Patientenbrief

August 2008

REFORM
Die neuen Strukturen des G-BA

Berlin - Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gibt es weitreichende Veränderungen. Der Ausschuss hat kürzlich das erste Mal öffentlich getagt.

Eine weitere Neuerung: Künftig werden alle Beschlüsse des G-BA in einem einzigen sektorenübergreifenden Gremium gefasst. Bisher haben Vertreter der Selbstverwaltung Fragen zur ambulanten, stationären, psychotherapeutischen Versorgung etc. in speziellen Ausschüssen entschieden. In dem neuen gemeinsamen Beschlussgremium sind die Leistungserbringer durch je zwei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie einen Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) repräsentiert. Auf Seiten der Kostenträger, sprich Krankenkassen, sind fünf Vertreter des GKV-Spitzenverbandes vorgesehen. In den öffentlichen Sitzungen sind zudem fünf, wie bisher nicht stimmberechtigte, Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt.

G-BA-Vorsitz ist jetzt hauptamtlich
Neu ist auch, dass der bisher ehrenamtliche unparteiische Vorsitzende Dr. Rainer Hess sein Amt hauptamtlich ausübt. Unterstützt wird er dabei ab sofort von den unparteiischen hauptamtlichen Mitgliedern Dr. Harald Deisler und Dr. Josef Siebig. Diese übernehmen auch den Vorsitz in den Unterausschüssen des G-BA. Die Zahl der Unterausschüsse wurde übrigens von 23 auf acht reduziert.

Beschlüsse den Menschen erklären
Diese Reformen hatte das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz dem „kleinen Gesetzgeber“ des Gesundheitswesens verordnet. „Damit wird die Systemverankerung des G-BA gestärkt“, betont Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, im Anschluss an die erste öffentliche Sitzung, die etwas über eine Stunde dauerte. Schröders Hoffnung: Die transparentere Arbeitsweise böte die Chance, die Beschlüsse des Ausschusses so zu erklären, dass sie von vielen Menschen verstanden werden könnten.

Hess: Öffentlichkeit noch üben
Dr. Rainer Hess ist überzeugt, dass das Gremium mehr Öffentlichkeit verdient hätte. Er gibt aber auch offen zu: „Wir müssen die Öffentlichkeit noch üben.“ Dazu wird der Ausschuss in den kommenden Wochen und Monaten noch genügend Gelegenheit haben. Staatssekretär Schröder hat nur einige der bevorstehenden Aufgaben genannt: Die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, die palliativmedizinische Versorgung und die sektorenübergreifende Qualitätssicherung.



Was ist der G-BA?
Der Ausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für seine Arbeit ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Weitere Informationen unter www.g-ba.de

TOP