Patientenbrief

Dezember 2009

LEISTUNGSAUSGRENZUNG
Zukunftsmodell Kostensensible Leitlinien?

Berlin - Was ist, wenn in Zukunft nicht mehr alles medizinisch Notwendige finanzierbar ist? Wissenschaftler verschiedener Fachgebiete bemühen sich darum, Modelle zu entwickeln, die eine gerechte Teilhabe am medizinischen Fortschritt zum Ziel haben.

Auf einem Symposium wurde jetzt das Modell der Kostensensiblen Leitlinien (KSLL) vorgestellt. Damit wird das heikle Thema Leistungsbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angegangen. Medizinethiker (Universität Tübingen), Gesundheitsökonomen (Universität Duisburg-Essen) sowie Juristen (Universität Bochum) haben bei der Entwicklung dieser besonderen Leitlinien zusammengearbeitet. Der vom Bundesforschungsministerium geförderte Forschungsverbund „Allokation“ ist der Frage nachgegangen, wie Leistungsbeschränkungen medizinisch rational, ökonomisch sinnvoll sowie ethisch und rechtlich auf vertretbare Weise durchgeführt werden können.

Explizite statt implizite Rationierung
Dabei vertreten die Wissenschaftler die Auffassung, dass eine explizite Rationierung einer impliziten vorzuziehen sei. Bei letzterem erfolgt die Zuteilung medizinischer Leistungen nicht nach vorgegebenen Regelungen, sondern jeweils im Einzelfall durch Ärzte. Die explizite Leistungsausgrenzung wird dagegen nicht im Rahmen der individuellen Arzt-Patienten-Beziehung entschieden, sondern nach ausdrücklich festgelegten, allgemeinverbindlichen Kriterien, so die Wissenschaftler. Sie sehen darin den Vorteil, dass die Einschränkungen transparent, konsistent, medizinisch rationaler und durch die Gleichbehandlung der Patienten gerechter seien. Die Arzt-Patienten-Beziehung werde außerdem entlastet.

Welche Patienten profitieren mehr von einer Leistung?
Den Kostensensiblen Leitlinien liegt die Überlegung zugrunde, dass, wenn Leistungsbegrenzungen unvermeidbar sind, diese so durchgeführt werden, dass den Patienten ein möglichst geringer (Zusatz-)Nutzen vorenthalten wird. Das heißt: Jene Leistungen, die dem Patienten bei relativ hohen Kosten einen nur geringen Zusatznutzen bieten, werden von den Leitlinien ausgeschlossen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz zur Effektivität und Kosteneffektivität muss daher analysiert werden, welche Patientengruppen mehr oder weniger von einer bestimmten Maßnahme profitieren. Bei der Erstellung von KSLL bedeutet das konkret, dass Wissenschaftler zunächst Patienten-Subgruppen identifizieren, die einen unterschiedlichen großen Nutzen von einer medizinischen Maßnahme haben. Dann muss die Kosteneffektivität für die unterschiedlichen Gruppen bestimmt werden. Bei gleich bleibenden Behandlungskosten ist die Kosteneffektivität schlechter, je geringer der Nutzengewinn für Patienten gegenüber der nächst günstigeren Alternative ist. Die KSLL legt explizit fest, welche Patienten-Subgruppen die Leistungen erhalten sollen: Übersteigt das Kosten-Nutzen-Verhältnis einen bestimmten Grenzwert, wird die Maßnahme nicht mehr von der GKV finanziert.

Ethische Bedenken, juristisch machbar
Neben der Theorie der Kostensensiblen Leitlinien wurden auf dem Symposium in den Räumen der Berliner Ärztekammer zwei exemplarische KSLL vorgestellt — zum einen für implantierbare Defibrillatoren und zum anderen für Medikamenten freisetzende Koronarstents. Bei der anschließenden Debatte wurden diese Beispiele, aber auch grundsätzliche Probleme diskutiert. So fragt die Medizinethikerin Prof. Bettina Schöne-Seifert von der Universität Münster: „Ist ein geringes Nutzenopfer ein akzeptables Rationierungskriterium?“ Die Professorin für Medizinethik verlangt eine Debatte darüber, wie viele Nutzenopfer im schlimmsten Fall erbracht werden müssten. Juristen wie Prof. Stefan Huster, Universität Bochum, halten das Konzept für prinzipiell durchsetzbar. „Es bedarf allerdings hinreichender und sicherer Rechtsgrundlagen und ausreichend legitimierter Entscheider“, betont der Rechtswissenschaftler. Zurückhaltend äußert sich dagegen Kassenvertreter Dr. Bernard Egger vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der bei den Effizienzreserven des deutschen Gesundheitswesens noch großen Spielraum sieht. Ein Patientenvertreter war zu der Diskussionsrunde nicht geladen.

Mehr Informationen über den Forschungsverbund Allokation sind zu finden unter www.iegm.uni-tuebingen.de

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