Berlin - Die Deutsche Hospizstiftung hat den Bundestag aufgefordert, endlich eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen zu schaffen.
Der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch erklärt kürzlich vor der Bundespressekonferenz: "Der Gesetzgeber entzieht sich seiner Verantwortung." Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage halte immerhin über 50 Prozent der Deutschen davon ab, eine Patientenverfügung zu verfassen.
Zwei Entwürfe in der politischen Diskussion
Vor etwa einem Jahr seien drei Gesetzentwürfe veröffentlicht worden, konstatiert Brysch. Diskutiert würden derzeit noch zwei: der Entwurf um den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) sowie den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU). Vorstand Brysch skizziert die Haltung der Stiftung zu beiden Entwürfen: Der Stünker-Entwurf konzentriere sich stark auf das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, Bosbach hingegen stärke durch eine Reichweitenbeschränkung zu sehr die Fürsorgepflicht des Staates. Dies sei laut Brysch nicht mit dem Autonomiebegriff der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen.
Vorschläge sind nicht praxistauglich
Brysch: "Beide sind zu sehr auf Laborbedingungen ausgerichtet, es fehlt Praxistauglichkeit." Ein zukünftiges Gesetz muss nach Ansicht der Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende sowohl dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch der Fürsorgepflicht des Staates Rechnung tragen. Es müsse ein Ausgleich zwischen beiden Entwürfen geschaffen werden. Die Stiftung setzt insbesondere auf vier Eckpunkte: Aufklärung und Beratung, Schriftlichkeit, klarer Bezug zwischen Situationen und Behandlungsanweisungen und prozessuale Hilfen bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Die Diskussion über beide Entwürfe sei notwendig, um auf ihrer Basis zu einem vernünftigen Gesetz zu kommen.
Festlegungen widersprechen sich häufig
Wie notwendig ein entsprechendes Gesetz auch für Ärzte und Vormundschaftsrichter ist, verdeutlichen die Äußerungen von Prof. Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln. "Unklarheiten führten oft zu großen Interpretationsspielräumen und damit zu sich widersprechenden Entscheidungen." Der Leiter der Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens nennt ein Beispiel: "Typische Ausschlüsse in einer Patientenverfügung sind: keine Beatmung, keine Sondennahrung." Höfling warnt vor derartigen pauschalen Ausschlüssen und berichtet von einem Patienten mit Speiseröhrenkrebs, der diese Behandlungsmöglichkeiten per Verfügung ausgeschlossen hatte, vor einer Operation in einem Aufklärungsbogen genau diesen aber zustimmte. Nicht zu unterschätzen sei auch die Tatsache, dass ein gesunder Mensch eine Situation häufig anders bewerte als ein kranker Mensch und auch ein Leben mit Einschränkungen positive Möglichkeiten bereithalte. Man müsse immer wieder reflektieren, was man niedergeschrieben habe und es gegebenenfalls aktualisieren. "Die Frage ist, mit welchen Zuständen möchte ich noch leben. Darüber muss man reden, auch mit Vertrauten."
Von Standardformularen wird abgeraten
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat eine neue Broschüre zu Patientenverfügungen entwickelt. Basis ist das von der Stiftung entwickelte Konzept der "Medizinischen Patientenanwaltschaft". Im Zentrum steht das Angebot eines individuellen Beratungsgesprächs, in dem über medizinische und juristische Hintergründe aufgeklärt wird. Individuelle Einstellung und persönliche Anliegen der Person werden ausführlich thematisiert – Ergebnis ist eine individuelle Patientenverfügung. Von Standardformularen zum Ankreuzen raten die Experten ab. Außerdem bietet die Stiftung ihren Mitgliedern an, Vorsorgedokumente im Bundeszentralregister Willenserklärung zu registrieren. Einmal jährlich werden die Verfasser der Dokumente daran erinnert, ihre Patientenverfügung zu überprüfen und zu aktualisieren.
Vertrauenspersonen stärken
"Die Vorschläge der Deutschen Hospizstiftung zur Patientenverfügung gehen in die richtige Richtung", erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann von Bündnis 90/Die Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auch er befürworte beispielsweise eine hinreichende Beratung vor Abfassung einer Patientenverfügung. Es sei aber eine Illusion zu glauben, dass eine solche gesetzliche Regelung alle in der Praxis bestehenden Probleme lösen könne. "In Situationen, in denen ein Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, ist es am besten, wenn eine mit seinen Wünschen und Vorstellungen vertraute Person vorhanden ist, die sich für ihn einsetzt", so Terpe weiter. Diese Vertrauenspersonen gelte es zu stärken.
Lesen Sie mehr über die aktuelle Entwicklung auf www.patientenpolitik.de
Eugen Brysch zum "Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts" (Patientenverfügungsgesetz) - Entwurf Stünker/Kauch / Jochimsen/Montag,
www.hospize.de/docs/stellungnahmen/38.pdf
Eugen Brysch zum Entwurf eines "Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht" (Entwurf Bosbach, Röspel, Winkler, Fricke)
www.hospize.de/docs/stellungnahme_bosbach.pdf