Berlin - Wie kann die Versorgung von Patienten verbessert werden, die im Wettbewerb der Kassen als schlechte Risiken benachteiligt sind?
Daran arbeitet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen in einer Vertragswerkstatt. Dort entwickeln Vertreter von Kassenärzten und Patientenorganisationen Vertragsentwürfe, die „besondere Lösungen für besondere Probleme“ bieten sollen. Es geht dabei vor allem um für die Kassen „unlukrative“ Personengruppen – wie beispielsweise chronisch kranke oder geriatrische Patienten. Besonderer Wert wird in den Vertragsentwürfen auf die Kooperation von Ärzten gelegt, damit der Kranke koordiniert, qualitätsgesichert und strukturiert behandelt wird.
Neues Versorgungskonzept zu AD(H)S
Das jüngste Werk aus dem Haus der KBV: ein Entwurf zum Thema Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung, kurz ADS/ADHS. Die Selbsthilfeverbände AD(H)S Deutschland, der Bundesverband Aufmerksamkeitsstörung und der Bundesverband Selbstständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen haben dieses Versorgungskonzept begleitet, beraten und ergänzt. Schwerpunktmäßig sieht es vor, dass so genannte AD(H)S-Teams die Patienten untersuchen und betreuen. Die beteiligten Mediziner sollen in den Teams eng zusammenarbeiten. Wichtig für die Betroffenen: Für sie steht ein fester Ansprechpartner zur Verfügung, der die Behandlung plant – und darüber auch umfangreich informiert. Der Vertragsentwurf schreibt verschiedene Diagnoseverfahren vor, damit die behandelnden Mediziner die AD(H)S-Erkrankung zuverlässig erkennen können.
Steiniger Weg in die Praxis
Soweit die Theorie – denn in der Praxis können Patienten von diesem ambitionierten Ansatz nur profitieren, wenn Krankenkassen mit geeigneten Partnern einen solchen Vertrag abschließen. Die Chancen stehen dafür offenbar zurzeit nicht besonders gut: Von den sieben Konzepten, die die KBV-Vertragswerkstatt seit April 2005 entwickelt hat, hat bisher noch kein einziges den Weg in die reale Versorgung gefunden. „Bei solch extrabudgetär zu vergütenden Verträgen wirkt der Gesundheitsfonds offenbar lähmend“, sagt KBV-Chef Carl-Heinz Müller auf einem Pressegespräch.
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für die Verträge der Vertragswerkstatt ist der Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches. Er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Konzepte zu entwickeln, die besonderen Versorgungsbedürfnissen Rechnung tragen. Seit 2007 werden die Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung nicht mehr im Rahmen der Gesamtverträge oder des Bundesmantelvertrages geschlossen. Vielmehr sollen jetzt die gesetzlichen Krankenkassen Verträge direkt mit den Ärzten, Psychotherapeuten oder mit den Kassenärztlichen Vereinigungen schließen.
Zu folgenden Indikationen existieren bereits Vertragsentwürfe:
An den Versorgungskonzepten zu chronischen Wunden und Schmerztherapie waren keine Patientenorganisationen beteiligt.
Derzeit arbeitet die Vertragswerkstatt an einem Konzept zur besseren ambulanten Versorgung von Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen.
Weitere Informationen zur KBV-Vertragswerkstatt unter www.kbv.de