehend wird entweder eine Überversorgung oder Unterversorgung festgestellt.
Was heißt Unterversorgung?
Um eine nicht ausreichende Versorgung mit Ärzten zu bestimmen, wird die so genannte Bedarfsplanungs-Richtlinie angewendet. Dort heißt es, dass eine Unterversorgung dann eintritt, wenn es in einer Region dauerhaft nicht besetzte Vertragsarztsitze gibt. Zusätzlich muss den Patienten das Ausweichen auf andere Ärzte „unzumutbar schwer“ fallen. Wenn 25 Prozent der Hausarztstellen oder 50 Prozent der Facharztstellen unbesetzt sind, ist die Unzumutbarkeit erreicht. Die Kassenärztliche Vereinigung muss dann gemeinsam mit den Krankenkassen die Versorgungssituation prüfen und Gegenmaßnahmen einleiten wie beispielsweise besondere Anreize für eine Niederlassung. Neu ist seit 2008, dass Ärzte und Krankenkassen auch einen „zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf“ feststellen können. So können auch kleinere Kreise oder Gemeinden eine Unterversorgung anmelden.
Problematisch: Hausärzte und ländliche Regionen
Unterversorgt sind in Deutschland vor allem unattraktive Regionen in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten. Zudem gibt es regionale Engpässe insbesondere in der hausärztlichen Versorgung. KBV-Vorstand Köhler nennt die Gründe: „Schlechte Arbeitsbedingungen, zu wenig Vergütung für die geleistete Arbeit, schlechte Umfeldbedingungen für die Familie und vieles mehr.“ Da die Bevölkerung in solchen Regionen tendenziell abnimmt, sähen die Erfolgsaussichten für eine Arztpraxis zudem ausgesprochen negativ aus. Im Ärzteatlas 2007 des WIdO zeigen sich vor allem Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit vielen unterbesetzten Planungsbereichen als Problemregion. In anderen Kreisen wie Starnberg, München oder Freiburg wird hingegen mit über 140 Prozent Ausstattung bei Hausärzten eine deutliche Überversorgung konstatiert.
Der demographische Effekt
In den Jahren 2008 bis 2012 werden über 30.000 Ärzte in der ambulanten medizinischen Versorgung in den Ruhestand gehen, prognostiziert die KBV. Die Absolventenzahlen der Medizinischen Fakultäten können diesen Effekt nicht aufwiegen, warnt Köhler. Zumal ein ungebrochener Trend anhält: Nach dem Medizinstudium arbeiten immer weniger ausgebildete Ärzte „am Patienten“ und immer mehr „am Schreibtisch“. Köhler folgert, dass der Beruf des Arztes an Attraktivität gewinnen muss und vor allem die Arbeitsbedingungen in benachteiligten Regionen verbessert werden müssen. Wie viele der frei werdenden Stellen wieder besetzt werden müssten, ist Ansichtssache. Das WIdO kalkuliert beispielsweise mit 140 neu besetzten Hausarztsitzen von 455 frei werdenden in Sachsen-Anhalt. Damit wäre aber lediglich die formale Grenze von 75 Prozent erreicht, bei der nach Definition noch keine Unterversorgung vorliegt. Um ein Niveau von 100 Prozent zu erreichen, müssten 508 Stellen neu besetzt werden.
Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland unter: www.kbv.de
Weitere Informationen zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten gibt es im WIdO-Ärzteatlas unter: wido.de