Patientenbrief

Oktober 2008

METHODENENTWICKLUNG
Kosten-Nutzen-Analysen in Deutschland

München - Wie sollen in Deutschland Kosten-Nutzen-Analysen für Arzneimittel durchgeführt werden?

Kommen wir nun zurück zu der bereits angesprochenen Methodenentwicklung durch das IQWiG. Um diese Methoden hat sich seit Jahresbeginn eine sehr intensive Diskussion entwickelt. Dabei haben sich im Wesentlichen zwei verschiedene Positionen ergeben, die zum einen vom IQWiG selbst und zum anderen von den führenden deutschen Experten der Gesundheitsökonomie vertreten werden.

Die Position des IQWiG
Das IQWiG hat in seinem Methodenvorschlag ein Konzept vorgestellt, das sich „Analyse der Effizienzgrenze“ nennt. Diese Methode sieht vor, dass das IQWiG für jede einzelne Erkrankung bestimmt, was eine Therapie kosten darf. Vereinfacht könnte man folgende Sätze als Beispiele heranziehen.
 
„Wenn ein existierendes Diabetesmittel zum Preis von 10 € je Monat erhältlich ist, darf ein neues Diabetesmittel, das doppelt so gut ist, maximal 20 € im Monat kosten.“

Und:

„Wenn ein vorhandenes Krebsmittel zum Preis von 1.000 € je Monat zu bekommen ist, darf ein neues Krebsmittel maximal 2.000 € kosten, wenn es doppelt so gut ist.“

Aus diesen Beispielen können wir folgendes lernen: Das IQWiG geht dem Problem aus dem Weg, verschiedene Erkrankungen (wie z.B. den Diabetes mit Krebs) miteinander vergleichen zu müssen. Begründet wird das von den IQWiG-Wissenschaftlern damit, dass sich eben in der deutschen Gesellschaft Werte entwickelt haben, die sich auch in den Preisen für vorhandene Therapien widerspiegeln. Oder anders gesagt: man ist eben bereit, viel Geld in eine Krebsbehandlung zu investieren und weniger in den Diabetes.

Die Position der Gesundheitsökonomen
Die deutschen Gesundheitsökonomen haben hier eine ganz gegensätzliche Position. Sie halten eine vergleichende Bewertung von Therapienutzen über verschiedene Erkrankungen hinweg, wie sie oben vorgestellt wurde, für unentbehrlich. Dieser Ansatz wird „Konzept der qualitätsadjustierten Lebensjahre“ oder auch kurz QALY-Konzept genannt.

Hier kommen wir auf das oben genannte Beispiel zurück:
„Angenommen, dass bei einer Krebstherapie – die 500 € mehr als die alte Chemotherapie kostet – genauso viel Zusatznutzen erzeugt wird (wie z.B. längeres Leben oder besseres Leben, Lebensqualität), wie bei einem 10 € teureren Diabetesmittel. In diesem Fall ist es ungerecht, wenn die Krankenkassen für diese Diabetestherapie nur 10 € zusätzlich bereitstellt, für die Krebstherapie mit dem gleichen Nutzengewinn aber 500 € bezahlt.“

Das gerettete Lebensjahr oder die Lebensqualitätsverbesserung des Diabetikers würde damit – weniger „wert“ sein, als das eines Krebspatienten. Das halten die Gesundheitsökonomen für nicht gerecht oder anders ausgedrückt: die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden nicht optimal eingesetzt.

Das führt unter anderem auch dazu, dass man grundsätzlich bestimmen muss, wie viel eigentlich ein gewonnenes Lebensjahr oder eine verbesserte Lebensqualität wert sein soll. Für diese Fragestellung halten die Gesundheitsökonomen eine intensive Diskussion der gesamten deutschen Gesellschaft für erforderlich; sie halten es für gefährlich, dies von einem einzelnen Institut entscheiden zu lassen.

Die Gesundheitsökonomen befürchten, dass die Methode des IQWiG auch falsche Anreize für die Arzneimittelforschung setzt. Hier würde die Arzneimittelforschung nur noch in den Krankheitsbildern erfolgen, in denen momentan ohnehin hohe Preise erzielt werden können. Erkrankungen, bei denen es schon länger keinen Fortschritt gegeben hat und bei der daher die Preise für Therapien sehr gering sind, wären für Forschungsaktivitäten unattraktiv.

Wo geht nun die Reise hin?
Das IQWiG ist laut Gesetz dazu befugt sich seine Methoden selbst vorzugeben. Am 14. Oktober 2008 hat das IQWiG eine neue Version der Institutsmethoden veröffentlicht. Aus der Veröffentlichung geht hervor, dass das IQWiG viele Gedanken und Aspekte aus den intensiven Diskussion der vergangenen Monate aufgenommen hat. Dennoch bleiben eine Reihe von Details weiterhin unklar. Die veröffentlichte Methode soll deshalb im nächsten Jahr auf Durchführbarkeit und Praktikabilität geprüft werden. Welche Krankheitsgebiete für diese Machbarkeits-Pilote herangezogen werden, steht noch nicht fest. Die Gegner dieser Methode befürchten, dass sich mit dieser Entscheidung ein Verfahren etabliert, welches keinen breiten Konsens in der Öffentlichkeit erzielt hat. Aus ihrer Sicht wird dadurch über Wertemaßstäbe entschieden, die ein wissenschaftliches Institut nicht ohne diesen Konsens in der Gesellschaft und ohne die Einbeziehung von Patienten bzw. Krankenversicherten treffen darf.

Eines bleibt letztendlich aber festzustellen: Die Entscheidung für eine Therapie ist eine sehr individuelle Sache, die im Idealfall Arzt und Patient gemeinsam treffen sollten. Was diese Therapie kosten darf, ist eine Entscheidung, die alle angeht – weil alle einen Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems leisten oder geleistet haben.

Autor des Schwerpunktthemas Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln:
Thomas Pfeil, Manager Gesundheitsökonomie bei der GlaxoSmithKline GmbH &Co. KG in München.

TOP