Patientenbrief

Mai 2008

BUNDESREGIERUNG
Kein Stimmrecht für Patientenvertreter

Berlin - Die Bundesregierung ist skeptisch, ob den Interessenvertretungen der Patienten ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeräumt werden soll.

Das geht aus ihrer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Links-Fraktion hervor. Das Antrags- und Mitberatungsrecht habe sich bewährt und auch ohne Stimmrecht zu einer stärkeren Patientenorientierung in den Entscheidungen geführt, schreibt die Regierung. Zudem gewinne bei einem Mitentscheidungsrecht die Frage nach der Legitimation der Patientenseite stärker als bisher an Bedeutung. Nach der Patientenbeteiligungsverordnung bestimmten die anerkannten Organisationen einvernehmlich die Patientenvertreter im G-BA. Mindestens die Hälfte der Patientenvertreter sollten danach Betroffene sein, „die dann aber naturgemäß häufig auf bestimmte Indikationen und Krankheitsbilder beschränkt“ seien.

Als „nicht sachgerecht“ stuft die Regierung eine mögliche Patientenbeteiligung in den Bewertungsausschüssen ein. Diese Gremien entschieden über die Vergütung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen, heißt es zur Begründung. Ob und inwieweit im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder eine Beteiligung erfolge, sei Ländersache, betont die Regierung. Zur Frage der Fraktion, in welchen Ländern Patientenvertretungen bestehen, heißt es, eine Abfrage bei den Ländern sei kurzfristig nicht möglich gewesen. Die Linke hatte darauf verwiesen, dass mit der Gesundheitsreform 2007 Interessenvertretungen der Patienten bei bestimmten Themen in den Landes-, Zulassungs- und Berufungsausschüssen ein Mitberatungsrecht hätten, etwa wenn es um zusätzliche Vertragsarztsitze gehe. „Es gibt jedoch Hinweise, dass die tatsächliche Patientenbeteiligung in den Ländern zu wünschen übrig lässt“, schreibt die Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage.

Im Internet nachzulesen:

Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/8629)
http://dip21.bundestag.de (PDF)

Antwort der Regierung (Bundestagsdrucksache 16/8680)
http://dip21.bundestag.de (PDF)

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