Patientenbrief

März 2008

SELBSTHILFE
Die neuen Förderregeln

Berlin - Die Förderbestimmungen für die Selbsthilfe wurden durch die Gesundheitsreform verändert. Experten schildern, wie die Umsetzung in der Praxis läuft.

Zur Erinnerung: In Paragraph 20 c Sozialgesetzbuch (SGB) V ist seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz festgelegt, dass die Krankenkassen pro Jahr und Versicherten 0,55 Euro zur Unterstützung der Selbsthilfe zahlen müssen. Prinzipiell unterschieden wird zwischen einer kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (mindestens 50 Prozent der Mittel) und der kassenindividuellen Förderung. Bei letzterer können die Kassen weiterhin eigene Schwerpunkte setzen. Alle Fördermittel müssen im Jahr an die Selbsthilfegruppen, die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und der Landesebene sowie an die Selbsthilfekontaktstellen verausgabt werden. Nicht verausgabte kassenindividuelle Mittel kommen in einen so genannten Überlauftopf und fließen im Folgejahr der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zu. Es ist vorgesehen, dass künftig Selbsthilfevertreter bei der Verteilung dieser Fördergelder beteiligt werden. Sie haben ein Mitberatungsrecht.

„Qualität der Antragsunterlagen ist besser geworden“
Karin Niederbühl, Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK)
/ Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV)

Gibt es bereits erste Erfahrungen, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden?
Niederbühl:
Wir befinden uns ja erst im Monat drei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung. Sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch bei den einzelnen Krankenkassen sind die Strukturen für die jeweiligen Förderverfahren etabliert worden. Unsere Informationspolitik hat offensichtlich gut gefruchtet, denn der „GKV-Gemeinschaftsförderung Bund“ liegen inzwischen über 280 Förderanträge vor – das sind 12 Prozent mehr als in den Vorjahren. Ergänzend sind bei den Krankenkassen viele Projektanträge der Selbsthilfe-Bundesorganisationen eingegangen. Erfreulich ist, dass die Qualität der Antragsunterlagen gegenüber den letzten Jahren besser geworden ist. Nur in wenigen Fällen lagen die Unterlagen nicht vollständig vor. Ende Februar haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit den maßgeblichen Vertretungen der Selbsthilfe diese Anträge beraten und sich auf eine bedarfsgerechte Pauschalförderung verständigt.
Auf Länderebene wurden von den Landesverbänden der Krankenkassen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gegründet, die gemeinsam / kassenartenübergreifend die Pauschalförderung durchführen. Des weiteren wurden in den Ländern die Selbsthilfevertretungen ernannt, die bei der Beratung der Förderanträge hinzuzuziehen sind. Hinsichtlich des Vergabeverfahrens sind damit die erforderlichen Strukturen etabliert worden.
Da der zweite Förderstrang, die krankenkassenindividuelle Förderung, in die Zuständigkeit der einzelnen Krankenkassen fällt, liegen uns hierzu wenig Informationen vor. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beziehungsweise der „Arbeitskreis Selbsthilfeförderung durch die GKV“ ist jedoch bestrebt, diese Erfahrungen im Laufe dieses Jahres zusammenzutragen und auszuwerten.
 
Welche Regelungen begrüßen Sie am neuen Verfahren, welche halten Sie für nachteilig für die Selbsthilfe?
Niederbühl:
Zu begrüßen ist der Beitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen der Pauschalförderung bei der Basisfinanzierung der Selbsthilfe und ihrer Strukturen leisten. Dadurch ermöglichen die Krankenkassen der Selbsthilfe gewisse Planungssicherheit. Darüber hinaus muss eine Selbsthilfeorganisation, -gruppe oder -kontaktstelle nun nur noch einen Antrag an die GKV-Gemeinschaftsförderung richten. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die Selbsthilfe dar (weniger Verwaltung und Bürokratie, weniger Portokosten etc.).
Positiv ist auch zu werten, dass über die Pauschalförderung gemeinsam entschieden wird und die Selbsthilfe hierbei ein Mitberatungsrecht hat. Damit übernimmt auch die Selbsthilfe Verantwortung bei der Entscheidung über die Verteilung der Fördermittel. Gleichzeitig wird durch diese Beteiligung Transparenz über Entscheidungsprozesse und die Mittelverteilung geschaffen. Neben dieser Pauschalförderung hat die Selbsthilfe die Möglichkeit, gezielte Projektvorhaben im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung zu realisieren. Hierfür ist eine separate Antragstellung bei der Krankenkasse / dem Kassenverband erforderlich. Nachteile kann ich bis jetzt nicht erkennen. Es gilt, auch diesbezüglich die Erfahrungen in diesem Jahr auszuwerten.
 
