Patientenbrief

Januar 2008

STREIT IM G-BA
Patientenvertreter pochen auf Qualitätsdaten

Berlin/Siegburg - Mit der Auswertung von Qualitätsdaten aus Krankenhäusern wollen Patientenvertreter die Bertelsmann Stiftung beauftragen. Der G-BA hat ihnen dies aus rechtlichen Gründen untersagt. Nun entscheidet das BMG.

In der Frage der Nutzung von Daten aus Krankenhaus-Qualitätsberichten kam es zum Streit zwischen Patientenvertretern und der Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der seit Monaten schwelende Konflikt mündete in einem einstimmigen Beschluss, Patientenvertretern den Zugriff auf die Daten im Qualitätsbericht zu verweigern. Grund: Eine Kooperation der Patientenorganisationen in Fragen der Datenaufarbeitung mit der Bertelsmann Stiftung. Hierfür gebe es keine rechtliche oder vertragliche Grundlage, heißt es formell.

Zum Hintergrund:
Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz in 2004 wurden die Krankenhäuser verpflichtet, ab 2005 im Zwei-Jahres-Rhythmus in strukturierten Qualitätsberichten über ihre Qualität zu informieren. Die Krankenkassen sind nach § 137 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 SGB V verpflichtet, die Berichte „im Internet zu veröffentlichen“. Die Struktur des Berichtes und der Kreis der Empfänger werden in einer Vereinbarung zwischen den Partnern der Selbstverwaltung geregelt. In dieser Vereinbarung ist vorgesehen, dass neben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auch Patientenorganisationen Empfänger der Daten sein sollen, die vom G-BA treuhänderisch entgegen genommen werden. So weit so gut. Doch der Erhalt der Daten selbst ist wenig hilfreich, erst die aufwändige Aufarbeitung macht diese zu aussagekräftigen Informationen.

Kooperationsvereinbarung
Im Oktober 2007 haben die Patientenvertreter (mit Ausnahme der BAG PatientInnenstellen) zu diesem Zweck eine Kooperationsvereinbarung mit der Bertelsmann Stiftung abgeschlossen, die eine kostenlose Auswertung der Daten im Auftrag der Patientenvertreter übernehmen möchte. Geplant ist ein Portal. Dieses würde perspektivisch an die neu zu gründende unabhängige Institution überführt, die nach Paragraph 137a SGB WSG-Wettbewerbsstärkungsgesetz die sektorenübergreifende Qualitätssicherung umsetzen soll. Zur Zeit sei jedoch nicht abzusehen, wann und mit welcher konkreten Aufgabenbestimmung diese Institution ihre Arbeit aufnehme und wer überhaupt den Zuschlag erhalte, wendeten die Patientenvertreter auf die Forderung ein, dass diese und andere Details in der Kooperationsvereinbarung mit der Stiftung nicht geregelt sei. Mehr als eine allgemeine Absichtserklärung sei gegenwärtig nicht möglich. Ihren Vorschlag, eine vertragliche Einigung unter Moderation des Bundesgesundheitsministeriums herbeizuführen, haben die Beteiligten abgelehnt. Die Patientenvertreter ihrerseits wollten keine Erklärung darüber abgeben, die Weitergabe der Daten an Dritte zu unterlassen. Konsequenz: Es gibt keine Daten für Patientenvertreter. Diese befürchten, dass die Krankenkassen künftig ein Monopol auf Versicherteninformationen hätten. „Ohne eine ergänzende, neutrale und von Krankenhäusern wie Krankenkassen unabhängige öffentliche Plattform werden die Patienten auch in Zukunft nicht durchblicken“, so Stefan Etgeton, Leiter für Gesundheit und Ernährung beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

vzbv-Pressemitteilung vom 23. November 2007 unter www.vzbv.de

Pressemitteilung des Sozialverbandes Deutschland vom 26. November 2007 unter www.sovd.de

TOP