Berlin/Köln - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat einen Zwischenbericht zu den Pflegestützpunkten vorgelegt. Demnach sind die befürchteten Doppelstrukturen nicht entstanden.
Nach Einschätzung des KDA stellen Pflegestützpunkte mit der dort angesiedelten Pflegeberatung und -begleitung für die Weiterentwicklung der Pflegeversorgung in Deutschland einen entscheidenden Schritt dar. Die Einrichtung der Stützpunkte und die erweiterte Beratung sind zwei Hauptziele des am 1. Juli in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetzes.
KDA: Beratung wird gut und gerne angenommen
Das KDA wurde im November letzten Jahres vom Bundesgesundheitsministerium mit der Koordinierung und Begleitung der Pilot-Stützpunkte beauftragt. Erste Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Pilotphase der inzwischen 20 bestehenden Stützpunkte hat die Institution jetzt in einem Zwischenbericht veröffentlicht. Dem zufolge ist der Entwicklungsstand der einzelnen Stützpunkte noch sehr unterschiedlich, da einige auf bereits vorhandene Strukturen aufbauen konnten, während andere neu errichtet wurden. "Die befürchteten Doppelstrukturen können bisher nicht festgestellt werden", erklärt KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli. In allen Pilot-Stützpunkten würden vorhandene Beratungsangebote mit einbezogen. Dabei habe sich gezeigt, dass die gerade entstehenden Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen die Effizienz der Pflegeberatung wesentlich erhöhen konnten, so Michell-Auli weiter. Eine Umfrage unter den Hilfesuchenden habe zudem ergeben, dass die Beratung gut und gerne angenommen werde. Ein Grund dafür ist offenbar die gute Anbindung und Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte im Wohnumfeld. Laut Michell-Auli besteht die größte Herausforderung in der Umsetzung von Pflegestützpunkten derzeit darin, die Kooperationsverträge zwischen den Akteuren zu erstellen. "Hier gibt es noch den größten Handlungsbedarf", so der KDA-Geschäftsführer.
Umstrittene Einrichtung
Die Einrichtung von Pflegestützpunkten war in der Koalition einer der umstrittensten Punkte des Gesetzgebungsverfahrens gewesen. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz sieht vor, dass es in der Hand der Länder liegt, ob sie die Stützpunkte einrichten – oder nicht. Pflege- und Krankenkassen sollen den Beratungsdienst gemeinsam betreiben. Der Bund stellt ihnen dafür bis 2011 eine Anschubfinanzierung von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Bei ihrem Besuch des Pilot-Pflegestützpunktes in Wismar hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betont, dass die Stützpunkte den Menschen bei ihren täglichen Fragen und Sorgen helfen könnten. "Ich bin überzeugt, dass sich die Pflegestützpunkte im Quartier bundesweit durchsetzen werden. Die meisten Länder haben bereits angekündigt, sich für Pflegestützpunkte zu entscheiden."
Der 79 Seiten lange Zwischenbericht des KDA kann im Internet nachgelesen werden:
http://www.bmg.bund.de/zwischenbericht-werkstatt-pflegestuetzpunkte.pdf