Patientenbrief

Dezember 2008
Portrait - Editorial

EDITORIAL
Theorie und Praxis

München – Theoretisch ist alles klar: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der im Oktober beschlossenen Richtlinie den gesetzlichen Auftrag erfüllt, ein Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von besonderen Arzneimitteln einzuführen. Zunächst wird es bei verschiedenen Formen des Lungengefäßhochdrucks (pulmonal arterielle Hypertonie) eingesetzt. So weit so gut – doch in der Praxis bleiben noch einige Fragen ungeklärt: zum Beispiel hinsichtlich der Haftung des Arztes und wie es mit der Weitergabe patientenrelevanter Daten aussieht. Bleibt abzuwarten, ob das Verfahren tatsächlich mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie bewirkt, so die gesetzgeberische Intention. Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Schwerpunkt dieser Ausgabe.

Eine anregende Lektüre wünscht

Ihr Andreas Heigl
Senior Manager Gesundheitspolitik

Schwerpunkt: Zweitmeinungsverfahren

ARZNEIMITTEL
Therapie unter Genehmigungsvorbehalt

Berlin - Der Gesetzgeber hat das so genannte Zweitmeinungsverfahren für die Verordnung besonderer Medikamente vorgeschrieben. Was Patienten darüber wissen sollten.

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INTERVIEW DIERKS
„Qualitätsverbesserung lässt sich nicht erreichen“

Berlin - Probleme mit dem Datenschutz, mit der Arzthaftung – bei dem Zweitmeinungsverfahren besteht noch Klärungsbedarf. Der Patientenbrief hat bei dem Juristen und Mediziner Prof. Christian Dierks nachgefragt.

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KOMMENTAR
Bewährung in der Praxis steht noch aus

Berlin - Warum die Versorgung durch das Zweitmeinungsverfahren vermutlich weder besser noch wirtschaftlicher wird. Ein Kommentar von Dr. Andreas Heigl, GlaxoSmithKline.

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KRANKENHAUS BAROMETER
Patientenversorgung beeinträchtigt

Berlin - Eine Krankenhaus-Umfrage zeigt, dass sich die wirtschaftliche Situation deutscher Kliniken rapide verschlechtert. Den Patienten drohen Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten.

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STUDIE
Purer GKV-Beitragssatz liegt bei 10,35 Prozent

Berlin - Der Krankenkassen-Beitragssatz könnte um 4,55 Punkte auf 10,35 Prozent gesenkt werden. Voraussetzung: Versicherungsfremde Leistungen werden nicht mehr durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.

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LANGZEITSTUDIE
„Helmholtz-Kohorte“ zu chronischen Krankheiten

Berlin/München - Das Helmholtz Zentrum München und das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg werden im kommenden Jahr chronische Krankheiten im Rahmen einer bundesweiten Langzeitstudie erforschen.

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