Wo wird es vermutlich die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben?
Niederbühl:
Diese Frage kann heute noch nicht beantwortet werden. Vielmehr gilt es, sorgfältig die Erfahrungen mit den neuen Förderverfahren auszuwerten, mögliche Problembereiche zu identifizieren und entsprechende Lösungen zu entwickeln.


„Transparenz und administrative Vorgaben fehlen“
Andreas Renner, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE)

Gibt es erste Erfahrungen, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Renner:
Es ist als erstes zu berücksichtigen, dass die eigentliche Vergabe noch bevorsteht. Es gibt Konzepte zur Umsetzung der neuen Vorschrift durch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Auch wurden neue Formulare erarbeitet. Diese Formulare sind immer mit Problemen behaftet.
Die Spitzenverbände haben „Rahmenvorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20 c SGB V ab dem 01. Januar 2008“ formuliert, in denen sie einen Teil des Gesetzes, das heißt die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, umgesetzt haben. Bei der so genannten „kassenindividuellen Förderung“ gibt es neben der allgemeinen Aussage, dies sei in Form der Projektförderung abzuwickeln, nur punktuelle Vorgaben oder Orientierungen.

Welche Regelungen begrüßen Sie am neuen Verfahren, welche halten Sie für nachteilig für die Selbsthilfe?
Renner:
Der Gesetzgeber hat sehr klar formuliert, dass die Krankenkassen die vorgeschriebenen Mittel insgesamt verausgaben müssen, dass die Vergabe unbürokratischer und sachgerechter zu gestalten ist. Dabei ist insbesondere zu begrüßen, dass die Selbsthilfe auch an der Vergabe der Mittel des kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsfonds zu beteiligen ist. In der gesetzlichen Neufassung sind aus Sicht der Selbsthilfe keine nachteiligen Bestimmungen enthalten, allerdings mangelt es an einer administrativen Grundlegung. Das hat weit reichende Konsequenzen. Der Gesetzgeber benannte zum Beispiel keine statistische Grundlage, nach der zu ermitteln wäre, welche Beträge von welchen Kassen nicht verausgabt worden sind.
Nachteile für die Selbsthilfe ergeben sich vermutlich dadurch, dass die Kassen sehr unterschiedlich strukturiert sind, deshalb sind den Spitzenverbänden nur Regelungen auf Grundlage des „kleinsten gemeinsamen Nenners“ möglich. Die Intentionen des Gesetzgebers, die Erfordernisse der Selbsthilfe stärker zu berücksichtigen, können dadurch konterkariert werden. Da die Krankenkassen bei der „individuellen“ Unterstützung keine Vorgaben oder Orientierungen haben, ist für die Selbsthilfe insgesamt vollkommen unklar, welche Krankenkasse auf welcher Ebene (Bund, Land, Ort/Region) in welchem Umfang welche Selbsthilfe fördert. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Krankenkassen eine große Kreativität dabei entwickeln werden, Ausgaben in die Konten der Selbsthilfeförderung zu buchen, um zu verhindern, dass sie Gelder in die Gemeinschaftsförderung einspeisen müssen.

Wo wird es vermutlich die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben?
Renner:
Infolge der fehlenden Transparenz und fehlender administrativer Vorgaben sind größte Schwierigkeiten dabei zu erwarten, präzise festzustellen, welche Krankenkasse welchen Betrag nicht verausgabt hat, der dann in den Gemeinschaftsfonds einzuspeisen wäre.


