Berlin - Seit Anfang des Jahres haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Einige Fakten zur neuen Sozialleistungsform.
Neu ist eigentlich übertrieben, denn bereits zum 1. Juli 2001, gleichzeitig mit der Entstehung des Sozialbuches (SGB) IX, hat der Gesetzgeber das Persönliche Budget geschaffen. Von 2004 bis Ende 2007 wurde es in verschiedenen Modellregionen länderübergreifend erprobt und wissenschaftlich begleitet. Seit Anfang des Jahres besteht nun der Rechtsanspruch auf Erbringung von Sozialleistungen in der Form des Persönlichen Budgets. Das bedeutet: Mit der neuen Leistungsform können behinderte Menschen anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich notwendige Assistenzleistungen selbst einzukaufen. Beispiele dafür sind sozialpädagogische Begleitung durch einen ambulanten Dienst der Behindertenhilfe, Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe sowie Begleitung zum Kino oder anderen Freizeitbeschäftigungen durch eine Privatperson.
Mehr Aktivität und Entlastung des Umfeldes
Experten versprechen sich vom Persönlichen Budget mehr Aktivität und soziale Teilhabe der Betroffenen, individuelle Lösungen und mehr Kontrolle über das eigene Leben. Aber auch das soziale Umfeld, insbesondere die Angehörigen, sollen dadurch entlastet werden. Mittlerweile wurden rund 850 Budgets bewilligt (Stand Mai 2007). Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr in einem Bericht konstatiert, dass es vielen behinderten Menschen und Betreuern noch an Basisinformationen über diese spezielle Sozialleistungsform fehle. Das Gleiche gilt für Angehörige, die in diesem Zusammenhang nicht zu vergessen sind. Daten der Uni Dortmund zufolge werden immerhin ein Drittel der Budgetnehmer bei der Verwaltung von Eltern und Angehörigen unterstützt.
Der Antrag: bei jedem Reha-Träger möglich
Die wesentlichen Rechtsvorschriften, die es zum Persönlichen Budget gibt, sind die Regelungen in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung. Das Persönliche Budget kann, muss aber nicht beantragt werden. Darauf weist die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, hin. Den Antrag kann man bei jedem Reha-Träger und auch bei den gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger stellen. Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget kann auch beantragt werden, wenn nur Leistungsansprüche bei einem einzigen Reha-Träger bestehen. Setzt sich das Persönliche Budget aus Leistungen mehrerer Träger zusammen (trägerübergreifend), dann ist einer der Träger der „Beauftragte“, also der zuständige Leistungsträger. Für den behinderten Menschen gibt es folglich nur eine Anlaufstelle.
Zahlen zum Persönlichen Budget
Der Altersdurchschnitt der Personen, die bisher ein Persönliches Budget beantragt haben, liegt bei 36 Jahren. Männer scheinen der neuen Form gegenüber aufgeschlossener zu sein als Frauen: Ihr Anteil liegt bei 54 Prozent, der von Frauen bei 46 Prozent. Vor allem Personen mit psychischen Erkrankungen nehmen das Persönliche Budget in Anspruch, (42 Prozent), an zweiter Stelle stehen Menschen mit kognitiver (31 Prozent), es folgen Bürger mit körperlicher Behinderung (19 Prozent). Unterstützung bei der Budgetverwaltung bekommen behinderte Menschen vor allem von gesetzlichen Betreuern (47 Prozent) sowie Eltern und Angehörigen (31 Prozent).
Datenquelle: Vortrag Dr. Gudrun Wansing, Universität Dortmund
Weitere Informationen im Internet unter: www.budget-tour.de
Eine Infobroschüre mit wichtigen Fakten kann ebenfalls im Web herunter geladen werden: www.behindertenbeauftragte.de (PDF)