Berlin - Wie können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Qualität eines Anbieters beurteilen? In Sachen Transparenz hat es in der letzten Zeit einige Fortschritte gegeben.
Das am 1. Juli in Kraft getretene Pflegeweiterentwicklungsgesetz sieht unter anderem vor, dass jede zugelassene Pflegeeinrichtung ab 2011 jährlich unangemeldet durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft wird. Bereits bis Ende 2010 soll jede Einrichtung mindestens einmal untersucht werden. Zum Vergleich: Bisher lagen durchschnittlich mehr als fünf Jahre zwischen den Prüfterminen. Im stationären Bereich betrug der Anteil unangemeldeter Prüfungen etwa 50 Prozent, im ambulanten Sektor war er deutlich geringer. Die Ergebnisse der Inspektionen wird der MDK "verständlich und verbraucherfreundlich" veröffentlichen – unter anderem im Internet. Ein Ampelschema oder ein Sternesystem soll den Betroffenen den Qualitätsvergleich so einfach wie möglich machen.
KTQ-Zertifikat soll gute Pflege auszeichnen
Auch das trägerunabhängige Qualitätszertifikat der KTQ soll Pflegequalität für Patienten und Angehörige besser erkennbar machen. KTQ bedeutet "Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen" und ist ein Zusammenschluss von Krankenkassen- und Krankenhausverbänden sowie Ärzte- und Pflegeorganisationen. Bisher hat die KTQ überwiegend Krankenhäuser zertifiziert. Zu Beginn des Jahres wurde das speziell für die Pflege entwickelte Siegel vorgestellt. Es soll stationäre und ambulante Pflegedienste, alternative Wohnformen sowie Hospize mit hohen Qualitätsstandards auszeichnen. Auf einer Pressekonferenz hatte die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner betont: "Das KTQ-Zertifikat ist eines der wichtigsten Erkennungsmerkmale für Qualität."
Pflegereform: Viele Betroffene kennen keine Details
Erst kürzlich ergab eine von TNS Emnid im Auftrag der Marseille-Kliniken AG erstellte Umfrage, dass 87 Prozent der Interviewten ein Prüfsiegel von unabhängigen Instituten wie den TÜV für wichtig halten. Im Rahmen der Untersuchung befragten die Meinungsforscher 1.100 Angehörige von Pflegebedürftigen. Andere Ergebnisse zeigen, wie schlecht die Betroffenen über die verabschiedete Reform informiert sind. Zum Beispiel vermuten 59 Prozent, die Neuregelung enthalte bezahlte Pflegeurlaube für Angehörige – davon ist im Gesetz jedoch nicht die Rede. Wird ein Verwandter zum Pflegefall, haben Angehörige Anspruch auf eine kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage, um mehr Zeit für die Pflegeorganisation zu haben. Allerdings fehlt im Gesetz eine eindeutige Regelung dazu, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, in dieser Zeit das Gehalt weiter zu zahlen. Die Pflegereform sieht ferner vor, dass Angehörige für die Pflege bis zu sechs Monate freigestellt werden können. Dies gilt jedoch nur für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern.
Der Umfrage zufolge hatte ferner jeder vierte bis fünfte Befragte keinerlei Vorstellung von der finanziellen Belastung, die auf ihn im Falle einer Pflegebedürftigkeit zukommt.
Bayerisches Institut für Qualitätssicherung gegründet
Das neu gegründete bayerische Institut für Qualitätssicherung in der Geriatrie e. V. soll Qualitätsstandards in der geriatrischen Rehabilitation wissenschaftlich bewerten. Außerdem soll es geriatrische Einrichtungen hinsichtlich Qualitätssicherung und -management beraten. "Die steigende Zahl immer älter werdender Menschen und die Komplexität des Krankseins im Alter stellen hohe Anforderungen an die Qualität der geriatrischen Rehabilitation. Diese zu sichern und zu fördern, ist eine Daueraufgabe, die Nachhaltigkeit erfordert", kommentiert die bayerische Sozialministerin Christa Stewens. Geriatrie, auch Altersmedizin oder Altersheilkunde, ist die Lehre von den Krankheiten des alten Menschen. Dies betrifft vor allem Probleme aus den Bereichen der Inneren Medizin, der Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie.
Übersicht der wichtigsten Änderungen im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes www.patientenpolitik.de/content/patientenbrief/2008/april/gesetz/index_ger.html