Patientenbrief

Juni 2008

DKI-STUDIE
Was macht der Arzt, was übernimmt der Pfleger?

Berlin - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) plädiert dafür, ärztliche Tätigkeiten verstärkt anderen medizinischen Berufsgruppen im Krankenhaus zu übertragen.

Der Hintergrund: Die DKG hatte das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) mit einer Studie zur „Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes“ beauftragt, an der über 300 Krankenhäuser beteiligt waren. Die Ergebnisse des Gutachtens legen nahe, dass sich eine Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliche Berufsgruppen positiv auf den Mitteleinsatz im Krankenhaus auswirken kann. „Das ist eine schiere Überlebensnotwendigkeit“, betont DKG-Präsident Dr. Rudolf Köster. Dafür sieht er im Wesentlichen zwei Gründe: Die demografische Entwicklung bringe eine stärkere Nachfrage nach stationären Leistungen mit sich. Der steigende Bedarf an Ärzten sei durch den deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr zu decken. Man sei nicht so naiv zu glauben, dass durch andere Arbeitsteilung alle Probleme zu lösen seien, aber vielleicht komme man etwas besser klar.

Beharren auf alten Positionen ist keine Alternative
Kösters ist allerdings auch klar, dass man sich auf einem sensiblen Umfeld bewege, da das ärztliche Berufsverständnis berührt sei. „Doch ein Beharren auf berufs- und standespolitischen Positionen bringt das deutsche Krankenhauswesen nicht weiter.“ Gefordert sei Augenmaß. Laut DKG-Präsident gehe es nicht um das Infragestellen des Arztberufes, sondern um die Neuordnung und Delegation von Aufgaben. Erste Weichenstellungen hätte es mit dem Sachverständigengutachten, das sich mit der Arbeitsteilung im deutschen Gesundheitssystem beschäftigte, und dem Pflegereformgesetz gegeben.

Hilfestellung für Krankenhäuser
Die Palette übertragbarer Tätigkeiten reicht nach Angaben der an der Studie beteiligten Krankenhäuser vom Standardrepertoire delegierbarer Leistungen (z.B. Verbandswechsel, Anlegen von Infusionen, venöse Blutentnahme) über das Legen von Sonden, Kathetern oder peripheren venösen Zugängen bis hin zu Funktionsuntersuchungen (z.B. Ultraschall, EKG). Zudem nannten die befragten Kliniken komplexe Tätigkeiten wie die des Case-Managements. „Natürlich können nicht alle übertragbaren Tätigkeiten sofort delegiert werden“, betont Prof. Dr. Gundolf Gubernatis, Vorstand des Deutschen Krankenhausinstituts.

Unterschieden werden in der Studie:

  • Kurzfristig übertragbare Tätigkeiten
    Bei ihnen handelt es sich eher um einzelne, genau definierte Tätigkeiten, z.B. venöse Blutentnahme oder intramuskuläre Injektion durch Krankenpflegekräfte.
  • Mittelfristig übertragbare Tätigkeiten
    Sie erfordern eine umfangreichere Anpassung der Qualifikation. Grund hierfür ist das höhere Gefährdungspotential der Patienten. In der Studie werden exemplarisch genannt: nichtärztliche Chirurgieassistenz bei operativen Eingriffen, Case-, Wundpflege-, Schmerzmanagement.
  • Langfristig übertragbare Tätigkeiten
    In diesem Fall müssen gesetzliche und/oder untergesetzliche Normen verändert werden. Anhand der Beispiele „Anästhesie“ (Einsatz eines nicht-ärztlichen Mitarbeiters im Rahmen einer Parallelnarkose) und „Endoskopie“ (Einsatz von Pflegefachkräften in Großbritannien bei der Durchführung von endoskopischen Untersuchungen) werden Probleme und Möglichkeiten geschildert, die sich aus der Übertragung von Tätigkeiten in der langen Frist ergeben.


Fachärzte warnen vor Parallelnarkosen
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) warnen vor einer Übertragung ärztlicher Leistungen an Nicht-Ärzte. Dies berge bei Narkosen erhebliche Gefahren. Bei so genannten Parallelnarkosen kümmert sich speziell qualifiziertes Pflegepersonal um Narkosen, die als unproblematisch eingeschätzt werden, so dass der Anästhesist parallel weitere Patienten betreuen kann. Hugo Van Aken, Anästhesieprofessor aus Münster und DGAI-Präsident, vergleicht die Narkose mit dem Steuern eines Flugzeuges. Ebenso wenig wie das Fliegen sei die Anästhesieführung kein automatisierter, sondern ein unablässiger, interaktiver Prozess. Dieser lasse sich nicht auf eine „passive“ Überwachung von Monitoren und die Dosierung von Pharmaka in vorgegebenen Behandlungsplänen reduzieren. Der Anästhesist habe die Vitalfunktionen und die Homöostase des Patienten zu steuern und zu sichern. Er müsse jederzeit in der Lage sein, auf besondere Wünsche des Operateurs oder unerwartete Probleme einzugehen.

Die Studie des DKI kann im Internet nachgelesen werden: Download als PDF

TOP