Berlin/Frankfurt a. M. - Die Deutsche Herzstiftung kritisiert mit deutlichen Worten die Risiken von Arzneimittelrabattverträgen.
Deren Ziel sei es gewesen, Kosten im Gesundheitswesen einzusparen. „Bewirkt haben diese Verträge bisher jedoch vor allem, dass viele Patienten verunsichert oder verärgert sind und gleichzeitig das Risiko für eine unzuverlässige oder falsche Medikamenteneinnahme gestiegen ist“, so die Stiftung. Besonders gelte dies für chronisch Kranke wie Herzpatienten, die dauerhaft Arzneimittel einnehmen müssten.
Ständig wechselnde Arzneimittel
„Nicht akzeptabel ist bei der derzeitigen Rabattvertragsregelung, dass sich der einzelne Patient an immer wieder wechselnde Fertigarzneimittel und Medikamentenverpackungen gewöhnen muss, selbst wenn ihm der Arzt jedes Mal das gleiche Präparat mit dem gleichen Wirkstoff verschreibt“, sagt Prof. Hans-Jürgen Becker, Vorstandsvorsitzender der Stiftung.
Apotheker sind seit April 2007 verpflichtet, ein verordnetes Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches auszutauschen, falls dafür ein Rabattvertrag existiert. Ausnahme: Der Arzt schließt einen solchen Austausch ausdrücklich aus – er wird allerdings in Regress genommen, wenn er diese Ausnahme zu oft anwendet, so die Herzstiftung. Bei der Entgegennahme eines Rezepts muss der Apotheker im Regelfall immer prüfen, ob und mit welchen Arzneimittelherstellern die Krankenkasse des Versicherten Rabattverträge abgeschlossen hat und darf dann nur eines der rabattierten Medikamente aushändigen. Da die einzelnen Kassen aber immer wieder neue Rabattverträge mit wechselnden und für identische Wirkstoffe auch gleichzeitig mit mehreren Herstellern abschließen, komme es häufig vor, dass Patienten in der Apotheke ein anderes als das gewohnte Präparat erhalten, kritisiert die Stiftung.
Verwirrung bei den Patienten
Die Folgen für die Patienten: Viele verstehen einfach nicht, warum sie auf einmal ein anderes Arzneimittel bekommen sollen, wenn der Wirkstoff doch der gleiche bleibt. Der Wechsel ist in aller Regel mit einem neuen Namen des Präparats, einer neuen Verpackung und meist auch einem anderen Aussehen des Arzneimittels selbst verbunden. Verwirrungen gibt es der Stiftung zufolge insbesondere dann, wenn mehrere Medikamente nebeneinander einzunehmen sind. So identifizieren ältere Menschen diese oft nach Form und Farbe, und es besteht bei fortwährendem Präparatewechsel die Gefahr, dass Arzneimittel versehentlich doppelt eingenommen, vergessen oder auch verwechselt werden. Die Deutsche Herzstiftung fordert deshalb, den aufgrund der Rabattvertragsregelung ständigen Wechsel von Arzneimitteln zu beenden und es allen Patienten zu ermöglichen, bei ein- und demselben bewährten Medikament zu bleiben.
Mehr zur Stiftung im Internet unter www.herzstiftung.de.