Patientenbrief

Januar 2008

FRÜHERKENNUNG
G-BA beschließt Hautkrebs-Screening

Berlin - Ein standardisiertes Hautkrebs-Screening soll nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ab Juli 2008 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden.

Das Screening zur Früherkennung von Hautkrebs können alle GKV-Versicherten ab Alter 35 im zweijährigen Abstand bei entsprechend fortgebildeten Hausärzten (Allgemeinmediziner, praktische Ärzte, hausärztlich tätige Internisten) oder Dermatologen in Anspruch nehmen. Der genaue Leistungsumfang muss noch definiert werden, auch über die Ärzte-Honorierung ist noch nicht entschieden worden. Die neue Leistung dürfte die Krankenkassen jährlich einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag kosten.

Wirkung der Maßnahme nach fünf Jahren überprüfen
Mit seinem Beschluss trage der Bundesausschuss der Tatsache Rechnung, dass Hautkrebs in einem frühen Stadium behandelt und dann auch häufig geheilt werden könne, sagt der unparteiische G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess am 16. November in Berlin. Jährlich erkranken in Deutschland aktuell etwa 120.000 Menschen an verschiedenen Formen von Hautkrebs, pro Jahr sterben am malignen Melanom rund 2.000 Menschen. Spätestens nach fünf Jahren will der Ausschuss den Erfolg der neuen Früherkennungsmaßnahme in der GKV überprüfen. Diese neue GKV-Leistung ist nicht umstritten. Schon heute bieten die meisten Krankenkassen die Erstattung dieser Leistung an. Die Marketingabteilungen haben dieses Produkt in der Vergangenheit gern beworben. Es ist zu erwarten, dass durch den Rechtsanspruch die Untersuchungszahlen nach oben gehen.

Auf dem Weg zur qualitätsgesicherten Leistung
Nach Angaben von Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), arbeiten seine Organisation und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bereits an Fortbildungskonzepten, die rechtzeitig im ersten Halbjahr nächsten Jahres umgesetzt und flächendeckend angeboten werden sollen. Bedingung für Leistungserbringung und Abrechnung ist für Hausärzte und Dermatologen eine achtstündige Fortbildung. Hausärzte sollen nach einer entsprechenden visuellen Ganzkörperuntersuchung gegebenenfalls die Verdachtsdiagnose stellen und den Patienten in diesem Fall immer an einen Dermatologen überweisen. Die Entnahme von Gewebeproben zur weiteren Abklärung bleibt dem Hautarzt vorbehalten.

Rechtsanspruch für alle statt „Luxus“ für Selbstzahler
Wahrscheinlich werden einzelne Krankenkassen ihre bisher freiwilligen, darüber hinaus gehenden Hautkrebs-Screening-Leistungen – etwa für jüngere Versicherte –, weiterhin anbieten, erwartet Dr. Axel Meeßen vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Mit der Screening-Regelleistung entfällt für niedergelassene Ärzte weitgehend die Möglichkeit, den Hautkrebs-Check als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat abzurechnen. Das gilt jedenfalls für ab 35-jährige Versicherte, die sich mit dieser GKV-Leistung im Zweijahresintervall zufrieden geben. Der Beschluss tritt nach der erforderlichen Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Kraft.

Mehr Details zu den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses unter folgender Adresse: www.g-ba.de

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