Berlin - Das Gutachten, das empfiehlt, welche Krankheiten künftig im Verteilungstopf „Gesundheitsfonds“ ausgeglichen werden, liegt vor. Von Patientenseite kommt bereits Kritik.
Es geht um 80 Krankheiten. Diese sollen ab 2009 bei der Berechnung „morbiditätsjustierter Risikozuschläge“, so der Fachausdruck, berücksichtigt werden. Das bedeutet: Für diese Krankheiten bekommen die Krankenkassen dank des neuen Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) Extrageld aus dem Gesundheitsfonds. Für Patienten lohnt sich ein aufmerksamer Blick auf die Krankheitsliste des Gutachtens, die der Beirat des Bundesversicherungsamtes (BVA) jetzt veröffentlicht hat. Diese ist nämlich eine wichtige Weichenstellung für künftige Ausgleichsfinanzierung der Krankenkassen und damit auch für deren Versorgungsstrategie.
Was wird aus den Chronikerprogrammen?
Auffällig ist, dass die Volkskrankheiten, für die erst vor einiger Zeit mit großem Aufwand Disease Management Programme (DMP) aus dem Boden gestampft wurden, fehlen. Ausnahme ist – mit Einschränkungen – Diabetes mellitus. Bisher bekommen die Kassen für jeden DMP-Patienten Ausgleichszahlungen aus dem bisherigen Risikostrukturausgleich. Mit dem neuen Morbi-RSA ist damit im kommenden Jahr Schluss. Ob die Kassen daher in Zukunft noch ein gesteigertes Interesse daran haben werden, die Chronikerprogramme fortzuführen, muss mit einem Fragezeichen versehen werden.
Schwerpunkt liegt auf neuropsychiatrischen Krankheiten
Eine weitere Besonderheit der Krankheitsliste: Rund ein Viertel aller Diagnosen betrifft neuropsychiatrische Krankheiten. Die Vermutung liegt nahe, dass sich hier die Sozialmediziner des Beirats durchgesetzt haben. Ein anderes Beispiel für die Versorgungsphilosophie des Beirats ist der nicht auf der Liste stehende Dekubitus, der als ein Ergebnis schlechter Pflege angesehen wird. Dies soll nicht mit einem Zuschlag belohnt werden. Demenz ist ebenfalls nicht berücksichtigt, weil – wie zu hören war – Abstimmungsbedarf zwischen der Kranken- und der Pflegeversicherung besteht.
Erste Kritik von Krankenkassen und Patienten
Einige Kassen wie die Techniker Krankenkasse und der Bundesverband der Betriebskrankenkasssen haben bereits ihre Unzufriedenheit mit dem Gutachten signalisiert. Weder transparent noch manipulationssicher sei die Zusammenstellung, meint ein BKK-Sprecher. Auch die Deutsche Rheuma-Liga bemängelt die Liste und fordert die Überarbeitung der zugrunde gelegten Kriterien. Der Beirat hat von den verschiedenen rheumatischen Erkrankungen lediglich Gelenkinfektionen aufgenommen – für die Patientenorganisation ist das nicht nachvollziehbar. Viele der schwer verlaufenden Fälle rheumatischer Erkrankungen wie rheumatoide Arthritis brächten sehr hohe Krankheitskosten mit sich. Da die Erkrankungen aber überwiegend ambulant behandelt würden, seien sie vom Beirat als „nicht schwerwiegend“ klassifiziert worden und bei Berücksichtigung des Gutachtens aus dem Risikostrukturausgleich herausgefallen, so die Rheuma-Liga.
Rheuma-Liga: verheerendes Signal an die Kassen
„Aus Sicht der Betroffenen ist es geradezu zynisch, dass entzündliche rheumatische Erkrankungen, die zu schwersten körperlichen Beeinträchtigungen und Organschäden führen, unter reinen gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten als nicht schwerwiegend bezeichnet und somit nicht berücksichtigt werden sollen“, erklärt Helga Germakowski, Vizepräsidentin der Deutschen Rheuma-Liga. Sie spricht von einem verheerenden Signal an die Krankenkassen und prophezeit: „Rheumakranke Patienten werden bei den Krankenkassen zukünftig weiter unbeliebte Versicherte sein, da sie teuer sind, aber anscheinend nicht teuer genug und nicht Kosten in den ‚richtigen Bereichen’ verursachen.“
Der Zeitplan im Überblick
Die endgültige Auswahl der zu berücksichtigenden Krankheiten trifft das Bundesversicherungsamt in Bonn. Das Gutachten dient den Experten als Entscheidungsgrundlage. Das Anhörungsverfahren bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen ist mittlerweile abgeschlossen. Was der Beirat bislang vorgelegt hat, ist allerdings noch nicht vollständig. Das schwierigste Stück Arbeit folgt: Die Arzneimittelliste, die einzelnen Krankheiten zugeordnet werden soll. Die Arzneimittelwirkstoffe sollen neben den ambulanten und stationären Diagnosen herangezogen werden, um Versicherte mit den ausgewählten Krankheiten bei den Krankenkassen zu identifizieren. Bis zum 1. Juli 2008 will das BVA die finale Liste festlegen. Mit dem Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 erhalten die Krankenkassen dann für die ausgewählten Krankheiten Zuschläge, die den durchschnittlichen Versorgungsbedarf ausgleichen, um so eine zielgenaue Verteilung der Fondsmittel zu gewährleisten.
Das Gutachten ist auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes, www.bva.de, unter Fachinformationen - Risikostrukturausgleich – Weiterentwicklung herunterzuladen.