Berlin - Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vorgelegt (SAPV).
Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Es soll ihnen auf dem Weg in den Tod ein menschenwürdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden.
Nach den Empfehlungen können Ärzte sowie Pflegefachkräfte die SAPV erbringen, wenn sie entsprechende Erfahrungen in diesem Versorgungsbereich nachweisen können. Diese spezialisierten Leistungserbringer müssen für ihre todkranken Patienten dann rund um die Uhr erreichbar sein. Verordnet werden kann die SAPV sowohl von niedergelassenen Ärzten als auch von Krankenhausärzten.
bpa: Überzogene Qualitätsanforderungen
Nach Auffassung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gefährden die in der Empfehlung vorgesehenen personellen Anforderungen an die Leistungserbringer die baldige Bereitstellung der Sterbebegleitung. Die Anforderungen seien „überzogen und stehen einer flächendeckenden Umsetzung des gesetzlichen Leistungsanspruches auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung deutlich entgegen“, meint bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. Zuvor hatten die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) in einer gemeinsamen Erklärung Einwände geäußert. Sie monieren, dass Begriff und Inhalt des „Palliative Care Teams“ als selbstständige Organisationseinheit mit kontinuierlichem Personal und eigenständigem Versorgungsauftrag durch den Begriff der „spezialisierten Leistungserbringer“ ersetzt wurden. Diese hätten sich lediglich „an der Konzeption eines Palliative Care Teams zu orientieren“. Dadurch werde der Komplexität der Versorgungssituation nicht ausreichend Rechnung getragen und die Koordination der Versorgung erschwert. Auch gebe es keine weiteren Ausführungen dazu, wie den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden soll. Die beiden Organisationen vermissen ferner konkrete Regelungen zur Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Möglichkeit, ärztliche Leistungen in den stationären Hospizen als Leistung der SAPV in Anspruch zu nehmen, werde außerdem nicht geregelt.
Wozu dienen die Empfehlungen?
Die Empfehlungen der Spitzenverbände sollen bundesweit einheitliche Anforderungen an die Leistungserbringer und einheitliche Qualitätsvorgaben gewährleisten. Die Krankenkassen können nun auf dieser Basis mit besonders spezialisierten Ärzten und Pflegekräften Verträge schließen. Die Leistungen dürfen nur von Personen oder Institutionen erbracht werden, mit denen die Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Beteiligt an den Beratungen für die Empfehlungen waren die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie die Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung.