München - Kann man den Nutzen von Arzneimitteln auch vergleichend über verschiedene Erkrankungsarten messen?
Auf den ersten Blick ist diese Frage einfach zu beantworten. Beim Diabetesmittel, dem Zuckersenker, kann man den Blutzucker des Patienten messen. Wenn er nach der Therapie einen niedrigeren Blutzuckerspiegel hat – der sogar annähernd im Normalbereich liegt – kann man sagen, dass seine Therapie wirkt. Gleiches gilt für den Bluthochdruck. Hier ist der Blutdruck eine recht einfach zu messende Größe. Ähnliche Überlegungen kann man auch für alle anderen Erkrankungsarten anstellen.
Auf den zweiten Blick aber ergibt sich hier die nächste viel schwierigere Frage: Wie kann man gerecht festlegen, wie viel Geld eine Blutzuckersenkung und wie viel eine Blutdrucksenkung kosten darf?
Gehen wir hierfür zunächst einen Schritt zurück und stellen uns die Frage: Warum müssen wir überhaupt zu hohen Blutzucker oder zu hohen Blutdruck behandeln? Die Antwort ist relativ einfach: Ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus kann bei den Betroffenen schwerwiegende Folgen, wie Erblindung, offene Wunden am Bein („diabetischer Fuß“) aber auch Schlaganfall und Herzinfarkt auslösen. Der Bluthochdruck erhöht ebenfalls das Risiko von Schlaganfall und Herzinfarkt, Ereignisse, die auch tödlich enden können. Beide Erkrankungen bergen also das Risiko für sehr schwerwiegende Komplikationen. Hier zeigt sich der erste Ansatzpunkt für die Beantwortung der zweiten Frage. Wenn man den Nutzen der beiden Therapieoptionen miteinander vergleichen will, kann hierfür das Überleben der Patienten als Indikator dienen. Voraussetzung dafür sind allerdings Studien mit sehr vielen Patienten, die einen längeren Zeitraum dauern. Durch derartigen Studien ist also messbar, wie viele Lebensjahre durch eine bestimmte Therapie gewonnen oder „produziert“ werden können. Das Lebensjahr wäre dann auch das gewünschte Maß als Orientierungspunkt für die Kosten, die eine Therapie verursachen kann. Oder mit einem Beispiel ausgedrückt: Kann man mit der Blutzuckersenkung doppelt so viele Lebensjahre erhalten, wie vergleichbar mit der Blutdrucksenkung, dann darf die Blutzuckersenkung auch doppelt so viel kosten (gerechterweise muss man allerdings berücksichtigen, dass mit „Kosten einer Therapie“ alle Kosten – nicht nur die Arzneimittelkosten – gemeint sind, denn auch die zugehörigen Leistungen, wie Arztbesuche, ggf. Laboruntersuchungen, diagnostische Maßnahmen, Krankenhausaufenthalte etc. müssen von der Krankenkasse bezahlt werden).
Ist das nun schon die Lösung? „Jein“, sagt der Gesundheitsökonom und fragt zurück: „Was ist denn dann mit den Erkrankungen, die nicht tödlich enden?“ Im oben genannten Beispiel würden Therapien für solche Erkrankungen nichts kosten, denn sie leisten ja keinen Beitrag zum Überleben der Patienten, sie produzieren keine Lebensjahre. Als Beispiel kann hier die Migräne genannt werden. Diese Erkrankung schränkt die Betroffenen stark ein, sie sind für die Dauer einer Migräneattacke nicht in der Lage, zu arbeiten oder am normalen Leben teilzuhaben. Sterben werden die Betroffenen an der Migräneattacke allerdings nicht, trotzdem ist es sicher nicht zu vertreten, die Behandlung dieser Erkrankung nicht zu bezahlen.
Aus diesem Grund kommt noch ein weiterer Baustein für die Bewertung medizinischer Maßnahmen hinzu, nämlich die Qualitätsverbesserung durch eine Behandlung oder kurz: die Lebensqualität. Wichtig zur Vermeidung von Missverständnissen vorab ist, dass wir hier von der so genannten gesundheitsbezogenen Lebensqualität sprechen. Es geht nicht um die Qualität des Lebens, die von materiellem Wohlstand, Berufschancen, sozialem Status o.ä. abhängt.
Was ist nun gesundheitsbezogene Lebensqualität und wie kann man sie messen? Hier bemüht man am besten wieder ein Beispiel: Krebspatienten müssen sich häufig einer Chemotherapie unterziehen, die sehr belastend sein kann. Bekannte Nebenwirkungen sind Übelkeit und Kopfschmerzen mit einem deutlich verschlechterten Allgemeinbefinden. Angenommen, es gäbe nun eine neue, verbesserte Chemotherapie, die zwar nicht das Überleben der Patienten gegenüber den bisherigen Chemotherapien noch weiter verlängert, aber dafür keine Nebenwirkungen hat (das ist leider derzeit noch nicht der Fall). Stellen wir uns darüber hinaus eine Skala vor, die sich von 0 % (= schlechteste Lebensqualität) bis 100 % (= beste Lebensqualität) erstreckt. Ein Patient mit der alten Chemotherapie – die über ein halbes Jahr andauert – könnte sich auf dieser Skala bei etwa 50 % einordnen, da er durch die Nebenwirkungen stark belastet ist. Wenn ein Patient mit der neuen Chemotherapie behandelt wird und durch keine weiteren Erkrankungen beeinträchtigt ist, kann er auf unserer Skala durchaus einen Wert von nahezu 100 % erreichen. Dieser Patient hätte mit der neuen Chemotherapie ein halbes Jahr mit verbesserter – „doppelt guter“ – Lebensqualität gewonnen. Auch ein solcher Nutzen ist wertvoll für den Patienten und muss daher bei der Bemessung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen berücksichtigt werden.
Lebensqualität ist messbar. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Fragebögen, die auch von den Arzneimittelforschern in ihren Studien verwendet werden. Oft handelt es sich dabei um Fragebögen, welche die speziellen Probleme, die Patienten mit ihren Erkrankungen haben können (wie beispielsweise Schmerzfragebögen bei Krebspatienten) erfassen. Aber auch unsere oben dargestellte sehr einfache Skala ist eines dieser Messinstrumente, welches sehr häufig genutzt wird. Die Messung der Lebensqualität hat den Vorteil, dass die Ergebnisse vieler Studien – auch in verschiedenen Erkrankungen – miteinander verglichen werden können.