Patientenbrief

Juli 2008

HAUTKRANKHEITEN
Protest gegen Erstattungsausschluss

Berlin - Werden kortisonhaltige Salben in Kombination mit anderen Wirkstoffen von der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen?

Das sieht zumindest die geplante Novelle der Arzneimittelrichtlinie vor. Gegen diese Absicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wehren sich die Dermatologische Gesellschaft (DDG), der Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) sowie der Deutsche Psoriasis Bund (DPB).

Vier Millionen betroffene Hautpatienten
Sie fordern übereinstimmend den entsprechenden Passus zu streichen. Von dem Erstattungsausschluss betroffen wären etwa vier Millionen Hautpatienten, die beispielsweise unter Neurodermitis oder Schuppenflechte leiden. Die Konsequenz für GKV-Patienten: Selbst in die Tasche greifen, die Wirkstoffkombinationen eigenständig mischen oder auf so genannte Mono-Präparate ausweichen. "Die Haltung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist absolut unverständlich, da nach den von ihm eingesetzten Regeln die Evidenz belegt ist und sogar wirtschaftlicher ist als die Verordnung der einzelnen Wirkstoffe", sagt DPB-Geschäftsführer Hans-Detlev Kunz. Damit leiste der G-BA einmal mehr seinen Beitrag zur weiteren Stigmatisierung der drei Millionen Menschen mit Schuppenflechte in Deutschland. Die Entscheidung werde dazu führen, dass mittellose GKV-Versicherte mit stärkeren Arzneimitteln behandelt werden und Psoriasis-Kranke etwa 50 Minuten täglich für das Aufbringen der Salbe einkalkulieren müssten, so Kunz. "Das schränkt die ohnehin schon geminderte Lebensqualität weiter ein."

"Groteske" Begründung?
Auch von ärztlicher Seite wird das G-BA-Vorhaben in Frage gestellt. Einige Stimmen: Prof. Dr. Matthias Augustin, Präsident des Kompetenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie, kritisiert den Erkenntnisstand des Gemeinsamen Bundesausschusses: "Die Wirksamkeit der topischen Kombinations-Arzneimittel ist der kombinierten Anwendung von Monosubstanzen überlegen." Das belegten mehrere Studien auf höchstem Evidenz-Level und entspräche außerdem der S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
"Das Vorhaben mit Wirtschaftlichkeit zu begründen ist nahezu grotesk und entbehrt jeglicher Grundlage", meint DDG-Präsident Prof. Dr. Thomas Luger. Die Folgekosten aufgrund unsachgemäßer Behandlungen würden die vermeintlichen Einsparungen bei weitem übertreffen. Außerdem befürchten die Dermatologen eine schlechtere Compliance. Eine nationale Versorgungsstudie mit 2.009 Patienten habe gezeigt, dass die Kombinationstherapie einen geringeren Behandlungsaufwand erfordere und für Patienten gut zu händeln sei.

Experten befürchten Hautschäden
Die Fachleute sehen ferner die Therapiesicherheit gefährdet. Ein mögliches Szenario: Die fachgerechte Kombination von Wirkstoffen in einem Medikament habe große Auswirkungen auf die Wirksamkeit, Wirkungsweise und die Verträglichkeit. Beispielsweise verstärke in einem Vitamin-D-Kortikoid-Kombinationspräparat das Vitamin D die Wirkung und Wirkgeschwindigkeit des Kortisons erheblich. "Werden die beiden Wirkstoffe aber nacheinander oder in falscher Dosierung appliziert, stören sich die Wirkungen der Stoffe gegenseitig und das synergistische Potenzial bleibt ungenutzt", stellt Luger fest. Zu befürchten sei in diesem Fall ein überdosierter und verlängerter Einsatz von Kortisonpräparaten mit Schädigungen an der Haut. Anderenfalls könne es durch unzureichende Wirksamkeit zu höheren Folgekosten durch einen verschleppten Therapieverlauf kommen.



Wie geht es weiter?
"Dermatologischer Sachverstand war definitiv nicht gefragt", klagt Dr. Michael Reusch, Präsident des Berufsverbandes. "Wir wollen den Ausschuss zwingen, sich aufgrund sachlicher Informationen nochmals mit der Thematik auseinanderzusetzen." Das zumindest ist gelungen. Nach Auskunft einer G-BA-Sprecherin sei zur angesprochenen Position der Anlage III – topische Kombinationen mit Kortikoiden – eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen, auch von dermatologischen Fachgesellschaften (DDG/BVDD). Der Unterausschuss Arzneimittel werde diese sehr gründlich prüfen und auswerten. Nach Aussage von DDG und BVDD wären ca. vier Millionen hautkranke Patienten von einem Erstattungsausschluss betroffen, insbesondere geht es um Psoriasis, akute und chronische Ekzeme und erregerbedingte Hauterkrankungen.


Stellungnahme des Deutschen Psoriasis Bundes zur Neufassung der Arzneimittelrichtlinie
www.psoriasis-bund.de/Stellungnahme

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