Patientenbrief

August 2008

INTERVIEW
Lebenswirklichkeit im Blick

Berlin - Wie klappt es mit der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss? Der Patientenbrief hat bei Hannelore Loskill nachgefragt.

Die Programmiererin ist Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss und stellvertretende Bundesvorsitzende der BAG Selbsthilfe. Sie vertritt die Organisation unter anderem im Beirat des Bundesgesundheitsministeriums für die Teilhabe behinderter Menschen.

Seit einigen Jahren sitzen die Patientenvertreter im G-BA, was waren die größten Anlaufschwierigkeiten?
Loskill: Zum einen galt es, bei den Vertretern der Selbstverwaltung mögliche Vorurteile ab- und Akzeptanz aufzubauen. Zum anderen ging es um die Motivation und Organisation von vielen Mitgliedern aus den Selbsthilfeorganisationen für die Mitwirkung in den Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene sowie in den Fachgruppen der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS).
 
Inwiefern haben sich Entscheidungen und Arbeitsweise des Ausschusses durch die Patientenvertreter verändert?
Loskill: Ab 2004 hat sich die Arbeitsweise generell verändert – es gibt den „Gemeinsamen“ Bundesausschuss, die Beteiligung der Patientenvertreter ist nur ein Teil der Veränderungen, zu denen auch die neue Transparenz gehört. Die kompetente Mitberatung in den Ausschüssen hat – hoffentlich – dazu beigetragen, dass bei den Entscheidungen die Lebenswirklichkeit von Patientinnen und Patienten stärker berücksichtigt wurde.

Das GKV-WSG hat die Struktur des G-BA modifiziert. Wie beurteilen Sie die Veränderungen beim G-BA durch die Reform?
Loskill: Aus sechs Entscheidungsgremien wird eines, aus 25 Ausschüssen werden neun. Die Zahl der gesetzlich festgelegten Aufgabengebiete ist aber gestiegen. Es gilt abzuwarten, wie sich die Arbeit in diesen neuen Strukturen bewältigen lässt.

Wo liegen künftige Herausforderungen für die Patientenvertreter bei der Ausschussarbeit?
Loskill: Die veränderte Struktur bedingt auch eine Reorganisation der Beteiligung. Die Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen der „Stabsstelle Patientenbeteiligung“ wird die Mitwirkung auch qualitativ noch verbessern. Der Informationsaustausch zwischen den Patientenvertretern in den Unter- und Arbeitsausschüssen und den Vertretern im Plenum muss neu gestaltet werden. 

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die im Bundesausschuss beteiligten Patientenorganisationen ein Stimmrecht in Verfahrensfragen. Was sind die Gründe für diesen Beschluss, wann und wie soll diese Forderung umgesetzt werden?
Loskill: Als nächster Schritt zur Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung ist es aus unserer Sicht folgerichtig, den Patientenvertreterinnen und -vertretern zukünftig ein Stimmrecht in Verfahrensfragen zuzubilligen. Das bedeutet, dass sie in Angelegenheiten der Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, des Protokolls sowie der Priorisierung von Themen mitbestimmen können. Es ist eine politische Forderung, die auch von der Politik umgesetzt werden muss.

Wäre es nicht der nächste logische Schritt, dass Patientenvertreter anstelle des Mitberatungsrechts ein Stimmrecht im G-BA einfordern?
Loskill: Es mag so scheinen. Da aber die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Patientenvertreter bei weitem nicht denen der Vertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft, der „Bänke“, entsprechen, wäre es kaum zu verantworten. Vergessen Sie nicht, dass mindestens 50 Prozent der Beteiligten aus den Selbsthilfeorganisationen selbst betroffen sein müssen, das heißt behindert oder chronisch krank. Sollen wir sie wirklich als „Zünglein an der Waage“ zwischen den Interessenvertretern der Selbstverwaltung agieren lassen oder sie dem Druck aus der Industrie aussetzen? Wenn es uns gelingt, durch kompetente Mitberatung, durch fundierte Anträge die Entscheidungsfindung zu Gunsten von Patientinnen und Patienten zu beeinflussen, sind wir schon viele Schritte weiter.



Patienten fordern Stimmrecht bei Verfahrensfragen
„Um die Interessen der Patientinnen und Patienten effektiver zu vertreten, brauchen wir als nächsten Schritt der Patientenbeteiligung ein Stimmrecht in Verfahrensfragen." So heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Behindertenrates, der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ein Stimmrecht in Verfahrensfragen beträfe die Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, das Protokoll sowie die Themensetzung. Die Ausweitung der Befugnisse sei erforderlich, um der gestiegenen Verantwortung der Patientenorganisationen gerecht werden zu können. Diese würden in der Öffentlichkeit immer mehr als Teil der Gemeinsamen Selbstverwaltung wahrgenommen. „Wenn wir für Entscheidungen stärker in Haftung genommen werden, müssen wir auch größeren Einfluss auf den Prozess der Beratungen haben“, so die Organisationen. Bei der Forderung nach einer Ausweitung der Mitbestimmung geht es ausdrücklich nicht um eine Mitentscheidung in den konkreten Sachfragen.

TOP