Patientenbrief

August 2008

PATIENTENVERTRETUNG
Stabsstelle ist eröffnet

Berlin - Im Mai hat die Stabsstelle Patientenbeteiligung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin offiziell ihre Arbeit aufgenommen.

Die Einrichtung der Stelle geht auf die jüngste Gesundheitsreform zurück. In Paragraph 140 f Sozialgesetzbuch V hatte der Gesetzgeber eine organisatorische und inhaltliche Unterstützung der Patientenvertreter vorgesehen. Diese ist nun Realität geworden.

Wichtige Themen: Arzneimittel, Geschäfts- und Verfahrensordnung
Sabine Hafner und Susanne Teupen helfen seit einigen Wochen den Patientenvertretern in den Gremien. „Unsere Arbeit ist sehr vielfältig, da die Aufgaben rasch wechseln – je nach Bedarf der Patientenvertreter“, sagt Sabine Hafner, zuvor juristische und sozialpolitische Referentin beim Sozialverband Deutschland. Sie begleitet derzeit unter anderem die Überarbeitung der Geschäfts- und Verfahrensordnung, kümmert sich aber auch um ärztliche Bedarfsplanung und Hilfsmittel. Ihre Kollegin, Susanne Teupen, ist Diplom-Pflegewirtin und Gesundheitswissenschaftlerin (MPH) und war zuletzt als gesundheitspolitische Referentin für einen Bundestagsabgeordneten tätig. Sie hat in jüngster Zeit vor allem die neuen Patientenvertreter des Unterausschusses Arzneimittel bei der inhaltlichen Vorbereitung unterstützt.

Workshops zu Schwerpunktthemen geplant
Beide haben alle Hände voll zu tun: Anträge juristisch prüfen, für die Patientenvertreter Sitzungsunterlagen aufbereiten und Studien analysieren. In Zukunft werden sie zudem Einführungsveranstaltungen für neue Patientenvertreter organisieren, auch Workshops zu speziellen Schwerpunktthemen sind geplant. Bei ihrer Arbeit werden sie seit Mitte August durch eine Halbzeitkraft organisatorisch unterstützt.

Enge Zusammenarbeit mit der BAG Selbsthilfe
„Die Abstimmung mit den Patientenvertretern läuft in enger Zusammenarbeit mit der BAG Selbsthilfe“, betont Juristin Hafner. Der Dachverband organisiert das Benennungsverfahren der Betroffenen. Aber auch mit den Koordinatoren der Unterausschüsse sind die beiden Mitarbeiterinnen der Stabsstelle im engen Kontakt. Sie nehmen unter anderem am monatlichen Treffen des „Koordinierungsausschusses der Patientenvertreter“ teil. Es kommt aber auch vereinzelt vor, dass sich Selbsthilfeorganisationen direkt bei der Stelle melden – beispielsweise wenn sie Fragen zu einem bestimmten Verfahren haben.



Die Gesetzeslage
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hat vor allem auch die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss gestärkt: Zur Unterstützung der Patientenvertreter heißt es in Paragraph 140 f SGB V: „Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Organisation von Fortbildungen und Schulungen, Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene und bei der Ausübung des ... Antragsrechts.“ Der Gesetzgeber schlägt die Einrichtung einer „Stabsstelle Patientenbeteiligung“ vor. Es handelte sich dabei jedoch um eine Kann-Regelung.

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