Patientenbrief

PATIENTENRECHTEGESETZ
Patientenrechte vor der Wahl hoch im Kurs

Berlin - Seit über fünf Jahren ist Helga Kühn-Mengel (SPD) Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Zum Ende ihrer Amtszeit beschließt eine Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz. Dagegen regt sich Widerstand.

Ein eigenes Gesetz soll künftig die Rechte von Patienten regeln, so lautet die erklärte Absicht in den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-Arbeitsgruppe hat dazu ein achtseitiges Eckpunktepapier unter Vorsitz der Patientenbeauftragten Helga Kühn-Mengel auf den Tisch gelegt. Darin heißt es: „Patientenrechte sind im geltenden Recht an unterschiedlichen Stellen verankert. Vielen Regelungen fehlt es zudem an Klarheit. Ein Patientenrechtegesetz, das die Rechte und Pflichten ausdrücklich regelt und zusammenfasst, wird die bestehenden Umsetzungsdefizite vermindern.“

Patientenrechtegesetz als Teil von Koalitionsverhandlungen?
Helga Kühn-Mengel begründet ihr Engagement bei diesem Thema so: „Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, wie schwer es Patientinnen und Patienten haben, ihre Rechte in der Praxis durchzusetzen. Zum einen sind Patienten, aber auch Ärzten ihre Rechte und Pflichten unklar.“ Ein zweiter wichtiger Aspekt sei das Ungleichgewicht der Kräfte. „Patienten brauchen mehr Gerechtigkeit, wenn sie Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind. So müssen geschädigte Patienten schneller, als dies bisher oftmals geschieht, Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten können“, so die SPD-Politikerin. Kühn-Mengel betonte auf einer Veranstaltung, dass die SPD das Vorhaben in ihr Regierungsprogramm aufgenommen habe. „Das wird auch Gegenstand von Koalitionsverhandlungen.“

Was soll das Gesetz regeln?
Vor der Formulierung der Eckpunkte wurden Sachverständige angehört, unter anderen Martin Danner (BAG Selbsthilfe), Karin Stötzner (Patientenbeauftragte von Berlin) und Ulrich Krüger (Aktion psychisch Kranke). Gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die Arbeitsgruppe beispielsweise bei folgenden Punkten:

  • Behandlungsvertrag: Einzelheiten des Vertrags zwischen Patienten und Angehörigen von Heilberufen sollen detailliert festgelegt werden. Genannt werden beispielsweise das „Recht des Patienten auf fachgerechte Behandlung nach dem wissenschaftlich anerkannten und gesicherten Qualitätsstandard“ sowie das Recht auf „rechtzeitige, umfassende und verständliche Aufklärung über alle für die Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts und die medizinische Behandlung wesentlichen Punkte einschließlich Behandlungsalternativen und Recht auf Nichtwissen“.
  • Risiko- und Fehlermanagement: In der Qualitätssicherung sind im Krankenhaus flächendeckend Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme zu implementieren, die einschließen: alltägliche Arbeitsabläufe kritisch zu überprüfen und Fehler zu erfassen – sowohl von Fehlern, die einen Schaden zur Folge hatten, als auch solchen, die folgenlos geblieben sind, sowie von Beinahe-Fehlern. Auch im ambulanten Bereich soll ein Fehlermanagement eingeführt werden.
  • Behandlungsfehler: Wesentlichen Raum nehmen Maßnahmen zur „Stärkung der Opfer von Behandlungsfehlern“ ein. Es soll mehr Möglichkeiten für Krankenkassen geben, Versicherte bei Verdacht eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Im Falle von Dokumentationsmängeln sind Beweiserleichterungen für Patienten „bis hin zur Beweislastumkehr“ vorgesehen – für den Fall „wenn die Dokumentation nicht oder nicht vollständig herausgegeben wird“. Weiterhin schlägt die SPD vor, Arzthaftungssachen grundsätzlich an „Spezialkammern“ zu überweisen.
  • Kollektive Patientenrechte: Kollektive Beteiligungsrechte der Patienten über Verbände und fachkundige Organisationen sollen per Gesetz auf Bundes- wie auf Landesebene gestärkt und dafür notwendige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Weiterentwickelt werden soll ferner die institutionelle Förderung der Selbsthilfe, die unabhängige Patientenberatung soll zur Regelleistung der Krankenkassen werden.

Widerstand kommt aus der Ärzteschaft
Scharfe Kritik übt die Bundesärztekammer (BÄK) an einzelnen Vorschlägen für ein Patientenrechtegesetz. „Es ist an Heuchelei kaum zu überbieten, einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festschreiben zu wollen, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter zu begrenzen“, kritisierte der BÄK-Vizepräsident, Dr. Frank Ulrich Montgomery. „Solche Vorstöße für ein Patientenrechtegesetz sollen lediglich die täglich stattfindende Rationierung medizinischer Leistungen vertuschen.“ Notwendig sei vielmehr ein konsequenter Schutz der Patienten vor Rationierung und Zuteilungsmedizin, verantwortet von denselben Politikern, die vorgeben würden, sich für die Patienten stark zu machen. Patientenrechte in Deutschland zu realisieren, ist aus Sicht der Ärztekammer Berlin weniger eine Frage der Ausweitung gesetzgeberischer Maßnahmen. Vielmehr komme es darauf an, bestehende Aktivitäten – zum Beispiel auf dem Gebiet der Patienteninformation – differenziert zu betrachten, sowie Erfolgsfaktoren, Hindernisse und Handlungsbedarf zu identifizieren, erklärte Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz.

Die Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz, entwickelt von einer Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion, sind zu finden unter: www.patientenbeauftragte.de

Ein Fraktionsbeschluss von Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel „PatientInnen in den Mittelpunkt“ ist zu finden unter www.gruene-bundestag.de

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