Berlin - Eine Initiative des Forschungsministeriums setzt sich zum Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller zum Patienten zu bringen. Zugleich arbeiten Krebsexperten an einem umfassenden „Nationalen Krebsplan“.
„Jährlich erkranken mehr als 436.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, 210.000 Patienten versterben jedes Jahr daran. Deshalb ist es wichtig, aktuelle Ergebnisse der Krebsforschung noch schneller in die Versorgung zu überführen“, sagt Forschungsministerin Annette Schavan. Dies solle mit der Gründung des Nationalen Konsortiums für Translationale Krebsforschung verwirklichen werden. Schneller Wissenstransfer könne Leben retten.
An der Gründung beteiligt sind neben dem Bundesforschungsministerium das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Deutsche Krebshilfe. Die Kernaufgabe wird sein, die so genannte Translation, also die Überführung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Regelversorgung, zu fördern. Dazu sollen spezielle Forschungseinheiten aufgebaut werden, die sich um das DKFZ in Heidelberg organisieren. Bis zu sechs Standorte an Universitätskliniken sind im Gespräch. „In diesem Verbund werden dem DKFZ exzellente Partner zur Seite gestellt, welche Zugang zu Patienten, Proben und einem leistungsfähigen klinischen Umfeld gewähren“, so Schavan. Im Gegenzug erhalten die Standorte Zugang zu den Forschungsprogrammen des DKFZ. Die Auswahl der Standorte wird durch ein mit internationalen Experten besetztes Gremium erfolgen. Eine Entscheidung soll Anfang 2010 fallen.
Nationale Krebskonferenz arbeitet an Gesamtstrategie
Mit der Initiative für effizienteren Transfer der Forschungsergebnisse gliedert sich das Forschungsministerium in den Nationalen Krebsplan ein, den verschiedene Fachgesellschaften gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit 2008 ins Leben gerufen haben. Auf einer Konferenz im Juni 2009 in Berlin stellten die Experten den aktuellen Stand des Krebsplans dar und steckten Handlungsfelder für die Zukunft ab. Die Fortschritte der letzten Jahrzehnte bei der Primär- und Sekundärprävention, den onkologischen Versorgungsstrukturen oder der Krebsinformation und den Registern seien dabei unübersehbar, so Ministerin Ulla Schmidt. „Das reicht aber nicht. Es kommt nun darauf an, dass wir alle Kapazitäten und Qualifikationen bündeln.“ Die drei Handlungsfelder des Nationalen Krebsplans (Krebsfrüherkennung, Onkologische Versorgung, Patientenorientierung) zeigten, dass noch flächendeckender Handlungsbedarf bestehe. So müssten die Information und die Teilnahme an der Früherkennung deutlich verbessert oder evidenzbasierte Leitlinien von höchster Qualität für die Behandlung aller häufigen Tumorarten entwickelt werden. Einmütig diagnostizieren die Experten auf der Krebskonferenz, dass für weitere Erfolge viel Aufwand und Geld notwendig seien.
Finanzierung bleibt das Kernproblem
Für das Nationale Konsortium sind 400 Millionen Euro eingeplant, die Kosten für eine umfassende Gesamtstrategie lägen nach übereinstimmender Meinung aller Experten weit darüber. Die medizinisch-technischen Möglichkeiten durch immer neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten kaum von der Gemeinschaft für alle bezahlt werden, so die Gesundheitsministerin. Zentral sei neben fundamentalen Fortschritten in Prävention, Diagnostik und Therapie daher auch eine gesellschaftliche Debatte um Kosten und Nutzen neuer Methoden. Nur was wirklich weiter bringe, müsse auch genutzt und finanziert werden, so Schmidt. Dafür müssten alle Therapien aber sorgfältiger evaluiert werden, merkten die Experten auf der Krebskonferenz an. Um verschiedene Früherkennungsprogramme in ihrem Nutzen zu bewerten, müssten belastbare Daten vorliegen.
Fortschritt bei bundesweitem Krebsregister
Der Bundestag hat wichtige Weichen für ein nationales Krebsregister gestellt. Mit der Föderalismusreform II wurde auch das Bundeskrebsregisterdatengesetz beschlossen, das die Länderdaten zusammenführen soll. In den vergangen Jahren haben die Bundesländer mit umfangreichen Datensammlungen für eigene Krebsregister begonnen. Diese werden nun von einem zentralen Register am Robert Koch-Institut (RKI) ergänzt. Die Landesregister sind per Gesetz verpflichtet, einmal jährlich Daten an das Institut zu übermitteln. Umgekehrt können die Länder auf alle zentral gespeicherten Daten binnen sechs Monaten nach Eingang am RKI zugreifen. Ebenfalls ist vorgesehen, dass in regelmäßigen Abständen Berichte und Informationen zum Krebsgeschehen im Bundesgebiet veröffentlicht werden, beispielsweise im Internet. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zeigte sich erfreut, „dass Bund und Länder nach jahrelangen juristischen Debatten diese wichtige Einigung erzielt haben.“
Weitere Informationen zum Nationalen Konsortium unter: www.bmbf.de