„Erhöhter bürokratischer Aufwand für die Selbsthilfe“
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser, Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)

Gibt es bereits erste Erfahrungen, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Hundertmark-Mayser:
Die Umsetzung der Gemeinschaftsförderung für Selbsthilfegruppen erfolgt in den Ländern unterschiedlich. In vielen Ländern erhalten diese einen pauschalen Betrag aus dem landesweiten Topf, Anträge sind an den jeweiligen landesweiten Federführer zu stellen, die Vergabe erfolgt zentral. Auf eine dezentrale, das heißt eine an den Regionen orientierte Vergabe der Mittel für die Selbsthilfegruppen, haben sich die Kassenverbände in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen verständigt.
Auch die konkrete Verteilung der Fördermittel auf die Bereiche Selbsthilfekontaktstellen, -verbände und -gruppen erfolgt in den Ländern uneinheitlich. Diese reichen von einer Festlegung von „Cent pro Versicherten“ über eine prozentuale Aufteilung bis hin zum Rückgriff auf Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Die themen- und indikationsgruppenübergreifenden arbeitenden örtlichen Selbsthilfekontaktstellen erhalten für ihre gesundheitsbezogene Selbsthilfeunterstützungsarbeit meines Wissens beispielsweise in Baden-Württemberg 10 Prozent, also 5,56 Cent pro Versicherten, in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen 10 Cent und in Schleswig-Holstein 14 Cent. In anderen Bundesländern wurde bisher keine Quote festgelegt.

Welche Regelungen begrüßen Sie am neuen Verfahren, welche halten Sie für nachteilig für die Selbsthilfe?
Hundertmark-Mayser:
Die Verausgabung der Fördermittel aus einem gemeinsamen Pool und der Einbezug von Selbsthilfevertretern in die Beratung der Anträge ist ohne Frage der größte Gewinn für die Selbsthilfe. Die positiven Erfahrungen der Runden Tische und Arbeitskreise lassen hoffen, dass die Transparenz zunimmt und die Vergabe bedarfsgerecht erfolgen wird. Problematisch ist jedoch der Bereich der kassenindividuellen Mittel. Bis zu 19 Millionen Euro können die Krankenkassen nach dem Willen des Gesetzgebers für die Förderung „eigener thematischer Schwerpunkte“ verausgaben. Die Krankenkassen können damit nach eigenem Ermessen diejenigen Projekte fördern, die sie für unterstützenswert halten. Für die Antragsteller ergibt sich hieraus möglicherweise ein noch stärkeres „Kassenhopping“ als in den Vorjahren, denn es kann sein, dass ein abgelehntes Projekt von einer anderen Krankenkasse gefördert wird. Wegen der meist fehlenden Verzahnung mit der Gemeinschaftsförderung für diesen Förderstrang sind wiederum Doppelförderungen möglich – auch Fördertransparenz ist für diese Mittel nicht gegeben.

Wo wird es vermutlich die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben?
Hundertmark-Mayser:
Für die Selbsthilfe ist der bürokratische Aufwand bei der Antragstellung nicht reduziert, sondern erhöht – aufgrund der mangelnden Verzahnung der kassenartenübergreifenden und kassenindividuellen Förderung. Noch immer sind Anträge nicht nur an eine Stelle, sondern an mehrere Stellen einzureichen. Die Handhabung der Gemeinschaftsförderung von Selbsthilfegruppen ist zudem in den Ländern unterschiedlich geregelt, so dass es den Gruppen schwer fällt, sich zurechtzufinden. Allein die 54 Förderregionen in Nordrhein-Westfalen erzeugen in der aktuellen Startphase viele Unsicherheiten und Fragen. Zwei Förderstränge hat sich die Selbsthilfe sicher nicht gewünscht – es bleibt zu hoffen, dass der bürokratische Aufwand bald dazu führt, dass möglichst sämtliche Fördermittel, also mehr als 50 Prozent, in die Gemeinschaftsförderung gegeben werden.

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